Bildberichterstattung

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Version vom 17:42, 15. Okt. 2008

Illustrierung von Berichterstattung mit Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, bedarf der Einwilligung des Abgebildeten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme wie hinreichendes Berichtsinteresse vor, vgl. Recht am eigenen Bild.

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