Bildberichterstattung

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Aktuelle Version

Illustrierung von Berichterstattung mit Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, bedarf der Einwilligung des Abgebildeten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme wie hinreichendes Berichtsinteresse vor, vgl. Recht am eigenen Bild.


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Urteile zum Recht am eigenen Bild

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