Beweise falsch gewürdigt - verboten

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-Wir einem Richter bzw. einer Riuchterin voirgeworfen, diese habe die '''Beweise falsch gewürgit'''+Wir einem Richter bzw. einer Richterin vorgeworfen, diese habe die '''Beweise falsch gewürdigt''', so ist das nicht mehr von der Freiheit der Meiungsäußerung nach Art 10 EMRK gedeckt.
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 +[http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-113137#{%22itemid%22:[%22001-113137%22]} Urteil] vom 18. September 2012, Falter Zeitschriften GmbH gegen Österreich (Nr. 2) (Appl. no. 3084/07)
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 +Beantsatdet wurde der Satz, der etwas so lautete:
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 +::''"Richterin [I. K.] spricht den Wachmann frei. Gewiß, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muß sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab und sie unterstellen ihr ohne einen Beweis zu liefern die übelsten Absichten."''
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 +Es erging auch eine Strafe von € 6.000,-
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 +[http://blog.lehofer.at/2012/10/egmr-falter-gegen-osterreich-nr-2-wenn.html Kommentar]
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 +[[Kategorie:erlaubt verboten]]
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 +[[Kategorie:Verboten]]

Version vom 06:56, 8. Okt. 2012

Wir einem Richter bzw. einer Richterin vorgeworfen, diese habe die Beweise falsch gewürdigt, so ist das nicht mehr von der Freiheit der Meiungsäußerung nach Art 10 EMRK gedeckt.

[%22001-113137%22} Urteil] vom 18. September 2012, Falter Zeitschriften GmbH gegen Österreich (Nr. 2) (Appl. no. 3084/07)

Beantsatdet wurde der Satz, der etwas so lautete:

"Richterin [I. K.] spricht den Wachmann frei. Gewiß, wenn sie Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muß sie das tun. Doch diese Richterin und ihre Schöffen haben keine Zweifel an der Schuld der Frau. Sie rechnen mit der Afrikanerin ab und sie unterstellen ihr ohne einen Beweis zu liefern die übelsten Absichten."

Es erging auch eine Strafe von € 6.000,-

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