Bestimmtheitsgrundsatz

Aus Buskeismus

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 16:52, 4. Feb. 2009

Der Bestimmtheitsgrundsatz des Verbotstenors verlangt, dass Eindeutigkeit herrscht, was gemeint ist und in welchem Zusammenhang etwas verboten wird.

Für den juristischen Laien und den Leser der Zensururteile sind die Verbote nicht eindeutig, denn die Zusammenhänge werden in den Anträgen und den Klagen dargelegt.

Damit ist ein großer Spielraum für die weitere Zensur über Ordnugnsmittel bzw. Vertragsstrafen gegeben.

Die Berliner Zensoren unter der Führung von Herrn Mauck verbieten gern mit der Klausel "wie in ... geschehen."

Es bleibt den Unterworfenen bzw. Verlieren überlassen, dass weitere Risko zu tragen oder übertriebene Selbstzensur zu betreiben.

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