Benetton-Entscheidung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Begriff

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung (Schockwerbung). In der "Benetton-Entscheidung" (u. a. Abbildung eines ölverschmierten Vogels) hat das Bundesverfassungsgericht erneut gefühlsbetonte Werbung zugelassen und die Sittenwidrigkeit, wie von anderen Gerichten bewertet, nicht gelten lassen.

Der Erste Senat des BVerfG hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2000 die Urteile des Bundesgerichtshofs aufgehoben, mit denen dem beschwerdeführenden Presseunternehmen (Bf) der Abdruck dreier Werbeanzeigen der Firma Benetton untersagt worden war. Zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde (Vb) wird auf die Pressemitteilung Nr. 130/2000 vom 10. Oktober 2000 verwiesen.


[bearbeiten] Urteil

Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95, 1 BvR 1787/95.

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