Anführungsstriche im Verbotstenor

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Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 06:26, 10. Okt. 2008

Die im Verbotstenor in Anführungstruichte gesetzte Wörter berdeuten, dass die ÄÖueßrung als Ganzes verboten ist. Einzene Passagen dürfen durchaus geäußert werden.

Beispiel:

Wird verboten zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

(Anwalt Herkules Joppalino) "Arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus"

so bedeutet das, dass die Äußerung "Anwalt Herkules Joppalino arbeitet als Einzelanwalt" nicht verboten ist, jedoch verboten ist zu äußern, dass dieser Anwalt "als Enzelanwalt von zu Hause aus arbeitet".

Siehe auch Klammerung im Verbotstenor

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