7 U 9/09 - 16.06.2009 - Schwein ist immer eine Formalbeleidigung

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BUSKEISMUS


Bericht

schweinchen_kl.jpg

[bearbeiten] Thomas Springstein vs. Prof. Werner Franke

16.06.09: LG Berlin 7 U 9/09
In der 1. Instanz 324 779/06" wurde am 27.02.2007 die einstweilige Verfügung bestätigt. Wir berichteten.

Prof. Franke beantragte das Hauptsacheverfahren 324 O 415/08" und verlor durch eine Entscheidung am 02.01.09.

Heute erlebten wir das Berufungsverfahren zur Äußerung Mädchenschänder-Schwein.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Anlass für die Klagerhebung war eine Äußerung des Beklagten in einem Interview, das im Jahr 2006 in der Fernsehsendung „N..................“ des Norddeutschen Rundfunks ausgestrahlt wurde.

„Hier ist jemand, der weiß, wie es geht, ja. Der ist zwar ein verurteiltes Mädchenschänderschwein. Ich sag es mal bewusst so. Mir kann keiner was. So ist es. Aber das macht uns alles nichts, denn wir, der R.............. Verein sowieso, haben eben keine Moral.“

Es wird gestritten, ist ein Trainer ein Mädchenschänder-Schwein, wenn er seinen Sportlerinnen Dopingmittel ohne deren Kenntnis und ohne Einwilligung gibt? Darf man den Trainer gar als "Schwein" bezeichnen oder diesem solche Worte satirisch in den Mund legen?

Hintergrund sind gravierende Nebenwirkungen, die der Trainer in Kauf genommen hat, meint Prof. Franke. Es geht um den Magdeburger / Rostocker Leichtathletiktrainer Thomas Springstein, der gegen den Dopingexperten Werner Franke klagt, weil der engagierte Heidelberger Professor in einem Interview satirisch-derb-drastisch Springstein als "verurteiltes Mädchenschänder-Schwein" genannt bzw. diese Worte ihm in den Mund gelegt hatte. Prof. Franke meint, der Ausruf "Schwein" müsse bei einem Mann wie Springstein als "Ausdruck großen Ekels erlaubt sein". In seinen Schriftsätzen und Auftritten vor Gericht bringt Prof. Franke etliche Dopingfälle aus der ca. 20-jährigen Karriere des Startrainers der deutschen Leichtathletik auf. Doping wird als Körperverletzung der schlimmsten Form gesehen. Die Folgen sind verheerend für Leber, Herz und die Geschlechtsorgane. Das sei wissenschaftlich bewiesen. Für den, wer jungen, meist nicht einmal volljährigen Frauen ohne deren Kenntnis und Einwilligung Anabolika verabreiche, meint Franke, dürfte die Bezeichnung "Mädchenschänder-Schwein" zutreffen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Frau Dr. Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, RA Dr. Sven Krüger
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Rosenthal & Kollegen, RA Lehner
Antragsgegner Prof. Werner Franke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Anwälte stehen hinter ihren Stehpulten. Die Klägerseite von der Zuschauern aus gesehen, rechts. Die Beklagten, links. Neben dem Pult ein Tisch, an dem man auch sitzen kann Muss ich stehen oder darf ich sitzen, wird gefragt.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Rabe: … Wir möchten jedenfalls sitzen bleiben. Ja, wir haben uns die Sache angesehen, und wenn es Ihnen recht ist, möchten wir das Ergebnis, das vorläufige Ergebnis mitteilen. Es ist hingestellt, ob Mädchenschänder eine sexuelle Beziehung haben muss. Wir meinen nicht. Trotzdem teilen wir die Meinung des Landgerichts. Aber „Schwein“ geht zu weit. Mädchenschänder-Schwein geht nicht. Wir könne dem keine Satire beimessen. Wenn Sie Prof. Franke lächeln, sagt das nicht, dass es Satire ist. Danke für die Anlage. Neugriechisch … Altgriechisch kann bei uns nur eine Person. Bezieht sich auf den Satz „Schwein“. Geht zu weit. Es ist eine Formalbeleidigung.

Franke-Anwalt Dr. Michael Lehner: … Franke ist Betroffener. Schwein ist in dem deutschen Sprachgebiet verbreitet, bis zu einem Musikstück. Das Wort „Schwein“ wird verwendet zur Beschreibung einer Verhaltensweise. Es ist je eine Schweinerei, was er macht. Mach Versuche, jahrzehntelang, ist unbelehrbar. War Herr Springstein verfolgt? Seit 1985 bis in die jüngste Vergangenheit ist er tätig mit seiner Schweinerei – nicht in Anführungsstrichen. Sexuell .. wenn jemand Mädchen so behandelt, dann begeht man eine Sexualtat an den Mädchen. Kann mir dann schlecht vorstellen, dass „Schwein“ eine Formalbeleidigung ist. Ich werde als Privatmann ihn genau so bezeichnen. Wie soll man das plastisch anders ausdrücken?

Die Vorsitzende: Brauchen wir nicht zu sagen. Es ist ein Unterscheid, ob jemand als Schwein bezeichnet wird, oder … als Schweinerei bezeichnet wird. Das würden wir durchgehen lassen. Kommen zum Ergebnis, es kann nicht sein, irgendeinen Menschen als Schwein zu bezeichnen. Das geht nicht. Es gibt die Gelegenheit der Wahl des Attributs, der Person … anders zuzurechnen.

Prof. Franke: Ich bin Wissenschaftler. … Lach- und Schießgesellschaft Männer sind Schweine … Dachte bis jetzt, mit der Sprache umgehen zu können. Beim letzten Termin vor dem Landgericht ist viel gesagt worden. Habe mir sehr überlegt, was sie gesagt haben. Ja, aber ich bin kein Schauspieler. … Spiegel-Artikel … Verfahren gegen die Texte. Sieht, dass man auch jemand anschließend verklag ten kann. Was macht man. Man schlüpft in die Satire. Ich dachte, ich spreche … .Ich war Trainer meines Sohnes. Habe gesprochen als der Artikel … erschein. Die Person Springstein … Mädchenschänder-Schwein in Rostock. Nicht nur er, auch andere. Offensichtlich, dass ich nicht über Springstein spreche, sondern über das verhalten. … Kommen zu mir vom NDR. Es war eine satirische Äußerung.. Frage mich: wie viel Sätze gehen noch? Der Beamte des BKA haben angerufen Haben sich tot gelacht. Das ist nicht gesagt worden. Springer ist ein Schwein, sondern als satirische Äußerung … . Kann das System nicht mehr ernst nehmen. Er hat mit jungen Mädchen … . Urin den jungen Mädchen, jungen Frauen … Haben seltsame Dinge sich abgespielt Acht Weltsportlerinnen, Frauen haben sind wegen Missbrauch von Urinproben … Man lässt sie urinieren … in Präservativen ist das saubere Urin von anderen.

Kommentar Rolf Schälike: Dazu finden wir in Interne z.B.t: Mit spitzen Fingern greift Dietrich Bormuth zum Femidom. Das Präservativ für die Frau verwandelt der 56jährige Gynäkologe mit zwei, drei quicken Handgriffen in ein Behältnis zur Deponie von Fremdurin. „So einfach ginge das“, sprudelt Bormuth hervor – so einfach könne heutzutage eine Athletin, die zuvor der anabolen Muskelmast gefrönt habe, die Dopingpolizei zum Narren halten: „Femidom mit Fremdurin füllen, einen weichen Katheter mit einem Gummiband am Ausgang befestigen, das Ganze in der Vagina verschwinden lassen“, so Bormuth – „und dann kann eine gedopte Athletin beim Test durch unauffälliges Herauswischen des Katheters sauberes Wasser lassen.“ (Quelle: Focus 29.03.93

Prof. Franke: Wir sind hier in einem brutalen schweinischem Niveau. Was wollt ihr, ich bringe euch Medaillen!. Ich habe gelernt. Es gibt verschiedene Ansichten über dioe Pressekammer. Ich weiß, ich stehe hier auf verlorenem Posten.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Möchte dazu kurz was sagen. Die sexuelle Möglichkeit sieht das OLG nicht. Das LG auch nicht. Das LG hat auch keine Geldentschädigung zugesprochen. Ist das wirklich fern liegend, das sexuelle Nötigung [suggeriert] wird. Herr Franke hat eingeräumt, dass … reale Person. Sie sagte, sie dürfen ihn nicht eine Sau nennen. Wenn Sie nicht Sau nennen dürfen, dann dürfen Sie auch ihn auch nicht Schwein nennen. Die Tatsachengrundlagen, die Sie, Herr Kollege Lehner mitgeteilt haben, hat der Beklagte dem Leser nicht mitgeteilt. Wäre aber auch nicht ausreichend. Der Antrag beschränkt sich auf die Schmähung. Die Schmähabsicht wäre auch gegeben.

Prof. Franke lächelt.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie lächeln. Es war keine spontane Äußerung. Sie sagen, Sie meinten nicht Springstein. Wo ist da der Hinweis, dass nicht Franke zum Publikum sprach, sondern Springstein. … Als gedachtes … die Kunstfreiheit kommt nicht in Betracht. Sie haben gesagt, Sie sind in die olle geschlüpft, wie Sie die Kritik … anbringen konnten. Mephisto … . Schmähung unter dem Deckmäntelchen der Kunst kann das nicht rechtfertigen.

Die Vorsitzende: Es ist möglich, dass Sie was anderes sagen wollten. Wir konnten das nicht verstehen. Wir stellen nur fest, hier wird der Kläger als Schwein bezeichnet. Wir haben uns die Sendung angesehen.

Prof. Franke: Habe auch darüber nachgedacht. Ich bin Texter, kein Schauspieler. Kann nur Springsteins Denkweise in Text fassen. Er ist verurteile … Mädchenschinder-Schwein … der Rostocker Verein hat keine Moral. Wenn Sie das, was Sie gesagt haben … . Sie reduzieren die Satire auf Pocherei .. . Dann dürften sie gar nicht mehr sprechen im Zuschauerraum der norddeutschen Tiefebene. Ich kann nicht unter der Grasnarbe sprechen.

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Kommentar von Rolf Schälike:

Nicht nur Anwälte erkennen sich wieder. Manche sind stolz darauf, ein Schwein zu sein. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Unterschiedliche Ebenen treffen aufeinander. Es gibt keine Schnittstellen zur Klärung.

Gerichte sind die schlechteste Instanz, welche die deutsche Sprache zu deuten und die Betroffenheit abzuwägen, geschweige denn darüber Entscheidungen zu treffen vermag.

Die Vorsitzende: In Deutschland muss man sagen: Vorsicht Satire!

Franke-Anwalt Dr. Michael Lehner: … Schwein sagen … hätte er nicht sagen dürfen, deswegen ist es zu unterlassen, weil kein Mensch in Deutschland als Schwein bezeichnet werden kann. … Mein persönlichen Empfinden, da ist Schwein noch übertrieben. Diesen Schluss will ich juristisch nicht ziehen. Kann ein Trainer Springstein … das was er macht, ist das perfideste, was man machen kann, ohne Einwilligung … .

Springstein-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ohne Einwilligung?

Franke-Anwalt Dr. Michael Lehner: Ich habe selbst zwei Töchter. Bin empfindlich. Da darf man Schwein sagen.

Prof. Franke: Entschuldigung bei allen …. Diesen Planeten … …. Sie sitzen hier. Sie haben nichts damit zu tun. Die Mädeln .. mit 30 Jahren bekommen Tumore. Können Sie sich vorstellen, was ein Lebertumor ist? Habe das gutachterlich bearbeitet. Habe andere Sachen, haben damit nichts zu tun. Mutter gestört … . Nehme für mich in Anspruch, darauf als Satire in härtester Form zu reagieren. Shakespeare .. wo diese Scheinheiligkeit … . Hätte sonst unterschrieben. Fühle mich hier als Kämpfer für harte Satire zum Schutze bestimmter Opfer. … In Deutschland gibt es niemanden, keinen Sportmediziner, außer Franke … In den 70er Jahren .. Kabarett Ich möchte in der Tat ausloten, was kann man machen.

Die Vorsitzende als die formal mächtigere mit ihrer klaren und einfachen Logik: Von Ihrer Sicht ist das Satire. Aber nicht nur in Norddeutschland ist es keine Satire. Hier sitzen nicht nur Norddeutsche.

Springstein-Anwalt Dr. Sven Krüger: … Was heißt ohne Einverständnis. … Sie wissen, das ist falsch.

Prof. Franke: Es stimmt.

Springstein-Anwalt Dr. Sven Krüger: .. unterscheiden sich auch auf den Tatsachen, die Sie vorbringen. Niemand hat was gegen Ihren Kampf. Sie können selbstverständlich weiter satirisch und nicht satirisch kämpfen. Nicht, dass die Norddeutschen Ihnen das verbieten.

Prof. Franke: Ich halte Vorträge in Gießen zu diesem Thema. Wegen Springstein … Haar spaltende … .

Franke-Anwalt Dr. Michael Lehner: Magdeburg hat aufgehört.

Die Vorsitzende: Gut, wie auch immer. Wie ich Dr. Krüger verstanden habe, ist Herr Springstein nicht vergleichbereit, weil ohne Kenntnis …

Prof. Franke: Nennen das Verfahren Schweinerei. Weil Julia Lesse angezeigt hatte … so sind die Akten. Sie hat geschluckt. Die andere hat nicht geschluckt, hat das ihrer Mutter gegeben. Wir haben Beweise. Das ist die Kunst. Herr Schwenn hat den Deal ausgemacht.

Die Vorsitzende: Wollen nicht alles aufrollen. Wir wollen nur diesen Fall. Wir sind die, die das verstehen müssen.

Prof. Franke: Ich möchte es juristische begründet wissen. Alle Juristen haben vorausgesagt, dass bei der Staatsanwaltschaft nicht verfangen würde.

Die Vorsitzende: Hat alles nichts damit zu tun. Die Formalitäten der Berufung sind eingehalten. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung wird am Schluss der Sitzung – heute Nachmittag - verkündet. Der Wert des Berufungsverfahrens wird festgelegt auf 71.019,50 EUR. Gut, das war’

[bearbeiten] Urteil 7 U 9/09

Urteiel 7 U 9/09 vom 16.06.2009

Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 2.1.2009 – 324 O 415/08 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich des Verbotsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000 Euro, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil vorläufig vollstreckbar und darf der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.


[bearbeiten] Kommentar

Was sollen die vielen Prozesse des Klägers? Ob man ihn beschimpft oder nicht, öffentlich oder am Stammtische oder zu Hause, ändert nichts an der Meinung der Leser. Diese ist relativ unabhängig von den Schimpfteraden. Sie orientiert sich an der Fakten.

Kommen sich die Kläger-Anwalte und die OLG-Richterinnen und -Richter nicht veralbert vor?

Die gesamte Doping-Diskussion ist genause verlogen wie die Politik an sich.

Wir alle nehmen täglich Doping-Mittel wissentlich und unwissentlich zu uns. Eine Schweinerei.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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