324 O 535/14 - Bravo, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

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'''Stalking und Gewaltschutz: Rentner belästigt Schülerin''' '''Stalking und Gewaltschutz: Rentner belästigt Schülerin'''

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Bravo, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

05. Dezember 2014


Was war heute los?

17.10.2014

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.08.2014 - 10 UF 183/14

Stalking und Gewaltschutz: Rentner belästigt Schülerin

Das OLG Celle hat mit Beschluss (AZ. 10 UF 183/14) den Unterlassungsanspruch einer 14-jährigen Jugendlichen gegen einen 79-jährigen Rentner bestätigt, der im Frühjahr 2014 wiederholt Begegnungen mit der Jugendlichen provozierte, u.a. auf ihrem Schulweg. Das OLG baut den Schutz vor Stalking aus.

Der Sachverhalt

Der Rentner war bereits mehrfach wegen Vergewaltigung (erstmals in den 1960er Jahren) und in einem Fall wegen sexueller Belästigung eines Kindes vorbestraft. Seit 2002 befand er sich in Sicherungsverwahrung. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtswidrigkeit des deutschen Systems der Sicherungsverwahrung wurde er vorzeitig und unter Führungsaufsicht entlassen. Ihm wurde die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu Kindern aufzunehmen.

Rentner lauert Schülerin auf

Im Anschluss lauerte der Rentner jedoch bereits im Jahre 2012 der hier betroffenen Antragstellerin in der Nähe ihrer elterlichen Wohnung auf dem Schulweg auf und drängte ihr seine Zuneigung auf, weshalb er noch im Jahre 2012 wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht rechtskräftig verurteilt wurde.

Rechtsfrage: Kann für die Schülerin eine Schutzzone eingerichtet werden?

In der jetzt entschiedenen aktuellen Situation ging es darum, ob zugunsten des Opfers zivilrechtlich und mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes weiträumig eine Schutzzone eingerichtet werden kann.

Entscheidung: OLG Celle (AZ. 10 UF 183/14) baut Schutz vor Stalking aus

Das OLG Celle folgte der Gewaltschutzverfügung des Amtsgerichts Hannover und hat dem Rentner untersagt, sich dem Mädchen auf eine Entfernung von weniger als 50 m zu nähern, sich in der Wohnstraße des Mädchens aufzuhalten und zudem den Schulweg zu bestimmten Zeiten sowie die U-Bahn Haltestelle, die das Mädchen regelmäßig nutzt, aufzusuchen. Auch wurde dem Rentner untersagt, den in der Nähe des Wohnhorts des Mädchens befindlichen Einkaufsmarkt zu den aufgeführten Zeiten zu nutzen, da das Mädchen diesen Markt zu diesen Zeiten besonders häufig aufsucht.

Unser heutige Fall hat mit dem links beschriebenen Fall nichts, überhaupt nichts zu tun.

Es ging heute um die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde von W.P., über den die Springer-Presse mit Fehlern berichtet hat

Uns interessiert in diesem Zusammenhang der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, der zusammen mit dem Strafverteidiger Johann Schwenn eine Kanzlei betreibt.

RA Dr. Sven Krüger hat schon früh umstrittene Mandaten erfolgreich vertreten. So z.B. 2003 in der Sache 324 O 196/03, in der eine Arzt, der Stasi-Mitarbeiter war, als solches nicht öffentlich namentlich genannt werden durfte. Die DDR-Stasi-Ärzte sind fast alle ins gesamtdeutsche Gesundheitswesen übernommen worden und dürfen mit ihren umstrittenen unmenschlichen Stasiqualitäten unter rechtsstaatlichen Bedingungen weiter tätig sein, ohne dass deren Untaten aufgearbeitet wurden.

RA Dr. Sven Krüger setzte sich auch für Stasi-Akteure, wie Prof. Peter Porsch und Hagen Boßdorf, erfolgreich aber auch erfolglos ein.

RA Dr. Sven Krüger war für uns der erste Jurist, welcher die Archive nach dem Orwellschen Prinzip „1984“ erfolgreich bei Buske zu Umschreibung ins Neudeutsche freizugeben versuchte. Das hat dieser Anwalt in der Sache 324 O 468/06 [1] versucht. Die Löschung hat zwar im Netz nicht so richtig funktioniert, aber die Orwellsche „1984“-Rechtsprechung ist inzwischen untrennbarer Bestandteil der deutschen Justizkriminalität und erlaubt kriminell anmutenden Rechtsanwälten, Erfolg versprechend Geschäftsfelder zu eröffnen und Kriminellen mehr Chancen auf dem Markt zu bieten als dem biederen Bürger.

Weitere umstrittene Mandanten dieses Anwalts DDR-Doping-Trainer Thomas Springstein, der Lügner Jan Ullrich trugen dazu bei, dass die Aufarbeitung der DDR-Doping-Kriminalität im Sport nicht gründlich aufgearbeitet ist.

Auch strafrechtlich verurteile Geschäftsleute, wie Ulrich Marseille und Dr. Nikolaus Klehr, oder umstrittene Geschäftsleute, wie Tonio Arcaini und Wilhelm Mittrich, Ulff Driff von den Hell’s Angel, Prof. Stachowske] sind Mandanten dieses Anwalts und erreichen Zensur.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist beliebt bei Richterin Simone Käfer und Richter Andreas Buske.

Er gehört aus meiner Sicht zum Netzwerk der organisierten Hamburger Justizkriminalität.

Dieser Anwalt rief die Gerichtspräsidenten auf, zu prüfen, ob dem Buskeismus-Betreiber nicht Hausverbot erteilt werden kann (DRIZ, 03/2013).

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12:30

W.P. vs. Axel Springer SE 324 O 535/14

05.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

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