324 O 454/14 - Vositzende Richterin Simone Käfer unterstützt Kriminalität

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Richterin Simone Käfer und Rechtsanwalt Dr. Sven sind gefährlich und teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


GEHEIMJUSTIZ

OLG Hamburg

09. Januar 2015


Was war heute los?

Angriff auf die Meinungsfreiheit, Angriff auf die Wurzel der Demokratie
heißt es lautstark in den Medien und der Politik nach den Morden am 06.01.15 an den Machern des Satiremagazins "Charlie Hebdo"

Zwei Tage später, am ersten Zensurtfreitag des Jahres 2015, erlebten wir einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Wurzeln der Demokratie seiotens der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer und den Hamburger Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger.

06.01.2015


11.01.15: Diskussion zur Pressefreiheit bei Günther Jauch

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Bordell - ein angesehenes, einträgliches Geschäft auch für die Kommune

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Angriff auf die Meinungsfreiheit und Angriff auf die Wurzel der Demokratie waren das Thema an diesem Sonntag (11.01.2015) bei Jauch im Gasometer.

Wer halbwegs die heutigen Gesetze und die Rechtsprechung zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie zur Wahrung der Wurzel der Demokratie kennt, muss traurig lachen.

Noch traurige wird es, wenn man sich die Praxis des tausendfachen, falls nicht millionenfachen direkten und indirekten Mordens im Namen der westlich geprägten Demokratie, der Menschenwürde und de westlichen Werte, kennt.

Was die Meinungs- und Pressefreiheit von Satire und der Mohamedkarikaturen und deren erneutes bzw. kreativ neues Drucken betrifft, so lohnt es sich, die Ausführungen des Rechtsanwalts Christian Solmecke zu lesen.

Wir weisen auf folgende §§ des Strafgesetzbuches (StGB) hin, die die Meinungs- und Pressefreiheit beschränken:

  • § 130 (Volksverhetzung)
  • § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
  • § 185 (Beleidigung)
  • § 186 (Üble Nachrede)
  • § 187 (Verleumdung)
  • § 188 (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens)
  • § 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).

Es gibt noch viele andere §§, mit welche Veröffentlichungen verboten, d.h. zensiert werden können, wie z.B.

  • § 130a (Anleitung zu Straftaten)
  • § 131 (Gewaltdarstellung)

Unabhängig davon können Meinungen verboten werden, falls diese sich mit Artikeln des Grundgesetzes beißen, wie Menschenwürde, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Freiheit des Handelns a.u. Gegenwärtig greifen die Zensoren vorwiegend auf die „Menschenwürde“ zurück, benutzen den Begriff „Persönlichkeitsrechte“ und verbieten damit alles, was in deren Geschäftsfeld passt, deren sehr persönlichen wirtschaftlichen Interessen betrifft bzw. ideologischen verquerten Gelüsten widerspricht. Die Interessen Andersdenkender und Andershandelnder werden so weit wie es nur geht negiert.

Das bedeutet: Zensur, Einschränkungen de Presse- und Meinungsfreiheit sind in Deutschland Heute gesetzlich verankert.

In dieser Beziehung gibt es prinzipiell keinen echten Unterschied zu den die Welt beherrschenden Mafiosi, Terroristen, Kriegsverbrechern, Mördern, sonstigen Verbrechern, Wirtschaftskriminellen.Auch diese Gruppen und Menschen wünschen und verlangen Zensur sowie Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit.

Springer-Chef Mathias Döpfner sagt dazu (bei Jauch ab Minute 40:30):

In der freien Gesellschaft ist es das freie Recht, eine Karikatur zu drucken, oder nicht zu drucken. Man muss sie ja nicht drucken, Und wenn sie einem nicht gefällt, und das passiert sehr oft bei der katholischen Kirche. Da wird der Papst mit einem Kondom, als ..... gezeigt, oder ... Und was macht man dann, wenn man glaubt, die religiöse Würde oder die Menschenwürde wurde verletzt? Da nimmt man die Mittel des Rechtsstaates und klagt dagegen. Manchmal mit Erfolg, manchmal ohne Erfolg. Das finde ich, sind die richtigen Mittel der Auseinadersetzung.

Springer-Chef Mathias Döpfner meint: Klagen, gewinnen oder verlieren, und gut ist es.

Es fragt sich allerdings dann, wozu haben wir die Polizei, die Bundeswehr? Wozu und für wen exportieren wir Waffen, Soldaten? Konflikte sind doch einfach zu ösen: klagen, gewinnen oder verlieren, und fertig ist der Eierkuchen.

Was verschweigt uns Mathias Döpfner? Er verschweigt, dass z.B. auch Mafiosi sich dieses Grundsatzes erfolgreich im Rechtsstaat Deutschland bedienen. Sie gewinnen, üben Zensur, verbieten Aufklärung. und wenn si verlieren, auch nicht schlimm, es wiord einfach weiter gemacht. Verlieren Mafiosi bei den Pressekammern, dann machen sioe einfach weiter, verbieten die Berichtertsattung und sichen sich neue Tätoigkeitsfelder, Lücken auf dem Markt.

Auch im großen Russland könnte Wladimir sagen: Was machen wir, wenn wir glauben, dass unseres Interesse verletzt wurde? Wir nutzen die Mittel des Rechtsstaates und klagen dagegen. Manchmal mit Erfolg, manchmal ohne Erfolg. Das finde ich, sind die richtigen Mittel der Auseinadersetzung.“

Auch Josef Wissarionowitsch Stalin könnte man ähnliche Worte in den Mund legen. Das Unrecht erfolgte benfalls rechtsstattlich, d.h., es gab Gesetze, Richter und Verfahren.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass nicht wenige belastetet Richter des Obersten Gerichts der DDR und Obertstaatsanwälte der DDR nach der Wiedervereinigung weiter juristisch tätig sein durften. Sie hatten keine Probleme, sich an die Regeln des Rechtsstaates Deutschland Heute erfolgreich anzupassen.

Wer hat und wo ist die Sicherheit, dass es innerhalb des heutigen Deutsczhen Justizsystems sich keine mafiosen Strukturen herausbilden? Kann man der Justiz, den Richtern und Richterinnen und deren Rechtsprechung bedingungslos vertrauen? Meine Erfahrungen in Hamburg, speziell mit der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer des Landgerichts Simone Käfer und dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger geben mir eine eindeutigen Antwort: Nein, der Justiz kann und darf man nicht bedingungslos vertrauen.

Satire erlaubt nicht alles

Die Hamburger und Berliner Pressekammer sagt eindeutig: Satire erlaubt nicht alles.

Dazu gibt es allerhand Urteile aus Hamburg und Berlin zur Satire:

  • 21.11.2014 Landgericht Hambugr 324 O 448/14 Jochen Bittner vs. ZDF (Sendung „Die Anstalt“) und 324 O 435/14 Jesef Joffe vs. ZDF (Sendung „Die Anstalt“) – Buske hat auch das verboten, was Käfer nicht in 324 O 316/14 nicht verboten hatte. Im hauptsacheverfahren wurden ein Käfer-Verbot (JHoffen) und das Buske-Verbot aufgehobve. Ein Käfer-Verbot blieb bei Bittner.
  • 11. 01.2013 – Landgericht Hamburg 324 O 501/12 Julie Lell vs. Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co.KG, u.a. –Satire wurde verboten. In einer Glosse wurden Ballack und Christian Lell im Rahmen eines fiktiven TV-Programms zum gemeinsamen Vaterschaftstest geladen.
    • 05.07.2008 Der BGH hob mit dem Urteil I ZR 96/07 die Urteile des LG Hamburg, vom 21.01.2005 - 324 O 970/03– und des OLG Hamburg vom 15.05.2007 - 7 U 23/05 – auf. Inhalt: Zigaretten-Werbung mit dem Satire-Text: „War das Ernst? Oder August?“
  • 02.01..2008 - (LG) / 21.07.2009 (OLG) Das Landgericht verbietet in Bezug auf den Kläger satirisch von „Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung“ und „Exekutor = Vollstrecker (Henker) zu sprechen. Das OLG hob das Verbot auf. LG-Urteil 324 O 736/08, OLG-Urteil 7 U 35/09
  • 27.02.2007 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel vs. Marcel Bartels wg. Bild von Gabriel mit gehobenen Finger und dem text „Ich will auch zu den Nutten, Herr Harz“ AG-Urteil 36A C 253/06 Verhandlungsbericht
  • 21.03.2006 – Landgericht Hamburg 324 O 4/06 Ein Briefmarkenhändler macht sich über einen Konkurrenten lustig. Das wurde im Verfügungsverfahren verboten LG-Urteil. Auch später beim bei OLG und im Hauptsachverfahren.
  • 23.11.2004 – Kammergericht Berlin Beschluss 9 W 164/04 - Gerhard Mayer-Vorfelder, DFB-Präsident vs. SWR. Das LG hatte die Satire noch erlaubt LG-Beschluss 27 O 903/04
  • 08.02.2002 (LG) / 28.10.2009 (KG) – Penis-Prozess - Landgericht Berlin / Kammergericht Berlin 27 O 615/02 / 9 U 13/03 Texte wurde verboten, Geldentschädigung gab es nicht. - Kai Dieckmann vs. TAZ. Das LG hatte die Satire noch erlaubt LG-Beschluss 27 O 615/02, KG-Beschluss 9 U 13/03

Satire kann also verboten werden. Satire darf nicht alles

Auch allgemeine nicht personifizierte Satire kann verboten werden

Dazu nur ein Beispiel:: "Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly" Französischer Komiker Dieudonné festgenommen.

Auf die diesbezüglichen §§ wurde oben hingewiesen: StGB § 130 (Volksverhetzung, )§ 130a (Anleitung zu Straftaten), § 131 (Gewaltdarstellung), § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)

Bei der äußerungsrechtlichen Zensur gibt es keine Logik

Es gibt keinen Logik, keinen Grund dafür, dass ganze Gruppen verspottet und beleidigt werden dürfen, aber ein Einzelner nicht. Dass sich eine Gruppe wehren kann, aber ein Einzelnen durch den Staat auf Antrag geschützt werden muss, ist nicht offensichtlich, tatsächlich sogar falsch.

Auch, dass die Tiefe des Eingriffs in das Pesönlic hkeitsrecht, die Menschenwürde einen Einzelnen mehr trifft als eine Gruppe, ist ebenfalls tatsächlich nicht so, nur oberflächlich betrachtet der Fall.

Tatsächlich ist jede Person gleichzeitig eine soziales Wesen, ein Produkt der Umgebung, vom Team abhängig, auch qwenn es dieses meidet. Angriffe auf Kollektive, sind immer Angriffe auch auf einzelne Personen. Angriffe auf einzelne Personen sind immer Angriffe auf Kollektive.

Was tatsächlich stimmt ,ist das, dass sich Geschäfte, das Vermehren und Umleiten von Reichtum in wenige Hände sich leichter realisieren lässt, wenn die Menshcen vereinzelt werden. Das erfolgt u.a., durch Vorgekaukelung deren Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde in Deutschland Heute, welche tatsächlich tagtäglöich mit Füßen der Herrschenden und deren Lakaien getreten werden.

Die Handhabung der Gesetze, die Rechtssprechung durch die Pressekammer Hamburg führt zu noich größeren Scheere in der Vertelkung der materiellen und gesitigen Gütewr, zu sozialen Spannungen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer handelt und entscheidte nicht nach den Worten der Deutschen Kanzlerin Angela Merkel: "Freiheit und Toleranz sind ihre eigenen Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützen". Ri'in Simone Käfer, hören Sie!!


Kanzlerin versptricht sich: Antisemitismus ist unsere staatliche und bürgerliche Pflicht
Bei der Richterin Simone Käfer ist solch ein Verpsrecher nur beseitigbar durch eine strafbewehrte Unterlassungsvepflichtungserklärung. D.h. unsere Kanzlerin müsste sich wie ein Hund auf den Rücken legen, mit den Beinen nach oben wedelnd, unterwerfen. Bei einer solche gravierenden Entgleisung, welche Kriege erzeugen kann, dürften die Streitwerte sehr, sehr hoch sein, und die Kanzlerin müsste die Anmahnanwälte und die Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen.

Das macht Simone Käfer im konkreten Fall unter keinen Umständen. Entspricht nicht ihrer Aufgabe der Herrschaftsicherung auf Kosten des normalen Bürgers.

Was ist Terror, Terrorismus

Wir sehenh die Rechtsprechugn der Vorstizenden Richterin Simone Käfer als Terror gegen Journalsiten, Blogger, normale Bürger an.

Verboten wird an falscher Stelle. Die Täter bleiben ungeschoren.

Erleidet jemand z.B. Nachteile durch Beleidigung, so werden die Nachteile in der Regel nicht durch den Beleiger, sonden von anderen erzeuigt, welche blin den Beleidigungen galuben, sich voin diesen beieinflussen lassen. Dasselbe gilt für Verbreitunge unwahrer Tatsachen, üble Nachrede etc.

Im Gerichtssaal B335 des Hamburger Langerichts geht es um Auseinandersetzungen zwischen verscheidenen Welten, verschiedenen Kulturen.

Die Vorsotzende Richterin Siomone Käfer verhält sich dabei wie die IS-Terroristen. Sie köpft zwar niemanden, schießt auch nicht mit heißen Waffen, aber sie terrorisiert die Meinungsfreiheit und , untertstütz Krminelle.



Rechtsanwalt



Volker Pispers - Berufsgruppen die diese Welt nicht braucht

Wilhelm Mittrich vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) 7 U 454/14

Hauptsachverfahren zur Verfügung Berufung 324 O 34/14

Corpus Delikti

Richter

Vorsitzende LG- Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke, Rechtsanwalt Eberhard Reinecke

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 454/14

09.01.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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