324 O 285/09 - 10.07.2009 - Beklagtenanwalt fehlte; kein Versäumnisurteil; ein neuer Termin

Aus Buskeismus

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-11:00 war der Kahn-Zensurspuk vorbei. Der heutige Nesselhauf-Zensurfreitag in Hamburg war allerdings noch nicht beendet. Noch ein Fussballer, der Herr Caillas hatte sich bei dieser Zensurkanzlei angemeldet. Die RievierSport Online GmbH war die Beklagte. Der Anwalt fehlte [[324 O 285/09 - 10.07.2009 - Beklagtenanwalt fehlte; kein Versäumnisurteil; ein neuer Termin |weiter]]+ 
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Version vom 10:46, 11. Jul. 2009

Inhaltsverzeichnis

Olivier Caillas vs. RevierSport online GmbH GmbH

10.07.09: LG Hamburg 324 O 285/09


Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter: Bergt

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; RA’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Niemand


Bericht der Pseudoöffentlichkeit

10.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

11:00 war der Kahn-Zensurspuk vorbei. Der heutige Nesselhauf-Zensurfreitag in Hamburg war allerdings noch nicht beendet. Noch ein Fussballer, der Herr Caillas hatte sich bei dieser Zensurkanzlei angemeldet. Die RievierSport Online GmbH war die Beklagte. Der Anwalt fehlte weiter


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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