324 O 236/99 - 19.04.2013 - SPIEGEL kommt aus dem Unterwerfungsvertrag gegenüber Jan Ullrich nicht raus

Aus Buskeismus

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19.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis



Jan Ulrich gibt Rücktritt bekannt

[bearbeiten] Jan Ullrich vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 236/99

[bearbeiten] Corpus Delicti



Jan Ullrich bei Beckmann
Jan Ullrich vs. SPIEGEL ist eine alte Kamelle. Interessant ist das Ganze juristisch. Es wird öffentlich, wie die Zensoren – Antragsteller, Kläger, Zensurrichter, Zensuranwälte – die Würde der Journalisten mit den Füßen tretend Zensur erreichen.

1999 erging gegen SPIEGEL die einstweilige Verfügung. Grundlage bildete eine offenbar falsche eidesstattliche Versicherung, die Jan Ullrich in Kenntnis seines Anwalts abgab. "Ich habe zu keinem Zeitpunkt verbotene Dopingmittel - insbesondere auch nicht Epo - konsumiert, gespritzt oder auf andere Art und Weise zu mir genommen.", stand in der falschen idesstattlichen Versicherung.

Diese eidesstattliche Versicherung gab Jan Ullrich 1999 ab, als die Vorwürfe gegen ihn bekannt wurden. Sie sorgte dafür, dass der SPIEGEL im selben Jahr eine Gegendarstellung drucken musste, in der Ullrich wesentlichen Teilen des Artikels "Die Werte spielen verrückt" widersprechen durfte. Ich habe nicht mit Epo gedopt, das war Ullrichs Wahrheit an Eides statt.

Spiegel unterwarf sich und verzichtete auf die Rechte aus § 426 ZPO, d.h. auf die Durchführung der Hauptsache. Nun möchte der Spiegel die einstweilige Verfügung gekippt wissen. Die Hauptsache war vom Rechtspfleger des Gerichts angesetzt. Hätte wegen dem Verzicht auf § 926 ZPO aber nicht angesetzt werden dürfen. Die Zensurrichterin Simone Käfer hat dazu noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Es gab jedenfalls am 24.02.2012 eine Verhandlung und heute die Zeugenbefragung von Team-Telekom-Masseur Jef D'hont.

Jan Ullrich wurde vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aus der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger.

Wir erfuhren so einige interessante Details, wie Jan Ullrich, der Mandant dieses Anwalts, Gegner zum Schweigen brachte.

So erging gegen Jef D'hont in Hamburg 2007 eine Einstweilige Verfügung, was Jef D'hont gleich 1.000,- kostete. Jef D'hont war finanziell aber auch juristisch überfordert. Jan Ullrich war bereit, die meisten Kosten zu übernehmen. Jef D'hont verpflichtete sich daraufhin zum Schweigen, auch über den Inhalt dieser Vereinbarung (Verpflichtung).

Bei Gericht sagte Jef D'hont heute ohne Einschränkungen aus, trotz mehrmaliger Hinweise seitens der Vorsitzenden, dass er nicht aussagen brauche.

Was der Kläger, Jan Ullrich zu den Doping-Vorwürfen zu sagen hat, erfährt man auf seiner web-Site:

Ullrich ist endlich Ullrich. Der Druck ist weg. Das Wort Doping nimmt niemand in den Mund. Man kann es kaum glauben, wenn man mit ihm spricht. Er ist so ehrlich und natürlich. So einer soll gemogelt haben? So einer soll sich jahrelang vollgepumpt haben mit diesem Teufelszeug? Vielleicht war er ja nur das Opfer eines Millionengeschäfts…
  • Erklärung von Jan Ullrich zum CAS-Urteil – Schlussstrich unter die Vergangenheit.:
Ich nehme den Schiedsspruch hin und werde ihn nicht anfechten. Nicht, weil ich mit allen Punkten in der Urteilsbegründung übereinstimme, sondern, weil ich das Thema endgültig beenden möchte. Persönliche Konsequenzen habe ich ja bereits 2007 mit dem Rücktritt vom Profiradsport gezogen. Ich bestätige, dass ich Kontakt zu Fuentes hatte. Ich weiß, dass das ein großer Fehler war, den ich sehr bereue. Für dieses Verhalten möchte ich mich aufrichtig bei allen entschuldigen – es tut mir sehr leid. Rückblickend würde ich in einigen Situationen während meiner Karriere anders handeln.“
...
Ich will mich nicht beklagen, das alles kam nicht ohne Grund. Ich wollte schon damals, kurz nach meiner Suspendierung, den Fehler, den ich gemacht habe, öffentlich eingestehen, aber mir waren die Hände gebunden. Auf Anraten meiner Anwälte und wie es in solchen Fällen üblich ist, habe ich zu den Vorwürfen geschwiegen. Letztendlich hat mich dieses Thema über Jahre so sehr belastet, dass ich krank wurde und irgendwann zusammengebrochen bin.

1999 musste SPIEGEL die folgende Gegendarstellung veröffentlichen:

In SPIEGEL Nr. 24/99 wurde unter der Überschrift "Die Werte spielen verrückt" über das Team Telekom und mich berichtet.
1. Der SPIEGEL schreibt "Nach Berichten früherer Mitglieder wird im Team Telekom genauso systematisch und umfassend gedopt wie bei der gesamten Konkurrenz ... Einer, der damals dabei war, erinnert sich ... , seit 1996 spritzt sich jeder Tourfahrer für gewöhnlich Epo'".
Hierzu stelle ich fest: Ich habe noch nie Epo gespritzt und auch sonst zu keinem Zeitpunkt gedopt.
2. Der SPIEGEL berichtet "Dann war Ullrich ... (in) ... Bühl gemeldet. Hier hatte Team Telekom ein Hotel gebucht - doch der neue deutsche Sportstar nahm sein Zimmer kurzfristig woanders. Nach Schilderung eines Mannschaftsmitglieds wurde Ullrichs Blut im Anschluß an einen Auftritt in Aachen prophylaktisch getestet. Ergebnis: Der Hämatokritwert lag weit über der zulässigen Grenze von 50."
a) Soweit mit dieser Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, daß ich durch die anderweitige Unterbringung eine Dopingkontrolle in Bühl vermeiden wollte, stelle ich fest, daß dieser Eindruck falsch ist:
Mein Teamkollege Heppner und ich haben auf der Fahrt von Aachen nach Bühl unterwegs bei Bekannten übernachtet, weil wir nicht mitten in der Nacht in Bühl ankommen wollten. Mit Dopingkontrollen hatte diese Unterbrechung der Fahrt nichts zu tun.
b) Mein Blut ist nicht im Anschluß an einen Auftritt in Aachen getestet worden.
c) Mein Hämatokritwert lag bei keiner Kontrolle über 50.
3. Der SPIEGEL schreibt weiter, daß Walter Godefroot, Sportlicher Leiter beim Team Telekom, die Nachricht erhalten habe "Jans Werte spielen verrückt".
Diese Behauptung ist unwahr. Eine Nachricht "Jans Werte spielen verrückt" hat es nicht gegeben.
4. Der SPIEGEL berichtet "Ist der (Hämatokritwert) zu hoch, gibt es verschiedene Methoden, um ihn wieder in den grünen Bereich zu befördern ... Wie Walter Schmidt ... berichtet, hilft es auch, für 15 Minuten die Beine in die Höhe und den Kopf nach unten zu halten. Ullrichs Zimmerpartner Jens Heppner landeten schon zweimal die Beine des Nachbarn nächtens im Gesicht, weil der seine Gliedmaßen gegen die Wand gelehnt hatte und dabei eingeschlafen war."
Hierzu stelle ich fest:
a) Ich habe noch nie meine Beine in die Höhe gehalten, um meinen Hämatokritwert zu senken.
b) Noch nie sind meine Beine im Gesicht von Jens Heppner gelandet.
Jan Ullrich
Der SPIEGEL ist nach dem Hamburgischen Pressegesetz verpflichtet, vorstehende Gegendarstellung ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts abzudrucken. Red.

Zur Tauglichkeit von D'hont als Zeugen finden wir im Internet einen Spiegel-Artikel vom 30.04.2007, in dem es u.a. heißt:

D'hont aber ist kein perfekter Zeuge. Bislang hat er weder Belege zeigen noch Zeugen für seine Schilderungen nennen können. In seinem Buch erzählt er, dass er Tagebuch geschrieben und Listen habe führen müssen, in denen er festhielt, wie viele Epo-Einheiten die einzelnen Fahrer konsumierten. Godefroot habe die Epo-Kosten vorgestreckt und die Pfleger beauftragt, bei den Fahrern die Schulden einzutreiben. 1000 Einheiten Epo kosteten 1000 belgische Francs, das entspricht 25 Euro. Doch die Unterlagen, behauptet D'hont, habe seine Frau während seiner Untersuchungshaft aus Angst vor einer Hausdurchsuchung vernichtet.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landesgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Latham & Watkins; Rechtsanwalt Sebastian Seelmann-Eggebert

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.04.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ich habe meine Robe vergessen. Darf ich ohne Robe sein?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Im Anwaltszimmer gibt es Roben.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Die sind zu klein, die Ärmel sind zu kurz.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer hantiert mit dem Diktiergerät:

Es erfolgt die Vereidigung der Dolmetscherin Francisca van de Laar.

Vorsitzende zum Zeugen D'hont: Wir haben die Dolmetscherin van de Laar. Soll sie gleich übersetzen oder nur das, was Sie nicht verstehen?

D'hont versucht deutsch zu sprechen.

Vorsitzende: Dann schalten wir die Dolmetscherin gleich ein..

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Der Zeuge muss belehrt werden über sein Zeugenverweigerungsrecht.

Vorsitzende: Ja; weil er sich sonst strafbar macht:

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist der Zeuge vom Gericht geladen oder ist er ohne Ladung gekommen?

Vorsitzende schaut in die Akte: Wir haben geladen ohne Androhung, dass er die gesetzliche Pflicht hat als Zeuge zu erscheinen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich denke, er ist gesetzlich nicht verpflichtet, als Zeuge zu erscheinen.

Richterin Barbara Mittler: Sie erhielten die Ladung gemäß Blatt 204 der Akte, dort heißt es, Sie erfüllen ... , sind nicht verpflichtet ... tragen im erheblichen Maße zur Entscheidung bei.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Behalte die Rüge aufrecht.

Vorsitzende: Wir werden den Zeugen befragen, weshalb er gekommen ist.

Zeugenbeistand des Zeugen nach Rücksprache mit dem Zeugen: Der Zeuge ist gekommen, weil er als Pflicht verstanden hat, weil er kommen musste.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Deswegen möchte ich rügen, sonst ist .... Er hat keine Pflicht.

Zeuge Jef D'hont: Kein Problem. Wir können Aussagen machen. Ich bin verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Vorsitzende: Sind Sie gekommen, wie Sie meinen, weil Sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen?

Zeuge Jef D'hont: Habe das gelesen. Wenn es darauf ankommt; ich möchte aussagen:

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Ich möchte vorsorglich, ihn als präsenten Zeugen anhören.

Vorsitzende: Sie würden auch ohne Hinweis auf die gesetzliche Pflicht aussagen?

Zeuge Jef D'hont: Ja.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich möchte der Zeugenvernehmung widersprechen, weil wir damit einen Verfahrensverstoß setzen.

Die Richterinnen und der Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Es gibt kein Verfahrenshindernis. Wir wollen den Zeugen hören. Wir haben keine Strafandrohung. Diese besteht tatsächlich nicht. Deswegen hören wir ihn uns als präsenten Zeugen an. Es geht nicht um den Schutz des Antragstellers. Es geht um den Schutz des Zeugen. Der Zeuge erklärt, er möchte aussagen. Alle Erklärungen werden übersetzt. Herr D'hont, Sie müssen hier nicht aussagen. Es ist möglich, dass Sie sich strafbar machen. Wir wissen es nicht, dass Sie sich strafbar gemacht haben, wenn Sie sich beteiligt haben am Doping. Wenn Sie aussagen, dann muss es die Wahrheit sein. Der Zeuge möchte trotzdem aussagen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Möchte ergänzen. Herr D'hont wird auch aussagen über das Telefongespräch. Es kann sein, dass das Aufzeichnen des Telefongesprächs ohne Kenntnis von Herrn Ullrich erfolgte. Das kann eine Straftat sein:

Zeuge Jef D'hont: Das habe ich nicht gemacht. Es ist in Belgien keine Straftat.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Es ist keine Straftat.

Vorsitzende: Der Zeuge erklärt, ich möchte aussagen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Vielleicht kann man ihn belehren, dass er die Antwort auf einige Fragen verweigern kann.

Die persönlichen Daten des Zeugen werden aufgenommen.

Vorsitzende: Zur Sache. Es kann sein, dass wir während der Vernehmung darauf hinweisen, dass Sie keine Aussage machen brauchen. Der Dolmetscherin wird der Beweisbeschluss überreicht. Sie übersetzt diesen dem Zeugen.

Richterin Barbara Mittler: Sie haben den Beweisbeschluss übersetzt bekommen. Vielleicht gehen wir diesen gemeinsam durch. Es geht um das Radrennen 1996. Sie sollen Beobachtungen gemacht haben, ... .

Zeuge Jef D'hont: Es war 1992, kann auch 1993 gewesen sein. Ich war im Telekomteam. 1992, 1993 hat es mit dem Epo in der Mannschaft angefangen. Am Anfang hat einer angefangen, dann hat es sich verbreitet im Team. Hat bis 1996 gedauert. Ich war im Telekomteam als Pfleger, Betreuer tätig, war dafür zuständig. Zusammen mit Dr. Schmid und Dr. Heinrich. Wir hatten den Auftrag von den Ärzten und von Vodafone, dass wir das Epo bereithalten sollen. Dann haben wir das gemacht. Die Epo-Spritzen sollten in den Kühltaschen gelagert, aufgetaut werden. Wir waren verantwortlich, dass frische Eis draufgelegt wird, damit sie nicht abkühlt. Ich sollte die Spritzen aufschreiben, die Einheiten. Die Mengen mussten Vadofone mitgeteilt werden, diese Informationen. Es gab € 25,- pro Einheit. Genauer: es waren 1.200,- belgische Franken. Das war so. Brauchten das bei jedem Wettkampf. Die Ärzte haben die Spritzen verabreicht oder die Fahrer selbst. Meistens die Ärzte. Ullrich hat nie selbst gemacht. War immer ein Arzt bei ihm. Er hat Epo gemacht. Das habe ich bei ihm gesehen. Ich musste selber die Dosierung aufschreiben. Willi .... hat das gemacht, wenn ich nicht da war.

Richterin Barbara Mittler: Wie hat sich das ausgebreitet?

Zeuge Jef D'hont: Einer fing damit an. Der Fahrer kam aus Italien. Den Namen brauch ich nicht zu nennen. Hatte erste Kontakte. Am Anfang waren die Ärzte dagegen. Aber der italienische Rennfahrer wollte es unbedingt haben. Hat das über eine italienischen Arzt erhalten. Weil man gesehen hat, dass dieser Rennfahrer nun besser war, und die Fahrer der Telekom nicht so gut waren, gab es eine Sitzung auf Mallorca. Dort hat man beschlossen, das zu erweitern. Es kam vom italienischen Team zu uns. Hat sich verbreitet und nahm überhand. 1997 habe ich angefangen in einem französischen Team zu arbeiten, weil ich mit dem Stress im deutschen Team nicht zurecht kam.

Richterin Barbara Mittler: Könnten Sie mal schildern. Haben Sie das öfters gemacht?

Zeuge Jef D'hont: Bei Jan Ullrich jemals, wenn der Arzt nicht da war. 10.000 Einheiten Epo gespritzt.

Richterin Barbara Mittler: Wann war das?`Wissen Sie das?

Zeuge Jef D'hont: 1996 ... Ein zwei Monate vor dem Rennen in Frankreich. Ulrich wurde dort Zweiter. Riis hatte gewonnen.

Richterin Barbara Mittler: Ansonsten hatten Sie mit dem Epo-Verfahren nichts zu tun bis auf das Aufschreiben?

Zeuge Jef D'Hont: Ja. Von Jan Ullrich und den anderen Rennfahrern auch. Bei einigen Rennfahrern habe ich die Rechnung selbst erstellt. Andere zahlten das direkt an Vodafone. Laut Erklärung ... .

Richterin Barbara Mittler: Wurde außer Epo noch was anderes genommen?

Zeuge Jef D'hont: Weiß nur von Wachstumshormonen. Hatten darin die Fliegerboxen. Später separat. Hatte nichts mehr damit zu tun.

Richterin Barbara Mittler: Habe ich das richtig verstanden, Jan Ullrich hat sich nicht selbst gespritzt?

Zeuge Jef D'hont: Das steht auch in der Erklärung. ..... die auch akzeptiert wird.

Richterin Barbara Mittler: Ich frage nach wegen dem Interview im Spiegel „Epo war Alltag“

SPIEGEL: Haben Sie gesehen, dass Jan Ullrich Epo-Spritzen bekam oder sich selbst setzte?
D'hont: Ja, ein paar Mal.
SPIEGEL: Hat er selber gespritzt oder wurde er gespritzt?
D'hont: Das will ich jetzt nicht sagen.

Zeuge Jef D'hont: Kann sein. Das weiß ich nicht mehr so genau.

Richterin Barbara Mittler: Im Beweisbeschluss soll Beweis erhoben werden darüber, dass es ein Telefonat zwischen Ihnen und Ullrich gab, nachdem Sie sich in der Presse geäußert hatten. In einer der Vernehmungen der deutschen Polizei ... Das ist der dritte Teil des Beweisbeschlusses. Seite 7 hat Ullrich Sie angerufen..

Zeuge Jef D'hont: Daran kann ich mich erinnern. Habe danach eine Verabredung mit Jan Ullrich gehabt, telefonisch. Er hatte mich gebeten, zu ihm zu kommen. Habe ich in der Meisterschaft in Österreich gemacht. War bei ihm zu Hause. Jan hatte mich noch nicht verklagt. Er hat nur den einen einzigen Satz gesagt: „Chef, Du hast uns unser Spielzeug weggenommen.“ Er hat mich gefragt .... Zum Telefonat .... Ullrich sagte, ich soll meine Aussage zurücknehmen. Ich habe aber nicht zurückgenommen. Ein Schwede hat mich in den Niederlanden angerufen. Die hatten geschrieben, ich hätte die Aussage zurückgenommen. Stimmte nicht, habe nicht zurückgenommen.

Richterin Barbara Mittler: Ein weiteres Thema im Beweisbeschluss. Hatten ... .

Zeuge Jef D'hont: Also: Es ist so, dass Pevenage und Jan zusammen waren. Pevenage machte alles für Jan. Als ich gegangen bin, ist D. dageblieben. . Jan hat die Tour de France gewonnen. Dann hat Pevenage mir erzählt, dass Jan Epo genommen hat. War bei ihm zu Hause, wo wir ein Gespräch zusammen geführt hatten.

Richterin Barbara Mittler: Sie waren nicht mehr im Telekom-Team zu diesem Zeitpunkt?

Zeuge Jef D'hont: Nein.

Richterin Barbara Mittler: Gab es ... ?

Zeuge Jef D'hont: Also, es war so. Mein Buch wurde veröffentlicht. Habe mit Pevenage gesprochen. Hatten auch Probleme. Er sagt, Jef, ich weiß. Gebe Dir alle Daten, die damals passiert sind. Du solltest aber Ullrich und mich möglichst raushalten. Habe ich auch gemacht. Ging aber nicht komplett. Pevenage erzählte mir, wie es damals lief mit dem System.

Richterin Barbara Mittler: Wann war das?

Zeuge Jef D'hont: März 2007. Es ist eine Niederschrift, da ist das Datum. Vodafone hatte mich zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht verklagt. Da die Klage noch nicht da war, hatte ich mit Pevenage gesprochen. Er sagte, werde Dir helfen.

Richterin Barbara Mittler: Wirkte so entschlossen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Dann aber seit ... Es liegt ein Transkript vor.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dürfte ich das sehen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Das ist eine Aufnahme des Gesprächs.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Warum stellen wir das dem Gericht nicht zur Verfügung?

Richterin Barbara Mittler: Auf Grund der Niederschrift, die mir über das Gespräch vorliegt, schließe ich daraus, dass das Gespräch im März 2007 státtfand.

Vorsitzende: Sie haben gesagt, der Arzt hat Ullrich die Spritze gegeben. Haben Sie das gesehen oder gehört?

Zeuge Jef D'hont: Habe gesehen. Verschiedene Male. Die Ampullen wurden aufgehoben. Das mussten wir.

Vorsitzende: Das ist was anderes. Wann haben Sie das das erste Mal gesehen?

Zeuge Jef D'hont: Kann das nicht genau sagen. Vor der Tour der France 1996.

Vorsitzende: Sie haben gesagt, dass die Ampullen aufbewahrt wurden. Stand da der Name?

Zeuge Jef D'hont: Wir mussten die Ampullen aufbewahren: Im Karton waren 10 Einheiten (Ampullen) drin, mit Klebeband verbunden. Der Name des Fahrers war aufgeschrieben. Der Name des Präparats stand schon drauf auf den Ampullen: Und jedes Mal, wenn der Arzt oder der Rennfahrer danach gefragt hat, haben wir eine Ampulle rausgenommen. Ich konnte kontrollieren, wer es bekommen hat.

Vorsitzende: Danke

Richter Dr. Philip Link wackelt mit dem Kopf.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Ullrich hat Sie gebeten, die Aussage zurückzunehmen. Gab es vor der heutigen Vernehmung Bitten, nicht auszusagen?

Zeuge Jef D'hont: Rudi ... hat vor ein, zwei Monaten angerufen und gesagt, Jan hätte gesagt, ich solle nicht nach Hamburg fliegen. Ich habe gesagt, werde nicht fliegen, steht mir bis hierher. Aber habe dann mit meinem Anwalt gesprochen. Man weiß nicht, vielleicht machen die weiter hinter Deinem Rücken und machen was gegen Dich. Deswegen bin ich nach Hamburg gekommen. Gestern hat er mich angerufen, Herr Jan bittet, ich solle zurückrufen. Das Gespräch habe ich auf der Mail-Box.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Hat er Sie heute auch angerufen?

Zeuge Jef D'hont: Heute mittag. Im Auftrag von Ullrich. Ich weiß nicht, wie es kam. Es war immer so, dass Pevenage alles gemacht hat, was Ullrich ihm sagte.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Beantrage den Inhalt der Mail-Box ins Protokoll zu nehmen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Widerspreche dem.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Es ist ein Versuch der Beweisvereitelung.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Unsinn.

Vorsitzende: Wir wissen nicht.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Ich beantrage, dass die Dolmetscherin sich das anhört und übersetzt.

Vorsitzende wackelt mit dem Kopf: Können Sie das auch laut stellen.

Die Dolmetscherin beherrscht das Handy nicht.:'

Vorsitzende: Bei drei Mal sollte es eigentlich klappen.

Die Mail-Box wird vorgespielt.

Die Dolmetscherin hört sich die Box an und übersetzt: Hier ist Pagenage. Jan wünscht, dass Du zurückrufst. Jan ist sehr beunruhigt. Denke nach über das, was Du sagst.

Die Dolmetscherin sagt.:' Bin mir nicht ganz sicher, habe nicht richtig verstanden.

Die Dolmetscherin nach nochmaligem Anhören: Jan ist sehr beunruhig durch die Tatsache, dass sein Anwalt angerufen hatte. Und weiß, dass ich hier bin. Deswegen bittet er um Rückruf. Telefonnummer wird genannt.

Richterin Barbara Mittler: Ist das auch die Wahrnehmung des Zeugen?

Rechtsanwalt des Zeugen hört sich das an.

Richterin Barbara Mittler und die Vorsitzende lächeln.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ulrich hat das nie selber gemacht, Woher wissen Sie das?

Zeuge Jef D'hont: Dadurch, dass wir miteinander darüber gesprochen haben, die Betreuer.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das hat man Ihnen erzählt?

Zeuge Jef D'hont: Habe selber gesehen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Betreuer und Arzt? Ein Betreuer hat Ihnen das erzählt?

Zeuge Jef D'hont: Ein Betreuer sagte, mache nie selbst.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Lassen wir das so stehen. Zum Zeitraum. Sowohl die Spritzen, die Sie Ullrich gegeben haben sollten, sowie der Arzt, der in Ihrer Anwesenheit die Spritze gegeben haben sollte, war das auch 1996 so?

Zeuge Jef D'hont: Ja. Zu einhundert Prozent.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Immer schon so gewesen?

Zeuge Jef D'Hont: Ja.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Vor dem Gericht gibt es Streit, wann Sie Ullrich Epo gegeben haben. Ihr Anwalt trägt in der Sache Ullrich vs. D'Hont:, Aktenzeichen 324 O 311/08 in der Klageerwiderung vor, 1995 oder 1996 mindestens ein Mal Doping mittels Epo Ullrich gegeben zu haben. Zeuge Loven hat den Beklagten auch dabei beobachtet, wie der Beklagte dem Kläger 1995 oder 1996 mindestens ein Mal Dopingmittel injiziert hat. Wie kommt es, dass Sie 2007 sagten 1995 oder 1996 und heute sagen Sie: "Ich bin sicher, war immer sicher"?

Zeuge Jef D'hont:1995 oder 1996... Konnte nachdenken.

Vorsitzende: Können wir das sehen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger überreicht zwei Seiten.:

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Kann ich das auch sehen?

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: bin doch nicht verpflichtet, diesen Zettelkram vorzulegen. Sie haben ausgesagt. Sie seien sicher. Wenn Sie jetzt ... .

Vorsitzende: Das geht so nicht, Herr Krüger.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nicht nur den Teil der Wahrheit, die Ihnen gefällt.

Zeuge Jef D'hont: Es war sicher 1996.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was macht Sie jetzt so sicher, obwohl Sie 2007 nicht sicher waren?

Zeuge Jef D'Hont: War damals nicht so sicher, weil ich damals durcheinander war. Weiß nicht. Denke es war so.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dann haben Sie im Verfahren geschildert, dass ein Arzt Epo gespritzt hat.

Vorsitzende: Hat verschiedene Male....

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ein Vorfall vor der Tour der France..

Zeuge Jef D'hont: Weiß nicht mehr Der.....

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Welche Tageszeit war es?

Zeuge Jef D'Hont: Abends und morgens.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Am selben Tag?

Zeuge Jef D'hont:Nein, am Tage nur ein Mal. Habe das morgens, habe das abends gesehen. Manchmal gesehen. In verschiedenen Gelände.... Wir schliefen in unterschiedlichen Unterkünften.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: In H. ?

Zeuge Jef D'hont: In .... von Herrn Schmid.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Geld wird an Vodafone gezahlt. Haben Sie das überreicht an Vodafone?

Zeuge Jef D'hont: Die die mir gezahlt haben, habe ich an Vodafone gegeben. Die Rechnung kam offiziell von Vodafone. Die rechneten ab mit Freiburg, den Herren Schmid und Heinrich.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie sprachen von Wachstumshormon. Dann hatten wir nichts mehr damit zu tun. Wann?

Zeuge Jef D'hont: Ende 1996. Mit den Wachstumshormon hatten wir nichts mehr zu tun. Hatte eine andere Verpackung. Brauchte nicht ins Eis gelegt werden.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Zum Telefongespräch am 28.05.2007. Ihre Aussage in der Bildzeitung. Sie hätten das Gespräch aufgenommen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Jetzt müssen wir belehren.

Zeuge Jef D'hont: Habe nicht aufgenommne.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Halte vor. Interview mit der Süddeutschen Zeitung. AB8. Seite 3, rechte Spalte. Es stimmt schon, dass meine Frau vieles vernichtet hat, aber nicht alles. .... Habe mit vielen gesprochen, deren Aussagen habe ich heimlich aufgenommen.

Zeuge Jef D'hont: Stimmt. In Belgien, ja. Mein Anwalt und der Richter haben gesagt, es ist erlaubt. Das Gespräch mit Jan Ullrich nicht.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Halten wir fest. Ullrich hat sich bei ihm gemeldet. Die Antwort: Er hat mich nur ein Mal angerufen. Hat gefragt, Jef, hast Du das wirklich erzählt. Darüber kann ich jetzt noch nicht sprechen. .... weil ich diese Aussage auf Tonband habe. Halten Sie an Ihrer Aussage fest, dass sie ... Urteil nicht festhalten ... .Ullrich nicht

Vorsitzende: Darauf brauchen Sie nicht zu antworten.

Zeuge Jef D'hont: Antworte nicht.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie sind hergekommen, um die Wahrheit zu sagen.

Richterin Barbara Mittler: Wir möchten nicht Verwirrung oder Unfrieden stiften.

Kurze Unterbrechung. Zunächst wird diktiert. Die Richterinnen und der Richter verlassen ebenfalls den Saal.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger nach Wiedereintritt der Richterrinnen und des Richters: Sie haben von einem Telefongespräch gesprochen. Was genau haben Sie abgesprochen?

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Was hat das mit dem Beweisthema zu tun?

Zeuge Jef D'hont: Weiß nicht genau, was ich gesagt habe. Möchte darüber nicht mehr sagen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Gab es andere Absprachen, bezogen auf Ihren Vorwurf, Sie hätten Ullrich Epo gespritzt?

Zeuge Jef D'hont: Ich war mal bei ihm zu Hause. Es gibt eine Absprache mit Herrn Ullrich. Habe die Vereinbarung, darüber nicht zu sprechen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich entbinde Sie von dieser Vereinbarung für dieses Verfahren. Sie haben eben gesagt, es sei irgendwo geschrieben worden, Sie hätten Ihre Aussage zurückgenommen. Das hatten Sie nie getan. Möchten Sie das ergänzen?

Zeuge Jef D'hont: Nein.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie sich verpflichtet, diese Behauptung nicht mehr zu sagen?

Zeuge Jef D'hont: In der Vereinbarung mit Herrn Ullrich habe ich das getan, aber nie zurückgenommen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb haben Sie sich verpflichtet. Weshalb haben Sie das getan?

Zeuge Jef D'Hont: Ich konnte mich gegen Jan Ullrich nicht wehren. War mir zu teuer. Konnte einen Anwalt nicht bezahlen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat Jan Ullrich ihre Kosten übernommen?

Zeuge Jef D'hont: Nein.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie die Kosten der einstweiligen Verfügung gezahlt?

Zeuge Jef D'hont: Kann diese Erklärung (Vereinbarung) abgeben.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Entweder es gibt eine Entbindung oder nicht.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Er kann die Erklärung vorlesen. Ich möchte nur nicht, dass diese Erklärung in die Akten gelangt. Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat Ullrich voll übernommen. Das Hauptsacheverfahren hat er nicht berechnet. Das zum Grund, zu viel Kosten ..

Vorsitzende: Hat er Kosten gehabt?

'Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die kompletten Kosten des Verfügungsverfahrens sind bei ihm hängen geblieben.

Dolmetscherin liest vor.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Hauptsachverfahren ist erledigt. Jeder übernimmt seine eigenen Kosten. Die Kostenregelung im Verfügungsverfahren ist geblieben. Nach .... dieser Erklärung zu Sache 324 O 311/08 und Rechtsberatung wird am 12.09.2008 das Verfahren für erledigt erklärt. ... nicht mit Gründen ... Bestätigung nach 91a ..... gegeneinander aufgehoben. Die Gerichtskosten hälftig, auch Rechsmittel gegeneinander .... Der Kostenbeschluss ... Verzichten auf die Rechte aus 324 O 5451/07

Zeuge Jef D'hont: Habe schon 1.000,- € zahlen müssen. War nicht nichts passiert.

Richterin Barbara Mittler liest den Vertrag vor: Nach Unterschreiben dieser Erklärung durch Ullrich und mich werden wir den .... Rechtsstreit .... für erledigt erklären. ... nach § 91a ZPO werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben. Gleiches gilt für den Rechtsstreit .... Ullrich verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung 324 O 5451/07 mit Ausnahme der Kosten des Verfahrens.

Der Zeuge erklärt hierzu, dass er zu diesem Zeitpunkt ca. 1.000,- € ausgegeben habe und nichts war passiert.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Herr D’Hont. Haben Sie heute vor dem Termin mit Vertretern des Spiegel gesprochen?

Zeuge Jef D'hont: Im Büro des Anwalts.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Ullrich mit Ihnen sprechen will, dann ist das Beweisvereitelung. Aber im Büro beim Anwalt ... . Was wurde denn da besprochen?

Zeuge Jef D'Hhont: Hatten mich gefragt, wie ... Nicht mehr. Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Vorher gab es keinen Kontakt, auch nicht zu Vertretern des Spiegel?

Zeuge Jef D'Hont: Zum Spiegel, nein

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nur heute?

Zeuge Jef D'hont: Möchte darauf nicht antworten.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn er der Zeugenpflicht unterliegt ... . Sagt, habe keine Lust mehr zu antworten. Nun ist er hier als ihr Zeuge. Damit hat er genau die Zeugenpflicht, wie ein anderer Zeuge.

Alle lachen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: In der Sache Arcaini war es so. Berief sich auf Verschwiegenheit als Zeuge.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Er war Partei. Auch ein Ausländer kann dem Zeugenzwang unterliegen.

Zeuge Jef D'hont: Kann ich nochmal Ihre Frage hören.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie vor der heutigen Befragung mit irgend jemanden vom Spiegel gesprochen?

Zeuge Jef D'hont: Ja, heute morgen. Einmal hat ein Mann vom Spiegel gefragt, ob er hierher kommen soll. Die Ladung hatte ich schon. Es war eine telefonische Anfrage von Lothar Mathias Geyer.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Mit dem Anwalt haben Sie heute morgen gesprochen. Sie sagten, was Sie aussagen werden und ... oder haben Sie besprochen?

Zeuge Jef D'hont: Haben heute morgen nur gesagt, was ich hier sagte.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Gab es Stellungnahmen?

Zeuge Jef D'hont: Nein: Haben erzählt, wer wo sitzen wird. Nur erzählt, wie das ablaufen wird.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Letzte Frage. Haben sie den Vertretern vom Spiegel erklärt, dass Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben haben?

Zeuge Jef D'Hont: Ich selber nicht. Mein Anwalt hat das gemach. Ich denke im Januar/Februar dieses Jahres.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich hatte gefragt, ob Sie oder Ihr Anwalt Kontakt zum Spiegel hatten.

Zeuge Jef D'hont: Dann hatte ich die Frage nicht richtig verstanden.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wissen Sie, was im Januar besprochen wurde?

Zeuge Jef D'hont: Möchte darauf nicht antworten. Habe genug dazu gesagt.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Ihr Anwalt schon im Februar Kontakt hatte, dann ist das eine Frage der Würdigung. Sie müssen antworten.

Rechtsanwalt des Zeugen spricht mit dem Zeugen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Weiß nicht, was das mit dem Beweisthema zu tun hat.

Vorsitzende: Beweiswürdigung.

Zeuge Jef D'hont: Was besprochen wurde, weiß ich nicht.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... oder Spiegel ihn bezahlt?

Zeuge Jef D'hont: Es ging darum, was machen wir mit der Unterlassungserklärung.

Streiten, was ins Protokoll diktiert werden soll.

Richterin Barbara Mittler: Wir können uns alles anhören. Die Dolmetscherin übersetzt. Sie können auch ohne Abspiel genehmigen.

Zeuge Jef D'hont: Genehmige. Alles ist in Ordnung.

Richterin Barbara Mittler: Alle anderen verzichten auch auf das erneute Vorspielen. Der Zeuge wird um 17:45 mit Dank entlassen.

Vorsitzende: Verzichten wird auf ... . Was machen wir?

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die völkerrechtliche ... . Habe meinen Antrag zur Parteivernehmung.

Vorsitzende: Der Parteivernehmung wird widersprochen. Dann gilt § 314, Abs. 3 BGB. Klage zehn Jahre nach dem Wissen ... Vergleich einseitig widerrufen. Dem Grunde nach nicht möglich. Wenn man dem Zeugen heute folgt, dann § 242 BGB. Es könnte an sich dazu kommen, dass wir gar nicht entscheiden müssen, dass diese Vereinbarung getroffen wurde.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Bislang wurde unterstellt, die eidesstattliche Versicherung (stimmte) und die Verfügung (erging zurecht). Heute wissen wir, Herr Ullrich hat eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Vorsitzende: Sie müssen geglaubt haben.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Wir haben nicht geglaubt, dass die eidesstattliche Versicherung falsch war.

Vorsitzende:

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Hier wird mit jedem Winkelzug versucht, zu verurteilen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben einen Vergleich, der zwischengeschaltet ist. Der Vergleich kann nicht aus der Welt geschafft werden.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Der Vergleich ist mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu Stande gekommen. Aufklärung der Wahrheit ... . Wenn die deutschen Gerichte die Aufklärung (verhindern), dann geht es nach Straßburg.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... Man kann doch nicht sagen, schreiben wir nicht. Wir sind nicht in der Situation, dass wir zu allem, was irgendwo hergeholt wird, was sagen müssen. Es ist eine unerhebliche Sache. Der Spiegel hat den Streit nicht durchgezogen.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Es ist ein Punkt. Gegenstand ist die einstweilige Verfügung. Die eidesstattliche Versicherung ist unstrittig falsch. Wenn nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Wahrheitsfindung verhindert wird, ... .

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wann sollte das denn ... erst zur Verletzung.

Spiegel-Anwalt Sebastian Seelmann-Eggebert: Wenn Ullrich sich nicht traut, die Hauptsacheklage zu machen.

Ullrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die Hauptsacheklage kann jederzeit erhoben werden. Wir sind lange, lange nicht bei der Aufhebung. Jetzt, wenn wir von dem Umstand ... wenn der Anspruch.

Vorsitzende: Vergleich, dann Hauptsacheklage ist holprig. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass der Antragsgegner sich nicht auf § 314, Abs.3 BGB stützen kann. Es käme möglicherweise § 242 BGB. In Betracht. Es werden erneut die Anträge aus der Verhandlung vom 12.10.12 gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Parteivertreter können zu der Vereinbarung und den heute ergangenen Hinweisen bis zum 31.05.2013 weiterhin vortragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.06.13, 9:55, Saal B335.

22.06.2013: SPON:

Ende Mai, fünf Wochen nach der Verhandlung, schickte Ullrichs Verteidigung eine Erklärung im Namen ihres Mandanten. Ullrich erklärte darin, der Zeuge D'hont habe "unehrlich und mit deutlich erkennbarem Belastungseifer" ausgesagt, aber er wolle "endlich seine Ruhe". Am Ende der Erklärung verzichtet Ullrich "auf die Rechte der einstweiligen Verfügung" aus dem Juni 1999. Und gibt dem SPIEGEL damit recht.

[bearbeiten] Kommentar RS

Wir predigen schon seit längerem, mit der Rechtsanwälten und den Mandanten der Kanzleien Scherz Bergmann, Schwenn & Krüger, Höch & Höch, Nesselhauf, den Anwälten Helmuth Jipp, Dr. Alexander Stopp, Markus Kompa sollte man keine Vereinbarungen, Verträge, Vergleiche, geschweige denn, Unterwerfungsverpflichtungen eingehen. Tricksereien, falsche eidesstattliche Versicherungen, Zynismus bilden die gefährliche Grundlage für deren „Erfolge“.

Weshalb SPIEGEL sich Jan Ullrich gegenüber unterworfen hat, bleibt des SPIEGELs Geheimnis.

Noch viel mehr wundern wir uns darüber, dass der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger mit seinen zynischen menschenverachtenden Spielereien, Worthülsen und verquerter Denke bei Gericht umstrittene Erfolge erreichen kann.

Jan Ulrich gibt Rücktritt bekannt

[bearbeiten] Neues zu Jan Ullrich

  • 25.02.2019 - tz "Verfahren gegen Jan Ullrich eingestellt - das ist der kuriose Grund"

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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