324 O 180/11 - 17.06.2011 - Margarita Mathiopoulos klagt und verliert

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In Spiegel Nr. 6/2011 gab es einen Artikel, der immer noch im Internet steht, allerdings korrigiert. Zu Klägerin finden wir:

Margarita Mahiopoulos sollte nach eigener Darstellung im Jahr 2004 helfen, den Bauauftrag für U-Boote, die Ägypten kaufen sollte, zur griechischen HDW-Werft zu lotsen. Daraus wurde nichts, mit den deutsch-griechischen Tauchschiff-Geschäften habe das aber nichts zu tun gehabt, so Mathiopoulos.
Eine andere Firma, an der sie beteiligt war, verlangte von Ferrostaal sogar zehn Millionen für ein Finanzierungskonzept, damit Portugal sein U-Boot-Geschäft stemmen könnte, ohne Ärger mit der EU zu bekommen. Aber das Konzept war so dünn, dass Ferrostaal die Forderung am Ende abblockte. Mathiopoulos sagt, sie habe nicht hinter dieser Forderung gestanden und sei auch deshalb kurz darauf aus der Firma ausgestiegen.

Zur Vorgeschichte des heutigen Verfahrens schreibt der Klägeranwalt Prof. Dr. Christian Schertz:

Spiegel gibt gegenüber Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos Unterlassungserklärung ab
17.02.2011
Berlin (ots) – Der Spiegel hat am 17. Februar 2011 gegenüber dem Rechtsanwalt von Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos, Geschäftsführende Gesellschafterin der EAG European Advisory Group, Dr. Christian Schertz, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, wonach es dem Magazin in Zukunft untersagt ist, durch die Formulierung “Auch für Margarita Mathiopoulos … interessieren sich die Ermittler.” den Eindruck zu erwecken, gegen sie oder ihre Beraterfirma, die EAG European Advisory Group, würde im Zusammenhang mit einem Bauauftrag für U-Boote für Ägypten von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Ebenso verpflichtete sich der Spiegel, in Zukunft die Behauptung zu unterlassen, dass die EAG European Advisory Group für dieses Geschäft ein Honorar in Höhe von 1,2 Millionen Euro erhalten habe. Beide Aussagen aus dem Spiegel Nr. 6/2011 waren falsch und führten zudem zu weiteren rechtlichen Schritten von Frau Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos. Gegendarstellung und Widerruf sind ebenso zugeleitet, wie auch die Aufforderung zu einer Geldentschädigung und Schadensersatz.
Pressekontakt:
SCHERTZ BERGMANN
Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: +49(0)30 880015-0
Fax: +49(0)30 880015-55

Quelle: Presseportal

Spiegel hat eine Richtigstellung am 21.02.2011 veröffentlicht:

Korrekturen zu Heft 06/2011 Seite 60, "Codename „Gebetskreis““:

Die Beratungsfirma von Margarita Mathiopoulos hat für ihre Dienste im Zusammenhang mit einem U-Boot-Auftrag für Ägypten nicht 1,2 Millionen, sondern nur 800 000 Euro erhalten. Die restlichen 400 000 Euro betrafen Leistungen im Zusammenhang mit einem U-Boot-Auftrag für Kroatien. Weder gegen Mathiopoulos noch ihre Firma wird in diesem Zusammenhang ermittelt.

In der heutigen Verhandlung ging es um eine Gegendarstellung und Zwangsgeld.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos ./. Spiegel

LG Hamburg 324 O 180/11 Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos ./. Spiegel Verlag Rudolph Augstein GmbH Co. KG

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Beklagtenseite: Kanzlei Schultz-Süchting; Rechtsanwalt Schultz-Süchting
Spiegeljustiziar Siegel.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 180/11

17.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Andreas Buske: Der Antragsteller überreicht den Schriftsatz vom 15.06.2011 für Gericht und Gegner. Wir werden niemals dem Ansatz folgen, dass der Spiegel nicht bei Sinnen ist.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Habe ich geschrieben.

Der Vorsitzende: Können uns nicht des Eindrucks … . …haben mit einer nichts zu tun. Wenn das wirklich nichts miteinander zu tun hat.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Erstens, hat es grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Zweitens, … Wenn ich deutlich bin. Es ist ein Offsetgeschäft Es war unabhängig … ausschließlich Krankenhaus. Nicht dass ich, es ist irreführend. Meine Mandantin hatte in dem Offsetgeschäft ausschließlich Beratungsleistungen erbracht. Verkürzt. Herr Buske ist der Meinung, wenn es zu lang ist, dann ist es geschwätzig, wenn zu kurz, dann irreführend. Ich kann nicht noch die siebente Fassung ausarbeiten. Die Gegendarstellung kommt.

Der Vorsitzende: Manchmal geht es gar nicht mit einer Gegendarstellung. Haben auch nicht bestätigt.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Das Geld ist geflossen für Beratung nicht für den U-Boot-Bau.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Das ist ein anderer Punkt.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich bin dran. … … nicht für die Beschaffung von U-Booten. Es war für die Beratung zum Krankenhaus.

Richterin Dr. Wiese: Darf ich fragen? War es klar, dass das Krankenhaus gekoppelt war an den U-Bott-Asuftrag?

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Offsetgeschäfte sind gekoppelte Geschäfte mit … Meine Mandantin hat nichts mit dem anderen Geschäft zu tun.

Richterin Dr. Wiese: Aber sie wusste, dass kein U-Boot-Geschäft, wenn kein Krankenhaus.

Der Vorsitzende: Als Beispiel. Haben das Geschäft U-Boot wird geliefert, dann habe ich den Auftrag dass das Krankenhaus geliefert wird. Würde Sie bitten, die Tätigkeit Ihrer Mandantin …

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Weiß nicht. Darauf kommt es nicht an. Die tatsächliche Tätigkeit ist nicht erwähnt. Das Honorar ist geflossen für das Krankenhaus. Der Spiegel schriebt, unterstellt, sie habe das U-Boot-Geschäft vermittelt.

Richter Dr. Link: … .

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … Darauf kommt es nicht an. Mache ich es so, ist es falsch, mache ich es anders, ist es auch falsch.

Richter Dr. Link erläutert es dem Professor: Dann ist es nicht gegendarstellungsfähig. … Kein Zusammenhang zwiaschen dem U-Boot-Geschäft … Wenn aber das U-Boot-Geschäft platzt, gibt es auch kein Krankenhaus. Der Punkt ist schwierig, er wackelt.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … Kann einen Gegendarstellung verlangen, dass das Geld für das Krankenhaus geflossen ist und nicht für das U-Boot.

Richter Dr. Link: Nein [und erklärt es dem Professor.] Wir findes das so.


Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz möchte es nicht begreifen:

Richter Dr. Link versucht es erneut: Sie haben gesagt, haben miteinander nichts zu tun.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz wird beleidigend: Sie müssen meinen Schriftsatz lesen.

Der Vorsitzende: Wir haben alles gelesen hoch und runter. Haben ns beraten.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: HWD-U-Boot-Offset-Leisng Krankenhauszu errichten. Hat 1.200.000 Millionen für das Krankenhaus erhalten ist gegendarstellungsfähig.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Darf ich auch was sagen?

Der Vorsitzende: Sie? Sehr gern.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Was Sie mit Buske besprochen haben, weiß ich nicht. Brauche es auch nicht zu wissen. …nach Ägypten .. Es kommt mal vor, dass die Kammer sich in Widersprüche … . Ist auch egal.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz funkt dazwischen: Natürlich … .

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Ruhig jetzt. … Die Offset-Tätigkeit ist ein solcher Kreis. Der Auftrag für ein Krankenhaus erfolgt, wenn der U-Boot-Auftrag läuft. Der Leser weiß es nicht.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz unterbricht erneut: Haben Sie abgegeben

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Können Sie aufhören mich zu unterbrechen!

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz kann oder will es nicht anders: Wenn Sie …, dann darf ich.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Sie sind eklig Solch einen Gegner haben wir in Hamburg nicht erlebt. … Bin seit vierzieg Jahren hoer tätig. Dann ärgert man sich über die Kammer. Der Antragsgegner ärgert sich immer. Sie kommt und sagt, habe wegen dem Krankenhaus beraten. Das geht doch nicht. Habe nicht 1,2 Millionen sondern nur 800.000 erhalten. Mit den 800.000 haben wir uns geirrt. Wir haben selbst berichtigt. Es ist eine Frage der Ermittlung. Wir interessieren uns für Ferrostaal in …, ob wir das falsch Wortwahl getroffen haben. Darüber … Wir drucken eine Gegendarstellung ab, wenn Sie es für richtig halten.- Die verlangten waren alle falsch. Ägypten sagt, ich kann. Die blöden U-Boot.e aber nur, wenn Du auch ein Krankenhaus baust.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … Ferrostaal … U-Boot .. Portugal. Wir stellen nur gegen .. Für die Mandantin interessieren sich die Ermittlungsbehörden. In zweiten teil haben sie korrigiert, zwar an zwei Stellen. Es soll bezüglich dieses Vorgangs keien Ermittlungsverfahren gegeben haben. Habe das nicht weiter erwähnt. Hasbe mich auf Ägypten beschränkt, es gibt kein Ermittlungsverfahren. Das hat der Spiegel selbst korrigiert. Haben alle … gesch… . Haben mir … .

Spiegelanwalt Schultz-Süchting lacht.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Muss auch mal Spaß machen. Möchte telefonieren.

Der Vorsitzende: Wir sind recht vorsichtig geworden. Es muss ein zwingender Eindruck sein, dann … . Ergänzung, dann gewinnt er.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Es ist selbstverständlich zwingend. Der zweite Sachverhalt. .. Wenn ich ncht darauf bestanden hätte. .. bezüglich dieser Vorgänge gab es gar nichts, kein Ermittlungsverfahren. Presse reagiert. .

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Wie die Presse reagiert, braucht nicht immer richtig sein,. Davon kann die Kammer [ein Lied singen]. Ermittlungsverfahren. Es gibt eine Durchsuchung gezielt auf Portugal MFI (Londoner Firma Marine Force International) Ferrostaal .. abgeschlossen … und wie heißt der andere Herr? Mühlenbeck. Unterlagen 2005 bis heute. Ferrostaal … bei dem die folgenden Personen beschäftigt sind.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz widerspricht.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Ich lese noch mal vor … [und list vor]

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz unterbricht.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting schlägt mit der Faus auf den Richtertisch: Herr Himmel noch mal. Jetzt spreche ich. Frau Mathiopoulos in … . überwiegenden Teil der Beraterverträge zu verschleiern … Zahlungswege … Portugal … als Bestechungsgelder weitergaben. Beraterverträge schließen muss. … Der Durchsuchungsbeschluss rechtfertigt die Behauptung, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt. … In der Gegendarstellung zu schreiben, es gibt überhaupt kein Ermittlungsverfahren .. .

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian dazwischen. Sie sagen, wenn Sie fertig sind, damit Sie mich nicht wieder anschreien. Ich vertrete auch andere Mandanten. Michelis (?). .. Unstreitig ist der Vorgang Ägypten, Spiegel 8/2011 … richtige Korrektur an falscher Stelle. … Für mich ist entscheidend, wie die Kammer zu HDW, U-Boot und dem Krankenhaus steht. Ich muss überlegen, ob ich den Antrag zurückziehe.

Der Vorsitzende: Weiß nicht. Vielleicht haben Sie schlecht kommuniziert. Beratungsgebühr. Wenn das alles miteinander nichts zu tun hat.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Können wir kurz unterbrechen?

Der Vorsitzende: Um deutlich zu werden. Wir haben uns nicht festgelegt. Vorläufige Meinung, die Gegendarstellung ist falsch. Ermittlungsverfahren finden wir nicht … . Interessiert sich doch, we immer. Ist nicht abschließend festgelegt. Haben die Tendenz abzulehnen.

Spiegelanwalt Schultz-Süchting: Haben die Unterlassungserklärung abgegeben. Stolpemäßig weiter gegangen .. als ..

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Es ist ein Spiel, was ich nicht gewohnt bin. Fünf Minuten.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz verlässt den Gerichtssaal.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz nach Wiedereintritt: Ich werde wegen den bedenken der Kammer den Antrag zurücknehmen. Frage an den Spiegel. Sie haben es im Kasten korrigiert.. Sie müssen nur mit ja oder nein antworten. Nutzen den Korrekturkasten als Gegendarstellung. Um einen Richtigstellungsprozess zu vermeiden … Wieder … Ja oder nein?

Spiegeljustiziar: Die Möglichkeit sich zu unterhalten ja, aber zusagen nein. Jedes Gespräch ja, aber wie es ausgeht, weiß ich nicht.

Der Vorsitzende: Der Antragstellerin-Vertreter erklärt, die Antragstellerin nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück und verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung. Der Antragsgegnervertreter beantragt, die Kosten des Verfahrens der Klägerin aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Antragstellerin-Vertreter erklärt, ich nehme den Zwangsgeldantrag zurück. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Kosten des Zwangsgeldverfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet:

Die Kosten des Zwangsgeldverfahrens fallen der Klägerin bei einem Streitwert von 15.000,- Euro zur Last.

Ein schönes Wochenende.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz zum Gericht: Ein schönes Wochenende.

Klägerinanwalt Prof. Dr. Christian Schertz zu den Zuschauern: Tschüß!

[bearbeiten] Kommentar


DW-TV - Griechenland: Korruption und Pleite | Europa Aktuell


Margarita Mathiopoulos ohne Doktorgrad

Weitere Infos:
13.03.15: Spiegel

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat im Rechtsstreit zwischen der Universität Bonn und der Politikberaterin Margarita Mathiopoulos überraschend die Berufung zugelassen. Damit wird der Entzug von Mathiopoulos' Doktorgrad durch die Universität vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht erneut verhandelt. Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL.

Google Suchergebnisse bei Margarita Mathiopoulos Korruption

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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