30.08.2013 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer stottert

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30.08.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

30. August 2013


Was war heute los?

30.08.2013


Heute war ein kurzer Verhandlungstag. Zwei Verkündungen und eine Verhandlung, die nicht länger als 15 Minuten dauerte.

Die Verkündung fand um 9:55 in der Geschäftsstelle statt.

Um 11:30 war dann die Verhandlung.

Bezeichnend war, dass der Beklagte seinen Anwalt gar nicht kannte und wohl das Verfahren auch nicht. Der Beklagtenanwalt war mit der Vorsitzenden Richterin vollständig einverstanden, er verstand seinen Mandanten nicht. Der Beklagten-Rechtsanwalt Horschmann wird versuchen, seinem Mandanten rüberzubringen, dass dessen Vorstellungen nicht haltbar sind. Ein typisches Schwarzkittel-Geschäft.

Die Vorsitzende Richterin stotterte heute als es darum ging, den Verkündungsraum zu diktieren. Dass Richterin Simone Käfer stottert, fiel der Pseudoöffentlichkeit bisher nicht auf.

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Nach wie vor fehlen auf den Terminrollen die Namen der Kanzleien. Dürfte einmalig in Deutschland sein.

Die Namen der Richterinnen und Richter fehlen allerdings nur bei der Zensurkammer, der Hamburger Zivilkammer 24.

Verkündung

Die Verkündung fand in der Geschäftsstelle statt. Verkünden tat Richter Dr. Thomas Linke.

In der Sache 324 O 237/13 Hansi Hinterseer vs. Burda Senator Verlag erging ein Urteil, mit dem die Beklagte verurteilt wuirde, eine Äußerung zu unterlassen.

In der Sache 324 S 2/13 AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille vs. Rolf Schälike wurde der Beschluss verkündet, mit dem die Verkündungstermin ausgesetzt wurde auf Freitag, den 13.09.2013, 9:55

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Um 11:30 dann die Verhandlung.

EMAG AG vs. Prof. Dr. Stefan Zimmer 324 O 238/13

Klägeranwalt Jörg Nabert beginnt: Ich habe einen Schriftsatz für den Antragsgegner im Original. Ich bin Vertreter von zwei Krankenhäusern, ... vertrete Kranke. Deswegen weiß ich nicht, was abgelaufen ist.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Der Antragstellervertreter überreicht den Schriftsatz vom 29.08.209134 für en Antragsgegnervertreter. Der Antragstellervertreter erhält den Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 27.08.2013.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer übergibt dem Antragsgegnervertreter lachend ein Paket: Brauchen wir nicht. Ich kann Ihnen dann eine Plastiktüte geben. Der Antragsgegner hat Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt. Es geht um eine Ultraschall-Zahnbürste und die Behauptung, dass der Ultraschall nicht in die Borsten weiter gegeben werden kann. Die Bürste wäre nicht schlechter als die anderen und es bestehe keine Eilbedürftigkeit. Der Beklagte hat Kenntnis, um was es geht. Die Schwingungen werden weiter gegeben. Der Beklagte hat Doktorarbeiten dazu abgenommen und selbst festgestellt, dass es so ist.

Beklagtenanwalt Horschmann: Habe selbst Bedenken. Aber Herr Professor Zimmer fühlt sich in seiner wissenschaftlichen Ehre gekränkt. Ich weiß nicht, weshalb. Das ist nicht fürs Protokoll. Wir möchten das schwarz auf weiß haben im Protokoll. Was dann weiter gemacht wird, weiß ich nicht. Vielleicht Widerspruch zurücknehmen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wollen Sie nicht anrufen?

Beklagtenanwalt Horschmann: Schwer. Er kennt mich nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er kennt auch die Verfügung nicht. Wir schreiben das Urteil Montag Nachmittag.

Alle Schwarzkittel lachen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verkündungstermin?

Beklagtenanwalt Horschmann: Vielleicht Mittwoch. Die Kollegin hat gesagt, sie möchte einen Hinweis im Protokoll. Weshalb sie das möchte, weiß ich nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ein Tipp für Herrn Prof. Zimmer. Er soll anerkennen, soinst kommt die Hauptsache.

Beklagtenanwalt Horschmann: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone: ... streitgegenständlich ist nicht, ob die hier in Rede stehende Zahnbürste besser ist, sondern .... Einstweilige Verfügung vom 29.05.2013 ... . Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Mittwoch, den 04.09.29013, 12:00, im Saal (stattert)

Richter Dr. Linke flüstert ins Ohr: B334.

Vorsitzende Richterin Simone stottrig: in unserer Geschäftsstelle, Saal B334.

Verkündiung 324 O 230/13

11:55: An dem Türrahmen des Geschäftsstelle, Raum B334, hängt die Terminrolle mit dem Verkündungstermin.

Die Pseudoöffentlichkleit wartet auf der Bank im Gerichtsflur. Richter und Mitarbeiter laufen in die Kantine, auch zur Toilette und anderswohin. Von den Richtern und Mitarbeitern der Zednsiurkammer im Gerichjtsflur keine Spur.

12:12 Die Pseudoöffentlichkeit betritt die Geschäfststelle. Im Raum sitz allein die Rechtsplegerin. Die Pseudoöffentlichkeit fragt: "Fand die Verkündung schon statt?"

Rechtsplegerin: Ja, um 12:00

RS: Kann nicht sein. Ich sitze seit fünf vor 12:00 bius jetzt im Gang. Es fand keine Verkündung statt.

Rechtsplegerin trainiert: Ich habe doch gesagt, sollte um 12:00 stattfinden.

RS: Sie haben gesagt, hat schon stattgefunden.

Rechtsplegerin: Habe ich nicht gesagt.

RS: Sie haben gesagt, hat schon stattgefunden.

Rechtsplegerin: Um 12:00 sollte die V erkündung sein.

RS verlässt die Geschäftsstelle und sagt im Weggehen: Sie hatte vorhin nicht die Wahrheit gesagt.

12:14: Es kommt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer im schwarzen Hosenanzug daher. Sie trägt keine SAkten bei sich, wie sonst bei Verkündungen.

RS: Guten Tag.

Simone Käfer: Guten Tag.

RS: Sie haben gesagt, hat schon stattgefunden.

Beide betreten das Geschäftszimmwer. Simone Käfer setzt sich vor den Computer und verkündet: In der Sache 324 O 238/13 ergeht ein Urteil:Die Einstweilige Verfügung vom 29.05.2013 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 25.000,- € festgesetzt."

RS verlässt das Geschäfszimmer: Danke.

Simone Käfer: Auf Wiedersehen.

Kommentar RS

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemühte sich, den richtigen Verkündungsraum ins Protokoll zu diktieren, damit ihr nicht wieder der Fehler vom letzten Freitag passiert, bei dem sie die Verkündung fäschlicherweise ins Richterzimmer verlegte.

Sie kennt nicht die Zimmernummern. Nun muss die Vorsitzende Richterin sich bemühen, auch diesen Kleinigkeiten Bedeutung beizumessen.

Die Vorsitzende ist lernfähig. Das hat sie heute bewiesen. Wir würden ihre heutige Leistung der Vorsitzenden mit "gut" bewerten.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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