27 O 907/10 - 19.07.2011 - Peter Alexander postmortal

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In den beiden vorliegenden Fällen geht es um postmortales Persönlichkeitsrecht.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Alexander vs. Medienhaus.com GmbH

19.07.11: LG Berlin 27 O 907/10

19.07.11: LG Berlin 27 O 908/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Dr. Kinzel; RAin Dr. Kinzel
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Weberling; RA Heite und RA Nieschalk

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 27 O 907/10

19.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Kinzel: Nach österreichischem Recht bedarf es keiner Abmahnung. Man darf sofort klagen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Nieschalk: Wir reden von einer Vertragsstrafe, nicht von einer Abmahnung.

Antragsteller-/Klägeranwältin Dr. Kinzel: Nein, nein.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Nieschalk: Also wir haben da sogar mehr getan als nötig.

[]

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Widerspruch abgewiesen und dem Antragsgegner die weiteren Kosten auferlegt wurden.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 27 O 908/10

19.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heite: Stehen oder sitzen wir?

Vorsitzender Richter Mauck: Egal, wie sie wollen. Es wird auch nicht allzu lange dauern. [Es erfolgt ein Austausch von Schriftsätzen.] Die Sache ist ein Kostenwiderspruch und soll hinterher zum Vollwiderspruch werden. Das geht aber nicht, weil das erstere eine Anerkennung beinhaltet. Damit ist die Sache durch, und wir haben gar nichts zu prüfen … OLG Hamburg … 1238 … Zöller, 924, 5 … OLG Hamm … Also das ist eine eindeutige Meinung … meine Sammlung seit 1982 … Wie wollen wir mit ihrem Widerspruch umgehen? Nehmen sie den zurück oder …?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Heite: Also wir müssen das ja immer ausländischen Mandanten verkaufen, daher …

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden’s entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass der Widerspruch abgewiesen und dem Antragsgegner die weiteren Kosten auferlegt wurden.

[bearbeiten] Kommentar

Ja, ja. Die sympathische Rechtsanwältin Frau Dr. Patricia Cronemeyer kann Peter Alexander nicht vergessen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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