27 O 725/11 - 28.02.2012 - Erbschaft, das ist privat

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung über das Erbe von Peter Alexander an seine ehemalige Pressesprecherin.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Erika Swatosch vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

28.02.12: LG Berlin 27 O 725/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Cronemeyer; RAin Cronemeyer
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RAin Claasen


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.02.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es um die Frage, ob man über die Klägerin berichten darf, dass sie in Peter Alexanders Testament großzügig bedacht wurde. Sie steht nicht in der Öffentlichkeit, auch wenn sie Pressesprecherin war. Es steht in keinem Vergleich zu Prinzessin Caroline von Hannover und die ist ja auch geschützt. Eine Erbschaft ist immer noch eine Privatangelegenheit. – Und was dann noch in die Richtung geht: „40Millionen – wohin sind die?“ – das gehört nicht in die Öffentlichkeit.

Beklagtenanwältin Claasen: Sein Leben war bekannt. [] Sie war seine PR-Sekretärin und ist aufgetreten.

Klägeranwältin Cronemeyer: Das ist bestritten.

Beklagtenanwältin Claasen: Nicht grundlegend. Sie ist in der Öffentlichkeit bekannt, und da interessiert es natürlich, wer wird bedacht. Das Vermögen wurde durch Tätigkeit in der Öffentlichkeit erworben. Es steht im Artikel nicht, wie viel sie erhielt.

Klägeranwältin Cronemeyer: Das „großzügig“ hat sich schon rumgesprochen. Das ist eine verdeckte Tatsachenbehauptung. Sie wurde sehr belästigt durch Journalisten und das private Umfeld.

Beklagtenanwältin Claasen: Das liegt ja aber nicht am Bericht.

Klägeranwältin Cronemeyer: Doch.

Vorsitzender Richter Mauck: Er ist ja aber auch schon seine letzten zehn Jahre zurückgezogen gewesen.

Beklagtenanwältin Claasen: Das ist durch den Tod aber hinfällig.

Vorsitzender Richter Mauck: Klar. Rückblick.

Beklagtenanwältin Claasen: Und Frau Swatosch selber hat sich in die Öffentlichkeit begeben.

Klägeranwältin Cronemeyer: Die ein, zwei Sätzchen waren doch sehr inhaltslos. Die haben wir hier in der Kammer durch. Sie ist da sehr öffentlichkeitsscheu.

Beklagtenanwältin Claasen: Ja, aber nicht sie entscheidet, was berichtet wird, sondern die Presse.

Vorsitzender Richter Mauck: Ok. Wir werden nachdenken. Noch zu den leidigen Kosten: Nicht 1,5, sondern laut BGH 1,3. Es muss umfangreich und schwierig sein – das ist es hier nicht.

Klägeranwältin Cronemeyer: Hamburg ist jetzt wieder bei 1,5.

Vorsitzender Richter Mauck: … OLG Celle vom 28.12.2011 …

Klägeranwältin Cronemeyer: Aber leicht sind die Angelegenheiten auch nicht

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, aber …

Klägeranwältin Cronemeyer: Sie vielleicht, nach 20, 25 Jahren …

Vorsitzender Richter Mauck: Na, wir gucken, ob wir in der Hauptverhandlung überhaupt so weit kommen.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage im Wesentlichen stattgegeben wurde.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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