27 O 545/09 - 08.10.2009 - "Antisemit" als Totschlagargument

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 +Der Kläger ist Liedermacher Marcel Wojnarowic der Polit-Pop Band DIE BANDBREITE aus Oberhausen/Duisburg, und parteiloser Kandidat für den Bundestag.
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-Im vorliegenden Fall geht es um die Behauptung, dass der [http://www.google.de/search?hl=de&q=Wojnarowicz+Duisburg&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de&aq=f&oq= Kläger] aus seinen Äußerungen heraus als antisemitisch zu bezeichnen sei. 
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-Der Kläger ist Liedermacher Marcel Wojnarowic der Polit-Pop Band DIE BANDBREITE aus Oberhausen/Duisburg, und parteiloser Kandidat für den Bundestag. 

Version vom 11:30, 11. Jun. 2010

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Behauptung, dass der Kläger aus seinen Äußerungen heraus als antisemitisch zu bezeichnen sei.

Der Kläger ist Liedermacher Marcel Wojnarowic der Polit-Pop Band DIE BANDBREITE aus Oberhausen/Duisburg, und parteiloser Kandidat für den Bundestag.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Marcel Wojnarowicz vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u.a.

08.10.09: LG Berlin 27 O 545/09


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Storr; RA Storr und der Kläger selbst
Kläger Wojnarowicz persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg; RA Eisenberg

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um Unterlassung der Behauptung, die „Duisburger“ seien für ihre antisemitischen Texte bekannt und um eine entsprechende Geldentschädigung. Es ist ein nicht so ganz fester Begriff. Judenfeindlich ja, aber sonst eher diffus. Ich sehe das nicht. … Verschwörungstheorie … aber gleich judenfeindlich?

Beklagtenanwalt Eisenberg: Die Äußerung ist nicht so bedeutend.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist ein Totschlag-Argument.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Ich hab ja mal versucht, die Augen zu öffnen für die Zeitung „Jungle World“. Da gibt es bestimmte Konnotate. Einfluss der Ostküstenkreise in den USA auf bestehende Verhältnisse. Es wurde versucht, das zu beschreiben. Wenn dann gesagt wird, dazu dürfe sich nur ein Wissenschaftler äußern, auf umgangssprachlicher Ebene ginge dies aber nicht – das kann nicht sein. Herr Wojnarowicz, das Urteil über sie gab es schon früher, es wurde nur reproduziert. Es ist doch unwahrscheinlich, dass eine derartige Randbemerkung eine solche Wirkung resultiert.

Kläger Wojnarowicz: Darf ich dazu was sagen?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja.

Kläger Wojnarowicz: Es betrifft mich materiell stark. Ich werde nicht mehr gebucht. Z.B entfallen Auftritte bei ver.di, bei der Gewerkschaftsjugend.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Das erschien nur im Lokalteil einer Berliner Zeitung.

Klägeranwalt Storr: Es ist die taz! Sie brauchen das nicht runterspielen. Die taz hat eine große Wirkung.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Das Gericht kann sich bei dem Text vorstellen, dass der Eindruck entsteht, er sei Antisemit. Wir brauchen uns nicht vergleichen. Dann wird es eben ein Urteil geben, ein Anerkenntnis. Hier ist es ein Hauptsacheverfahren. Ich würde der taz empfehlen … Für mich ist es interessant, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu testen.

Klägeranwalt Storr: Jeder in dieser Gesellschaft, der sich nicht an die offizielle Variante zum 11.09. hält oder daran glaubt, der ist Antisemit. Sie machen ihn zum Antisemiten. Die Medien warten doch nur darauf, jemanden totschlagen zu können.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Findet es noch Eingang in das breite Spektrum der Meinungsäußerung oder ist es bereits eine Schmähung? Wenn … Es gibt derartige Argumentationsmuster … Texte rechtfertigen die Meinungsbildung … es bleibt nur, zu entscheiden: Schmähung oder nicht. [] Darstellung der Rezeptionsgewohnheit …

Klägeranwalt Storr: Alle Quellen, die sie zitieren – daraus kann man nicht sagen, dass er bekannt ist für antisemitische Texte.

Beklagtenanwalt Eisenberg: []

Klägeranwalt Storr: Sie machen sich in ihren Schriftsätzen die Meinung ihres Mandanten zu Eigen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Eine Gegendarstellung, ein Widerspruch wäre ohne Weiteres durchsetzbar. Hier wird aber auch ein materieller Ausgleich gefordert.

Klägeranwalt Storr: Hier liegt ein Angriff auf die Berufs- und Sozialsphäre vor.

Kläger Wojnarowicz: Ich sah mich richtig gehend Wellen von Hass gegenüber. Ich wurde zur persona non grata, da wo ich früher ein- und ausging. Alles dabei hinter vorgehaltener Hand, ohne dass etwas greifbar ist. Bei jedem Auftritt, den ich noch mache, gibt es Diffamierungen der allerschlimmsten Sorte. Ich habe auch Angst um mein Einkommen. Mich engagiert niemand mehr.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Vorschlag: …

Klägeranwalt Storr: Ihre Mandantschaft hat sich zweimal noch nicht mal in der außergerichtlicher Korrespondenz geäußert, bzw. geantwortet auf meinen Vorschlag für eine außergerichtlich Einigung.

Beklagtenanwalt Eisenberg: [] [] []

Klägeranwalt Storr: Hier … Entscheidung nur der Höhe nach, nicht dem Grunde nach.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hier ist eine Entscheidung von Verfassungsrang … Meinungsfreiheit … Schmähkritik …

Klägeranwalt Storr: Mein Mandant will ein Urteil haben, in dem man sieht, ist er und seine Band Antisemit oder ist er es nicht.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Vielleicht ist ja auch mal erwägenswert, dass bestimmte Äußerungen, nämlich antisemitische, in unserer Gesellschaft ohne Gerichtsbewehrung nicht möglich sind.

Klägeranwalt Storr: Für ihre Behauptung haben sie gar keine Anknüpfungspunkte. Welches Interesse hat die taz, den Kläger mundtot zu machen?

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass der Klage auf Unterlassung stattgegeben, jedoch ein Antrag auf Geldentschädigung abgewiesen wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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