27 O 465/11 -24.11.2011 - Kann der Fotograf zur Verantwortung gezogen werden

Aus Buskeismus

Version vom 15:19, 5. Mai. 2012 von Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung in „Stern“ und auch speziell, welches vertragsrechtliche Verhältnis (etwa selbständiger Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfe) ein beteiligter Fotograf bei einer solchen Veröffentlichung hatte.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Monaco & Freunde GmbH & Co. KG vs. Fischer

24.11.11: LG Berlin 27 O 465/11 Monaco & Freunde GmbH & Co. KG vs. Fischer (Fotograf)

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Dr. Haupt und Kollegen; RA Ullmann
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Schapiro und RA Plesser

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht hier um die Frage der Störerhaftung. Ist der Beklagte dafür verantwortlich zu machen, dass im „Stern“ veröffentlicht wurde oder ist er es nicht? Ist persönlich ein Vertrag mit dem Antragsgegner zustande gekommen? Dafür spricht zumindest eine E-Mail des Fotografen, aber es ist auch glaubhaft gemacht worden, dass er nicht fest angestellt ist. Was vielleicht in Frage käme … Duldungsvollmacht … ist die Antwort auf die Abmahnung „unser Mandant hat ausschließlich dort [] veröffentlicht“ … Sonst bestünde nämlich nur ein Schadensersatzanspruch. Auf die Abmahnung hätte er auch nicht korrekt geantwortet. Im Augenblick haben sie Probleme, das Arbeitsverhältnis glaubhaft zu machen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Ullmann: Der Geschäftsführer hat zumindest mit dem Fotografen telefoniert, Ende 11/2010. Er möchte nicht mit anderen Marken in Verbindung gebracht werden. Darauf erfolgte ein Rückruf von … mit einer Entschuldigung für die Art der Veröffentlichung und der Zusicherung, dass er nicht weiter veröffentlicht wird. Hier hätte man auf eine Geschäftsbeziehung zwischen Hotel und Fotograf schließen müssen.

Die Verhandlung wird zwecks Schriftsatzstudiums unterbrochen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Schapiro: Zunächst ist richtigzustellen: Bei der Werbekampagne mit dem H & M-Beitrag handelte es sich um eine Credits-Benennung, nicht um eine Kampagne. Das war keine Kampagne von H & M. In der Entschuldigung wurde das nie eingeräumt. Schon bei der Abmahnung wurde darauf nicht abgestellt. Wir sehen hier keine Genehmigung durch den Antragsgegner persönlich. Wenn, dann Kontrahierung mit dem Inhaber der Webseite. Wenn Frau Michelberger nicht weiß, wer der Antragsgegner ist, dann tut´s mir leid, aber das ist nicht unser Problem. Veröffentlichungen fanden immer nur durch die … - Media AG statt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Plesser: Zur Ergänzung: Unsere Antwort auf die Abmahnung - es kommt erst mal nur auf den Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses an. Der Antragsgegner als zweite Vertragspartei – das stellt die Tatsachenverhältnisse auf den Kopf. Der Antragsgegner ist juristischer Laie. Sein erstes Ziel bei der telefonischen Beschwerde war das Besänftigen. Er hat nicht gerichtsfest formuliert.

Vorsitzender Richter Mauck: § 278 BGB – ist der Fotograf wirklich ein Erfüllungsgehilfe? Wir haben da erhebliche bedenken ob man die einstweilige Verfügung aufrechterhalten kann. Frage: Gibt es eine Möglichkeit der Güte? Man weiß ja nicht, wie es weitergeht.

Antragsteller-/Klägeranwalt Ullmann: Das kann ich so noch nicht sagen. Ich müsste eine telefonische Rücksprache halten. Es wäre alles abzugelten. Das mag ich heute hier nicht zugestehen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Plesser: Also alles oder gar nichts. Abschließen … Vergleich … € 5.000,- sind keine Basis. € 200,- vielleicht …

Vorsitzender Richter Mauck: Die Höhe sehe ich auch nicht.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Plesser: Ein symbolischer Betrag, der aber nicht lächerlich ist. Kann die Kammer da was sagen?

Vorsitzender Richter Mauck: Nein, das nun so nicht. Am einfachsten ist eine Unterlassungserklärung und wir entscheiden über die Kosten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Schapiro: Das Thema soll vom Tisch.

Antragsteller-/Klägeranwalt Ullmann: Sagen sie mal was.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Schapiro: € 500,-

Antragsteller-/Klägeranwalt Ullmann: Dann telefoniere ich mal.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Schapiro: Wir auch.

Es folgt eine zweite Verhandlungsunterbrechung.

Antragsteller-/Klägeranwalt Ullmann: Ich konnte die € 500,- nicht vermitteln. Rein kaufmännisch kommt das nicht in Betracht. Da lassen wir es lieber auf eine Entscheidung ankommen. Ich habe hier noch eine Impressum-Recherche.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir nehmen die Anträge auf und werden entscheiden.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge