27 O 446/11 - 06.10.2011 - Markus Lanz gewinnt gegen Hochzeit-Berichterstattung

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die Hochzeit von Markus Lanz, insbesondere um die darin enthaltene Mitteilung über den Hochzeitsort.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Markus Lanz vs. Pabel-Moewig-Verlag GmbH

06.10.11: LG Berlin 27 O 446/11 Markus Lanz vs. Pabel-Moewig-Verlag GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RAin Lingens
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan Lovells International LLP; RAin Sprafke


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Die Hochzeit von Markus Lanz kennen wir schon. Seine Ehefrau, die sich gegen Bildveröffentlichungen wandte. Wir hatten schon sie gegen „Drei Jahre wilde Ehe“. Schertz hatte schon, aber das war belanglos. Wir sind uns alle einig, dass man über die Hochzeit an sich berichten darf – der Rest: nein. Dann ist es auch immer wieder die Frage, ob er zuvor seine Privatsphäre geöffnet hat oder nicht. Wenn, dann hat er es immer nur in humoriger Weise getan – also für uns eher nicht erheblich. Vielleicht, dass durch die Ortsangabe mit ihrer besonderen Eigenbedeutung, etwa touristischer Art – aber normalerweise begründet das auch kein regionales Interesse, im Gegensatz zu blaublütigen Hochzeiten.

Beklagtenanwältin Sprafke: Es geht ja bei den Äußerungen nur um die Tatsache, dass er geheiratet hat.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, aber drei Jahre wilder Ehe.

Beklagtenanwältin Sprafke: Aber das kann doch nicht entscheidend sein – es ist doch keine geheime Tatsache. Und der Ort, der ist zwar klein von der Einwohnerzahl her, aber er hat viele Hotelbetten.

Klägeranwältin Lingens: []

Beklagtenanwältin Sprafke: Aber es ist etwas anderes als ein reines 800-Seelen-Dorf.

Klägeranwältin Lingens: []

Vorsitzender Richter Mauck: Wenn die ganzen Touris kommen – die haben nichts weiter zu tun, als zu gaffen.

Klägeranwältin Lingens: Und nur wegen der Mitteilung soll er es hinnehmen – das ist zu weit hergeholt.

Beklagtenanwältin Sprafke: []

Klägeranwältin Lingens: []

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden´s entscheiden.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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