27 O 1269/08 - 24.03.2009 - Rechtsanwalt Dr. Schertz vs. Buskeismus-Web-Site-Betreiber

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Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalt Dr. Schertz vs. Buskeismus-Web-Site Betreiber Rolf SDchälike

24.03.09: LG Berlin 27 O 1269/08

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Hincke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Ra'in Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Ra Reinecke

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Wahrnehmung berechtigter Interessen als Partei, außerdem tut er auch keinem etwas.

Klägeranwältin Frau Kleinke: Mir nicht.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hier geht es um die Unterlassung der Äußerung „juristische Vertrautheit mit vier Mördern“. Es ist nicht gleich zu verstehen, was das heißen soll. Inzwischen ist das aber klar. Er soll ja aber nicht behaupten, dass Herr Dr. Schertz mache gemeinsame Sache mit vier Mördern. Das wäre Schmähkritik. Das ist auch nicht das Problem. Es geht um die…plakative Darstellung … einen Tatsachenhintergrund können wir nicht entnehmen. Wir haben den Eindruck, in letzter Zeit übertreiben Sie, Herr Schälike es ein bisschen arg. Schertz ist nicht der einzige Presseanwalt. Er macht seinen Job, den macht er gut. Irgendwann muss mal Schluss sein. Man muss auch wieder zusammenkommen.

Beklagter Schälike: Ich schlage eine Güteverhandlung vor.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nein.

Beklagter Schälike: Ich will das aber.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Muss nicht sein.

Beklagter Schälike: Dann bitte ich um Aufnahme ins Protokoll, dass eine Güteverhandlung abgelehnt wurde.

Richter Herr von Bresinsky: Wir können doch über ihren Vergleichsvorschlag reden.

Beklagter Schälike: Ich möchte das ins Protokoll aufnehmen lassen.

Beklagtenanwalt Reinecke: Ins Protokoll, dass Herr Schälike eine Güteverhandlung vorab haben möchte, und dass dies abgelehnt wurde, weil die Erfolgsaussichten hierfür gering sind. Der Kläger verklagt Herrn Schälike, weil … Die Äußerung ist keine Schmähkritik. Der Vorschlag von Herrn Schälike sieht so aus: Er wird diesen Satz nicht mehr als Überschrift verwenden. Er wird nicht mehr sagen, dass die Anwältte der Kanzlei von Dr. Schertz sowie die vier Mörder nicht mehr die einzigen sind, welche gegen seine Berichterstattung klagfen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Letzter Schriftsatz?

Klägeranwältin Frau Kleinke: Ich denke, das kann ich nicht machen. Was ist mit den Kosten!

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Kosten sind das Mindeste dabei.

Klägeranwältin Frau Kleinke: Bitte noch mal präzise. Das nicht mehr in einer Überschrift sagen oder allgemein?

Beklagter Schälike: Ehe das nicht geklärt ist, werde ich auch das nicht tun.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Geht es nur um die konkrete Äußerung? Vielleicht Kostenaufteilung?

Beklagter Schälike: Unterwerfen werde ich mich nicht, auf den Rücken lege ich mich nicht.

Richter Herr von Bresinsky: Es ist die Frage, ob es eine Unterwerfung ist, wenn man etwas ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Strafbewehrung erklärt.

Beklagter Schälike: Das mache ich nicht mit.

Der Vorsitzende Richter lässt diesen Sachstand ins Protokoll aufnehmen. Ebenso, dass der Klägeranwalt den Vergleichsvorschlag ablehnt.

Beklagter Schälike: Das Aktenzeichen muss auch noch ins Protokoll

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nee, nicht alles ins Protokoll.

Beklagtenanwalt Reinecke: Immer mehr von der Gegenseite. Im Interesse der Waffengleichheit sollten sie diese Unterlagen vielleicht entgegennehmen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht nur um ihre Äußerung. Ist das Schmähkritik oder nicht. Darüber müssen wir nachdenken. Desweiteren: Darf ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, Anwaltskosten geltend machen? – Bei einfachen Sachen – nö.

Beklagtenanwalt Reinecke: Wichtig, eine Beauftragung ist bei einfachen Sachen unnötig.

Beklagter Schälike: Wenn es ein kurzer Termin ist, dann ist keine Zeit zur Beratung.

Klägeranwältin Frau Kleinke: Hier ist es eindeutig – dieser ist nicht einfach! Es sind schon zwei Instanzen.

Beklagtenanwalt Reinecke: Das weiß man aber nicht zum Zeitpunkt der Abmahnung. Wenn dann erst jede Menge komplizierte Fragen auftauchen … aus der Tätigkeit zu Beginn …

Richter Herr von Bresinsky: Eine komplizierte Rechtsprüfung kann ja auch zu einem eindeutigen Ergebnis führen.

Beklagtenanwalt Reinecke: […]

Klägeranwältin Frau Kleinke: Vielleicht kurz zum BGH? Ein einfacher Fall ist es dann, wenn kein vernünftiger Zweifel beim Geschädigten bleibt, dass der Beklagte sich unterwirft.

Beklagter Schälike: Querulant ist einer, der viel klagt. […]

Richter Herr von Bresinsky: Hat das mit der Sache zu tun?

Beklagter Schälike: …ficken …

Klägeranwältin Frau Kleinke: „Juristische Vertrautheit“ ist nicht Vertraulichkeit, man muss dann nach dem Ausschlussprinzip vorgehen.

Beklagter Schälike: Ich bitte um Aufnahme ins Protokoll: die Schertz-Definition der Buskeismus-Seiten. […] Ich kann die Überschrift überall rausnehmen, ich möchte bloß nicht bedroht werden. Ich möchte nicht, dass meine Seiten zitiert und als Beweis genommen werden. Meine Arbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit. Es gibt oft Abmahnungen, aber das wird oft geklärt, ohne Kosten. Es ist eine wissenschaftliche Arbeit für mich. In meiner Sprache ist kein Juristendeutsch. Es wird abgemahnt, ohne den Versuch einer friedlichen Einigung. Nur die Kanzlei Schertz, sonst niemand – das ist für mich eine Entdeckung. Das muss ins Protokoll.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden drüber nachdenken.

Beklagter Schälike: Noch eine Frage zum Beschluss des Kammergerichts: Der ist inhaltslos und ohne sachlichen Hintergrund.


Zum Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage statt gegeben wurde.

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