27 O 1182/08 - 10.03.2009 - Illic Klägerismus; llic vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG

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Inhaltsverzeichnis

Illic vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG

10.03.09: LG Berlin 27 O 1182/08

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter am Landgericht: Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall
Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter Neben Plath Zintler

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.03.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Tafelsilber, was er sich unter den Nagel gerissen haben soll … damals Verfügungsvertrag … wenn er bei Anruf sagt, meine Anwälte sagen, ich darf nichts sagen …

Beklagtenanwalt Herr Dr. Nebel: Es gibt einen zweiten Fall, wo eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Ob man das hier zurechnen kann. Hier wurde nicht gesagt „ich darf nichts sagen, sondern „ich darf nur das sagen“.

[…]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken. Der Fall bietet nichts Neues. Ich kann das langsam nicht mehr sehen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Nebel: Wir wollen nicht mit dem kopf durch die Wand. Drei Telefonate … legt die Möglichkeit einer Einwilligung nahe. Der Sachvortrag auf Klägerseite ist teilweise sehr unpräzise, wertend. Was wir gesagt haben … nur ein Schritt von der Einwilligung entfernt. Der Kläger hat 30 Jahre produktiv mit der Presse zusammengearbeitet.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden beraten.

Klägeranwalt Dr. Nebel: Ich möchte nicht alles wiederkauen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden über alles nachdenken.


Zum Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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