27.04.2012 - Wirr, wahnsinnig, geisteskrank

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27.04.2012 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


WAHNSINN

27. April 2012


Was war heute los?


Herr Schälike. Sie sind geisteskrank!

09:53: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger betritt der Gerichtssaal, in dem die Protokollführerin und der Berichterstatter der Pseudoöffenlichkeit auf den Eintritt der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer zur Verkündung der heutigen Entscheidungen warten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sinngemäß: Herr Schälike, Sie schreiben im Internet, in der Sache Esling hätte ich verloren. Ich kenne die Sache nicht, habe mit der nichts zu tun.

Rolf Schälike: Danke. Ich werde das ändern. Sie, wissen, ich garantiere Fehler. So etwas kann vorkommen. Sie machen ja auch Fehler.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger wird wütend und meint Ich mache Fehler?

Rolf Schälike: Mehr als ich.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit: Herr Schälike, Sie sind geisteskrank, und verlässt den Gerichssaal.

Nach vier Verhandlungen für Ulrich Marseille und die Marseille-Kliniken, die nicht so verliefen, wie es sich RA Dr. Sven Krüger wünschte, frug Herr Schälike in Gerichtssaal, für die Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock sowie Richter Dr. Philipp Link gut hörbar: „Herr Krüger, Sie sagten ich sei wahnsinnig. Wie haben Sie das gemeint?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit: Lassen Sie mich in Ruhe. Ich bin wütend.

Rolf Schälike ebenfalls laut: Ich möchte wissen, was Sie mit geisteskrank meinten?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger schreit weiter.

Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, hören Sie auf.

Herr Schälike schweigt, Dr. Sven Krüger verlässt den Gerichtssaal.

Erinnerungen werden wach

Geisteskranker Beschluss

Am 07.05.2003 erging durch den damaligen Vorsitzenden Richter der Zivilkamme 12 des Landgerichts Hamburg Gottfried Sievers 312 O 329/03 der geisteskranke Beschluss, mit dem

Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e r b o t e n
unter einer Internetadresse, die den Namensbestandteil "eurodiva" enthält, Inhalte in das Internet einzustellen.

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Bis heute gilt mein Angebot, 1.000 € demjenigen zu zahlen, der mir ein Beispiel nennen könnte, bei dem ein solches allgemeines Verbot Bestand hätte.

Nebenbei bemerkt, der gleiche Richter Gottfried Sievers erließ am 12.05.1998 das geniale Link-Urteil 312 O 85/98.

Heute richtet der der nette Richter als Vorsitzender Richter beim 9. Zivilsenat des HansOLG.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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