25.01.2013 - Dr. Nikolaus Klehr, RA Dr. Sven Krueger, RA Prof. Prinz , AMARITA, Marseille AG, YouTube

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25.01.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Dr. Nikolaus Klehr und RA Dr. Sven Krügers Tag

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

25. Januar 2013



Was war heute los?

25.01.2013

Es war ein verlogener Klehr-Krüger Tag. In dem Verfahren gegen Rolf Schälike ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr am Galavit-Betrug beteiligt war. Die Vorsitzende definierte den Galavit-Betrug einzig und allein als einen finanziellen Betrug. Andere Interpretationsmöglichkeiten ließ die Vorsitzende nicht zu. Sie wurde wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Im Verfahren gegen YouTube ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr seinen Patienten Eigenblut-Präparate aus seiner Münchner Praxis mit nach Hause zum Spritzen gab. Die Ärztin Ljubov Hadjieva-Bauer wurde als Zeugin vernommen. Auch Prof. Prof. Prinz war heute da. Es ging um 67 von der Prinzessin Madeleine von Schweden beanstandeten Äußerungen in Zeitschriften des Verlages Ehrlich & Sohn GmbH & Co. aus dem Jahre 2007. Die von der Kammer als Vergleich vorgeschlagenen 140.000,- € Geldentschädigung und Anwaltsgebühren genügten dem Professor nicht. Der Gruner & Jahr gehörende Verlag wurde vertreten von den Anwälten Helmuth Jipp und Helge Reich (Kanzlei Schertz Bergmann), die sich sind auch als Gegner gegenüberstehen. Gegen den Buskeismus-Betreiber gehen diese Zensoren allerdings gemeinsam vor.

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Das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven klagte gegen Rolf Schälike wegen seinem Bericht und meinte, der Berichterstatter erzeuge den Verdacht, dass es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer der Pflegeheimbewohnerinnen in ihrem Zimmer nichts zu trinken gegeben wurde. Hier wird offensichtlich verwechselt, wer diesen Eindruck erzeugt, der Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit oder die Richter/Innen wegen der Art ihrer Verhandlungsführung, bei der es immer nur um die juristische Wahrheit und nicht um die materielle geht.

Was Tanja Hewer BILD Online vorwarf, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Diese musste sich auf den eigenen Prozess vorbereiten.

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Kanzleien. Die Namen der Richter standen an diesem Freitag allerdings auf der Terminrolle. Bei den Verkündungen gab es zwei Aussetzungsbeschlüsse, zwei Verkündungen entfielen, weil es zu einem Vergleich zwischen den Parteien kam. Das Mindermann-Verfahren wird wiedereröffnet.

Die drei Richterinnen Simone Käfer, Gabriele Ellerbrock und Barbara Mittler sowie Richter Dr. Philipp Link hatten einen harten Tag, denn die Zeugenbefragung ging bis 17.45 und im Prinz-Verfahren wurde zu jeder der 67 beanstandeten Veröffentlichung von der Vorsitzenden Richterin etwas gesagt.

10:30

Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike 324 O 559/12

Corpus Delicti

In der Privatklinik Bad Heilbrunn des umstrittenen Arztes Dr. Nikolaus Klehr wurde vor Jahren mit dem angeblichen russischem Krebsmittel Galavit betrügerisch behandelt. Dr. Eike Rauchfuß, damaliger Mitarbeiter und leitender Onkologe in der Privatklinik des Klägers, sowie Thomas Petersen, der aus den Räumen der Privatklinik des Klägers, bezahlt von der Mission Pharma die finanziellen Fragen mit den Patienten des Klägers regelte wurden zusammen mit noch drei anderen Betrügern vom Landgericht Kassen als Mitglieder einer betrügerischen Bande verurteilt (Strafsache 8860 Js 18960/02). Der Kopf dieser Bande, Felix Dahms war dem Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, bekannt. Der Kläger spritzte Galavit seinen Patienten auch selbst, war bestimmend an der Entscheidung, ob mit Galavit behandelt wird, brachte das Galavit in einem Koffer in seine Privatklinik, hielt es unter Verschluss, gab es an die Schwestern uns Ärzte weiter und ließ sich die leeren Ampullen zurückgeben. Gegen den Kläger wurde im Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Galavit u.a. Sachen eröffnet (Az. 66 Js 20793/00). Am 15.09.2003 erging vom Amtsgericht Wolfratshausen (Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD) ein Urteil. Dr.Klehr ging nur wegen der Höhe der Strafe in Berufung Das Landgericht München II (Az. 7 NS 66 Js 20973/00) verurteilte Dr. Nikolaus Klehr am 07.07.2004 rechtskräftig zu 70 Tagessätzen zu je € 100,-, wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 96 Nr.. 4 AMG, weil er versucht hatte 500 Galavit-Ampullen einzuführen. Nun behauptet Dr. Klehr als Kläger, er wusste nichts vom Galavit-Betrug und dass Galavit in seiner Klinik als Kebsmittel eingesetzt wurde.

Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Philipp Link, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Passagen aus der Verhandlung 324 O 559/12


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 21.01.13 erhalten. Kennen sie diesen, haben Sie diesen erhalten?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein. Vorsitzende: Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen.

Rolf Schälike: Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle.

  • Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen 2 Cs 66 Js 20793/00 AD vom 15.09.2003 (Anlage 2)
  • Urteil des Landgerichts München II 7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07. Juli 2004 (Anlage 3)
  • Erklärung von Dr. Nikolaus Klehr vom 07.07.2004 (Anlage 5)
  • BGH 2 StR 91/09 vom 29.07.2009 (Anlage 7)

Vorsitzende und Rechtsanwalt Eberhard Reinecke gleichzitig: Geben Sie ihm diese trotzdem.

Rolf Schälike: Erhält er von mir.

Vorsitzende: Die Beklagtenseite erhält die Originale des Schriftsatzes vom 22.01.13. In der Sache selber geht es um eine vom Beklagten verbreitete Äußerung [der Kläger wäre am Galavit-Betrug beteiligt gewesen]. Sein Mitarbeiter Rauchfuß ist seinerzeit wegen Galavit Betrug verurteilt worden. Gegen den Kläger wurde das verfahren nach §170 StPO eingestellt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100,- € verurteilt. Was der Beklagte veröffentlicht hat ist eine Art Steckbrief. Der Kläger wird an den Pranger gestellt, diese behaupte zu unrecht, nichts vom Galavit-Betrug gewusst zu haben. Der Beklagte ist anderer Sauffassung. Er meint, die Wiederholungsgefahr sei entfallen, das Ziel sei erreicht worden. Dann zu den einzelnen Äußerungen. Wir geben die Anregung die Klage zu ändern, das Erwecken eines Verdachts zu verbieten, der Kläger habe vom Galavit-Betrug gewusst, er habe Warnungen von sich gewiesen, habe Dr. Rauchfuß nach Trennung weiter empfohlen. Die Wiederholungsgefahr ist nicht entfallen. Egal ob wior Wenzel folgen oder nicht. Die bloße Äußerung des Beklagten erzeugt die Wiederholungsgefahr.

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: Wir haben nicht nur das Urteil, wir haben die ganze Strafakte Klehr:

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wo haben sie diese her?

Vorsitzende: Grundsätzlich. Vorher angesehen. Entlarvende Momente sind offen. Haben wir nicht. Wenn der Verdacht wahr ist, dann liegt die Beweislast beim Beklagten: Da reicht uns der Vortrag nicht aus. Es wird dazu gar nichts vorgetragen. Dir Grundsätze der Verdachstberichterstattung – Tatsachenhintergrund, Rückfrage beim Betroffenen, Ausgewogenheit - sind nicht eingehalten worden. Der Kläger hat das von sich gewiesen, dass er nach der Trennung Rauchfuß empfohlen habe. .... Das ist keine Empfehlung.

Schälike-Anwalt Eberhard Reinecke: wenn der Antrag auf Verdacht umgestellt wird, dann werde ich nicht verhandeln. Der Kläger hat mit Galavit behandelt. 1999 ging es dem Kläger schlecht. Dann kam 2000 Galavit. Es war das Hauptbehandlungsmittel. Dr. Rauchfuß hat als Mitarbeiter von Dr. Klehr Patienten mit Galavit als Krebsmittel behandelt. Das mit Wissen von Herrn Klehr, der Kläger hat mitentschieden, auch selbst gespritzt. Jetzt behauptet der Kläger, er habe Galavit nicht als Krebsmittel verwendet. Die Krebsklinik des Klägers behandelte hauptsächlich mit Galavit. Der Kläger macht das jetzt umgekehrt. Wir müssen den § 138 ZPO - Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben- zu Grunde legen. Es gibt die eidesstattliche Versicherung des Klägers. Es hat aber Galavit selbst gespritzt. Früher hat er behauptet, er habe mit Galavit gar nichts zu tun. Was ist ein Krebsmittel? Wieso soll der Kläger den Betrug von Rauchfuß bestätigt haben? Hat bewusst gesagt, dass es den Preis wert ist. 22.000,- € für 11 Spritzen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nicht er hat verdient. Erzählen Sie weiter.

Rolf Schälike: Kerr Krüger hat das Protokoll des Landgerichts München II (7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07.07.2004) vorgelegt, aber nicht das Protokoll des Amtsgerichts Wolfratshausen 82 Cs 66 Js 20793/00 v. 15.09.2003).

Eine Krankenschwester als Zeugin: „Ich möchte daraus vorlesen und das der Kammer vorlegen, Dr. Klehr sah ich zum ersten Mal am Tag der Eröffnung und erkam mit anderen Personen. Ich hörte da zum ersten Mals vom Galavit. Wir bekamen einen Vortrag und eine Einführung.“ ... „Jeder Arzt hat in der Klinik mit Galavir gearbeitet. Herr Dr. Klehr hat die Lieferung dann gebracht, wenn was ausgegangen ist.“

Eine Ärztin als Zeugin:

Richterin Barbara Mittler und die Vorsitzende unterbrechen:

Rolf Schälike: Darf ich bitte weiter aus dem Protokoll vorlesen.

Vorsitzende: Bitte.

Rolf Schälike: Eine Ärztin als Zeugin: „Ich war von Juni bis Ende September 2000 dort beschäftigt. Ich weiß nur, dass wir die Medizin gespritzt haben und es kommt aus Russland. ... Es sollte gegen Krebs helfen. Das Galavit hat Dr. Klehr über die Schweiz von Russland erhalten. ... Wenn ein Mangel war, sagte Herr Dr. Klehr, ich muß doch nach Moskau fahren.

Eine Arzthelferin: „Wir haben das Galavit benutzt zu Behandlungszwecken. Wir haben gehört, das Galavit kommt aus dr Schweiz. Ich habe es durch Herrn Dr. Klehr gehört. Herr Dr. Klehr hat Galavit in die Klinik gebracht in einem großen Koffer. Zur Behauptung von Dr. Klehr in der eidesstattlichen Versicherung, dass er das Galavit als Krebsmittel nicht verabreicht hat, möchte ich dem Gericht eine Abmahnung des Klägers vom 15.12.2008 übergeben, in dem sein Rechtsanwalt Dr. Krüger schreibt:: „Mein Mandant hat das Mittel (Galavit) gerade nicht angewendet“ Die Strafakten belegen, dass das nicht stimmt. Jetzt versucht der Kläger das mit der Formulierung, er habe Galavit nicht als Krebsmittel verwendet. Als was den soinst?

Zu Galavit gibt es in Russland Veröffentlichungen, dass Galavit ursprünglich aus einem Gift hergestellt wurde, mit einer ähnlichen Formel, dass die deutschen Onkologen betrogen wurden. Vorsitzende: Sie können das alles nachreichen. Aber es ist nicht Streitgegenstand, ob der Kläger mit Galavit behandelt hat Es geht darum., ob er vom Galavit-Betrug gewusst habe.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie kam es zu diesem Aufruf? Im Beitrag definiert Herr Schälike klar für seine Nutzer, dass dr Kläger Galavit als Krtebsmittel bei einen patienten verwendet hat.

Richter Dr. Philipp Link: Wir stellen beim Galavit-Betru#ig nur auf die finanzielle Seite ab.

Rolf Schälike: in diesem Falle stelle ich einen Anztrag auf besorgnis der Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin.

Vorsitzende diktiert: Der Beklagte stellt einen Befangenheitsantrag, weil bei Betrug nur die finanziellen Machenschaften von Rauchfuß abgestellt wird.

Rolf Schälike: Nein. Weil die Vorsitzende Richterin der Meinung ist, der Galavit-Betrug besteht nur im finanziellen Teil und nicht im medizinischen Teil. Weil die Vorsitzende Richterin kein Interesse an der Wahrheit und deswegen den Antrag umgestellt hat. Die vorsitzende Richterin geht davon aus, dass den Beklagten nur Geld interessiert und verletzt damit die Persönlichkeitsrechte des Beklagten.,

Vorsitzende: Gut, reichen Sie die Begründung schriftlich ein.

Rolf Schälike: Nicht, dass es dann aber heißt, der Befangenheitsantrag wird abgelehnt, weil dieser in der Verhandlung nicht begründet wurde. Schon alles erlebt.

Rolf Schälike: Nein, das passiert nicht.

Die Begründung erfolgte drei Tage später.

Kommentar RS

12:00

AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike 324 O 616/12

Corpus Delicti

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 616/12

Die heutigen Zensoren: Wie im obigen Verfahren.


Die Vorsitzende Simone Käfer:

12:00

Madeleine von Schweden vs. Verlag Ehrlich § Sohn GmbH & Co. 324 O 1180/07

Corpus Delicti

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 592/12

Die heutigen Zensoren: Wie im obigen Verfahren.


Die Vorsitzende Simone Käfer:


Kommentar

14:00

Dr. Nikolaus Klehr vs. YouTube 324 O 403/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Gabriele Ellerbrock, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann, Kanzlei Abraham & Kessler

Corpus Delicti

Passagen aus der Verhandlung 324 O 401/11


Die Vorsitzende Simone Käfer:


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Reinecke]

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