25.01.2013 - Dr. Nikolaus Klehr, RA Dr. Sven Krueger, RA Prof. Prinz , AMARITA, Marseille AG, YouTube

Aus Buskeismus

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'''Vorsitzende:''' Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen. '''Vorsitzende:''' Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen.
'''Vorsitzende:''' Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle. '''Vorsitzende:''' Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle.
-*[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/66 Js 20793-00 961_Einstellungsgruende.pdf Einstellungsentscheidung] – Gründe - Staatsanwaltschaft München v. 26.03.2003 (Anlage 1)+*[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/66Js2079300_Einstellungsgruende.pdf Einstellungsentscheidung] – Gründe - Staatsanwaltschaft München v. 26.03.2003 (Anlage 1)
*[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/66Js2079300_30309_15_AG_Wolfrhsn.pdf Urteil] des Amtsgerichts Wolfratshausen <font color=“brown>'''2 Cs 66 Js 20793/00 AD'''</font> vom 15.09.2003 (Anlage 2) *[http://www.buskeismus-lexikon.de/images/66Js2079300_30309_15_AG_Wolfrhsn.pdf Urteil] des Amtsgerichts Wolfratshausen <font color=“brown>'''2 Cs 66 Js 20793/00 AD'''</font> vom 15.09.2003 (Anlage 2)

Version vom 19:13, 3. Feb. 2013

25.01.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24. Dr. Nikolaus Klehr und RA Dr. Sven Krügers Tag

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

25. Januar 2013



Was war heute los?

25.01.2013

Es war ein verlogener Klehr-Krüger Tag. In dem Verfahren gegen Rolf Schälike ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr am Galavit-Betrug beteiligt war. Die Vorsitzende definierte den Galavit-Betrug einzig und allein als einen finanziellen Betrug. Andere Interpretationsmöglichkeiten ließ die Vorsitzende nicht zu. Sie wurde wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Im Verfahren gegen YouTube ging es darum, ob Dr. Nikolaus Klehr seinen Patienten Eigenblut-Präparate aus seiner Münchner Praxis mit nach Hause zum Spritzen gab. Die Ärztin Ljubov Hadjieva-Bauer wurde als Zeugin vernommen. Auch Prof. Prof. Prinz war heute da. Es ging um 67 von der Prinzessin Madeleine von Schweden beanstandeten Äußerungen in Zeitschriften des Verlages Ehrlich & Sohn GmbH & Co. aus dem Jahre 2007. Die von der Kammer als Vergleich vorgeschlagenen 140.000,- € Geldentschädigung und Anwaltsgebühren genügten dem Professor nicht. Der Gruner & Jahr gehörende Verlag wurde vertreten von den Anwälten Helmuth Jipp und Helge Reich (Kanzlei Schertz Bergmann), die sich sind auch als Gegner gegenüberstehen. Gegen den Buskeismus-Betreiber gehen diese Zensoren allerdings gemeinsam vor.

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Das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven klagte gegen Rolf Schälike wegen seinem Bericht und meinte, der Berichterstatter erzeuge den Verdacht, dass es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer der Pflegeheimbewohnerinnen in ihrem Zimmer nichts zu trinken gegeben wurde. Hier wird offensichtlich verwechselt, wer diesen Eindruck erzeugt, der Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit oder die Richter/Innen wegen der Art ihrer Verhandlungsführung, bei der es immer nur um die juristische Wahrheit und nicht um die materielle geht.

Was Tanja Hewer BILD Online vorwarf, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Diese musste sich auf den eigenen Prozess vorbereiten.

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Kanzleien. Die Namen der Richter standen an diesem Freitag allerdings auf der Terminrolle. Bei den Verkündungen gab es zwei Aussetzungsbeschlüsse, zwei Verkündungen entfielen, weil es zu einem Vergleich zwischen den Parteien kam. Das Mindermann-Verfahren wird wiedereröffnet.

Die drei Richterinnen Simone Käfer, Gabriele Ellerbrock und Barbara Mittler sowie Richter Dr. Philipp Link hatten einen harten Tag, denn die Zeugenbefragung ging bis 17.45 und im Prinz-Verfahren wurde zu jeder der 67 beanstandeten Veröffentlichung von der Vorsitzenden Richterin etwas gesagt.

10:30

Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike 324 O 559/12

Corpus Delicti

In der Privatklinik Bad Heilbrunn des umstrittenen Arztes Dr. Nikolaus Klehr wurde vor Jahren mit dem angeblichen russischem Krebsmittel Galavit betrügerisch behandelt. Dr. Eike Rauchfuß, damaliger Mitarbeiter und leitender Onkologe in der Privatklinik des Klägers, sowie Thomas Petersen, der aus den Räumen der Privatklinik des Klägers, bezahlt von der Mission Pharma die finanziellen Fragen mit den Patienten des Klägers regelte wurden zusammen mit noch drei anderen Betrügern vom Landgericht Kassen als Mitglieder einer betrügerischen Bande verurteilt (Strafsache 8860 Js 18960/02). Der Kopf dieser Bande, Felix Dahms war dem Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, bekannt. Der Kläger spritzte Galavit seinen Patienten auch selbst, war bestimmend an der Entscheidung, ob mit Galavit behandelt wird, brachte das Galavit in einem Koffer in seine Privatklinik, hielt es unter Verschluss, gab es an die Schwestern uns Ärzte weiter und ließ sich die leeren Ampullen zurückgeben. Gegen den Kläger wurde im Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Galavit u.a. Sachen eröffnet (Az. 66 Js 20793/00). Am 15.09.2003 erging vom Amtsgericht Wolfratshausen (Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD) ein Urteil. Dr.Klehr ging nur wegen der Höhe der Strafe in Berufung Das Landgericht München II (Az. 7 NS 66 Js 20973/00) verurteilte Dr. Nikolaus Klehr am 07.07.2004 rechtskräftig zu 70 Tagessätzen zu je € 100,-, wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 96 Nr.. 4 AMG, weil er versucht hatte 500 Galavit-Ampullen einzuführen. Nun behauptet Dr. Klehr als Kläger, er wusste nichts vom Galavit-Betrug und dass Galavit in seiner Klinik als Kebsmittel eingesetzt wurde.

Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter https://www.google.de/#hl=de&tbo=d&output=search&sclient=psy-ab&q=Richter+Dr.+Philipp+Link&oq=Richter+Dr.+Philipp+Link&gs_l=hp.3...1537.13230.1.13614.38.28.8.2.2.0.233.2946.18j9j1.28.0...0.0...1c.1.2.hp.8X7kbhjv5l0&psj=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.&bvm=bv.41867550,d.Yms&fp=900ed72f9099380e&biw=1280&bih=610 Dr. Philipp Link], Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Passagen aus der Verhandlung 324 O 559/12


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben den 130121_er_lg.pdf Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 21.01.13 erhalten. Kennen sie diesen, haben Sie diesen erhalten?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein. Vorsitzende: Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen. Vorsitzende: Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle.

  • Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen 2 Cs 66 Js 20793/00 AD vom 15.09.2003 (Anlage 2)
  • Urteil des Landgerichts München II 7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07. Juli 2004 (Anlage 3)
    • [1] Klehr vom 07.07.2004 (Anlage 6)

Kommentar RS:

12:00

AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike 324 O 592/12

Corpus Delicti

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 592/12

Die heutigen Zensoren: Wie im obigen Verfahren.


Die Vorsitzende Simone Käfer:

12:00

Madeleine von Schweden vs. Verlag Ehrlich § Sohn GmbH & Co. 324 O 1180/07

Corpus Delicti

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 592/12

Die heutigen Zensoren: Wie im obigen Verfahren.


Die Vorsitzende Simone Käfer:


Kommentar

14:00

Dr. Nikolaus Klehr vs. YouTube 324 O 403/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Gabriele Ellerbrock, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland von der Kanzlei Damm & Mann, Kanzlei Abraham & Kessler

Corpus Delicti

Passagen aus der Verhandlung 324 O 401/11


Die Vorsitzende Simone Käfer:


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Reinecke]

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