22.03.2017 - Die Öffentlichkeit ist eine Bestie

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Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren

Veranstaltung des DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V. zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht am 22. März 2017 in Berlin

Bericht: Rolf Schälike

Inhaltsverzeichnis


Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder?

Leitfaden

Die Öffentlichkeit ist eine Bestie,“ hieß es in einem Schlusswort aus dem Podium. Das war der verdeckte Leitfaden, welcher die hochqualifizierten Juristen - Richter, Anwälte, Politiker, Journalisten - beim Diskutieren über die Gerichtsberichterstattung verband.

Anlass der Veranstaltung

Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, mit welchem das Verbot der Medienübertragung aus dem Gerichtssaal gelockert werden soll. Es gibt den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - 26.10.2016

Die Fachleute diskutieren kontrovers. Vielen sind die heutigen Gesetze ausreichend bzw. die gehen denen sogar zu weit. Andere meinen, aus den Gerichtssälen muss mehr life berichtet werden dürfen. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug. Um einen Ausgleich der Interessen der Mächtigen wird gerungen.

Wer vertrat wen und was?

Niemand vertrat das Grundrecht der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Alle Podiumdiskutanten waren sich einig, dass die Interessen der Mächtigen – die Betroffenheit der Richter, der Kommerz der Medien, die Geschäftsinteressen der Rechtsanwälte, die Stabilität der politischen Klasse –geschützt werden müssen.

Jeder äußerte dazu, seine Sicht. Konsens gegen die Öffentlichkeit als Bestie wurde gesucht. Dass das eigene Grab gegraben wurde, erkannte von den Herrschaften offenbar niemand. Nur ein Professor aus dem Publikum wies konsequent auf die Problematik der Gewalt der mangenden Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aufmerksam. Diskutiert wurde darüber nicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion, sichtlich bemüht, bei niemanden aus dem Podium anzuecken.

Für die Richterschaft durfte Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten. Dieser Professor diskutierte natürlich mit, eierte, blieb aber bei seiner These, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ja jetzt schon voll und ganz gegeben, wozu erweiterte Gesetze. Diese neuen Gesetze würden die Unabhängigkeit der Richter stören. Die Gerichtsverhandlungen würden zu viel PR-Ähnlichkeiten Züge gewinnen.

Für die ins Mediengeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz. Stephan Detjen wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret. Fernsehen life und O-Ton wären die Zukunft der Medien, um geschäftlich zu überleben. Daran fähr kein Zug vorbei.

Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),ohne zu erkennen, geschweige denn zu begreifen, dass er verquert liegt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zur Begründung der notwendigen Einschränkungen der Gerichtsberichterstattung. Fachmännisch wies dieser Jurist auf den Unterschiedes zwischen der Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit, hin. Das wäre Gesetz, könnte man als Zuhörer mein. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des Papstes Benedikt XVI und der ehemaligen Präsidenten Christian Wulff? Wir wissen es nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass der Papst und der Bundespräsident nicht unerheblich das Geschäft von Rechtsanwalt Gernot Lehr belebten und die Bedeutung und den Einfluss dieses Juristen bei der Durchsetzung staatlicher Zensur über Gerichtsverfahren und Abmahnungen erheblich erhöhten..

Für die Politiker wurde eine konsequente Gegnerin des Gesetzesentwurfes Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischem Justizministerium Stefanie Otte bestimmt. Als Richterin lernt diese Frau das Politikgeschäft kennen, schafft Verbindungen, taktet sich ein in das politische Netzwerk, im Volk als Sumpf empfunden und auch so genannt, um irgendwann dann offenbar als Richterin wieder tätig zu sein. So wird dann die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt.

Gedanken und Zitate aus der Veranstaltung

Aus dem Podium

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

Wir, die Richter müssen nachdenken, wie die Journalisten und die Medien arbeiten können.

Die Juristen wissen, wie das Verfahren funktioniert, wo man mit den Journalisten nicht darüber redet.

Die juristishce Sprache ist eien Geländer, welches es in der Realität nicht gibt.

Die Sprache ist die Macht der Juristen und auch der Journalisten, das vereinigt diese.

O-Ton und Bild sind gefährlicher als Notizen.

Die Rechtsfindung ist nicht die Wahrheitsfindung.

Die Aufgaben der Justiz und der Presse stehen nicht gegeneinander, sie bilden keine Konurrenz.

Die Aufgabe der Justiz, der Gerichte ist die Schaffung von Rechtfrieden zwischen den Streitparteien. Nicht verhandelbar ist die Funktionsfähigkeit der Gerichte, die nicht gestört werden darf.

Bild- und Tonaufnahmen sollten möglich sein, wenn der Vorsitzende das gestattet.

Die mündliche Verhandlung könnte in eine besonderen Medienraumübertraten werden.

Das Gericht dürfte Ton und Bild aufzeichnen für besondere zeitgeschichtlich und historisch wichtigen Verhandlungen.

Dass alle für den Gesetzentwurf sind, geht nicht in einer Demokratie.

Einwände:

Medienberichte verfolgen verfahrsnfremde Zwecke, es snd kollidierende Rechtsgüpter. Es geht um die Persönlickeitsrechte der Beteiligten, um die Funktionsfähigkeit der Justiz. Das wird im Gesetzentwurf nur beiläufig erwähnt. Bei

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