07.11.2014 - Keine Überraschung, an Lächerlichkeit und Primitivität nicht zu überbieten

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Ein den Arbeitsplatz der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer sichernder Zensurfreitag

Inhaltsverzeichnis

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FREITAGSBERICHT

07. November 2014


Müller-Sörksen auf einer PIRATEN-Veranstaltung


Was war heute los?

07.11.2014


Prof. Dr. Christian Schertz erklärt seine Rechtsansichten

Um was es Rechtsanwalt Christian Schertz tatsächlich geht, kann man nur raten. Vermutungen gehören in die Privatsphäre, sind innere Tatsachen und damit zu verbieten, wenn der Betroffenen das möchte. Heute erfuhren wir etwas mehr über diesen Zensurguru.


FDP-Rechtsanwältin Petra Michmann-Reiß erlebten wir heute als überempfindliche Zensorin. Peinlich für die FDP

Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler sowie Richter Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde auch heute in zwei Sachen 324 O 420/14 und 324 O 170/14nicht eingehalten. Das ist inzwischen Normalzustand. Wenn interessiert das, wer zensiert. Ist doch egal, ob der gesetzliche Richter oder ein von der Vositzenden Simone Käfer bestimme.

Verkündung

Es gab sechs Verkündungen. Vier davon ausgesetzt auf den nächsten bzw. übernächsten Freitag.

In der Sache 324 O 660/12 verkündete die Vorsitzende deutlich das Wort „Bordell“. Google wurde verboten, ein Snippel bei Eingabe des Klägernamens ins Internet zu bringen, in dem das Wort „Bordell“ erscheint. Der Artikel darf weiterhin gefunden werden. Schweinerei.

In der Sache 324 O 201/13 verloren Youtube LLC und anderen gegen Egger, M. Eine diesbezügliche Verhandlung ist der Pseudöffentlichkeit nicht geläufig. War auch nicht an allen Freitagen anwesend.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute ganz gut drauf. Sie lachte viel, sogar recht laut und ausgiebig.

7 Sachen an einem Freutag und noch dazu bis kurz nach 12:00. Da kann man lachen. Der Arbeitsplatz ist gesichert.

Es klagte die Politikerin Petra Wichmann.Reiß, der beliebteste, leider schon eingefangener Schwiegersohn Günther Jauch, der gefürchtete Zensor Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, die liebe Prinzessin Andreasa Casiraghi, Christopher O’Neill, ein britisch-amerikanischer Geschäftsmann, verheiratet mit der Prinzessin Madelaine von Schweden, die Fernsehmoderatorin Ulla Kock am Brink und der bei den Landgerichten gut bekannte Albert von Monaco.

Bei welcher anderen Kammer so viel unterwürfige und klagende Prominenz. Da kann man die Nase als Vorsirtzende Richterin nicht hoch genug halten. Man schreibt Geschichte und drängt Deutschland in eine neue Zensurdiktatur.

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10:00

Petra Wichmann-Reiß vs. Burkhardtz Müller-Sörksen 324 O 420/14


Sonneborg übt mit Müller-Sörksen.

Ein Verfahren zum Schaden der FDP. Anstelle liberal zu anderen und tolerant gegenüber diesen zu sein, überbetonen die FDP-Streithälse – beides Anwälte – ihre persönlichen Empfindlichkeiten. Richter müssen entscheiden. Dabei sollten doch gerade Anwälte wissen, wie die Gerichtsverhandlungen funktionieren, dass es nicht auf die Wahrheit ankommt, sondern auf die beschränkte Sichtweise der nicht gerade sonderlich gebildeten Richter_Innnen. In Hamburg kommt hinzu, dass die organisierte Justizkriminalität, auch seitens der Richter_Innen, nicht zu vernachlässigen ist. Rechnete Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß damit? In den Arzthaftungsprozessen würde ich mich jedenfalls nach diesem Verfahren auf diese Anwältin nicht verlassen wollen und müssen.

Was war geschehen?

Formaler Anlass für diesen peinlichen Rechtsstreit, wie unter Kindern, war der Posting "Das klingt doch irgendwie nach einem Pornotitel mit QR-Code", mit dem Müller-Sönksen Ende April 2014 auf der FDP-Facebook-Seite auf einen Werbeflyer von Petra Wichmann-Reiß und FDP-Bezirkspolitikerin Flavia Fauth reagierte. Die Politikerinnen meinten mit dem Slogan "Freie Entfaltung statt Zonen für alles!" kann man pokern. Müller-Sönksen sein Post bezog sich auf einen Bericht der "Bild"-Zeitung an, wonach in Berlin auf einem FDP-Wahlplakate "Liebe kennt keine Grenzen" einen falschen QR-Code geklebt wurde. Mit diesem Code wurde nicht auf den Internetspot der Politikerin Alexandra Thein verlinkt, sondern auf einem gleichnamigen Pornofilm. Müller-Sönksen Post sollte witzig sein. Rechtsanwältin und FDP-Politikerin Petra Wichmann-Reiß fand das nicht witzig, offenbar frauenverachtend, beleidigend und parteischädigend..

Müller-Sönksen nahm den Post, wie er dem Gericht erklärte nach 3 Minuten raus, es gab nur drei Leute, die diesen betrag vielleicht sahen. Der Bild wurde dieser Beitrag nicht von ihm lanciert. Bei den beiden FDP-Damen hat sich Müller-Sömksen umgehend entschuldig. Das war den selbstbewussten FDP-Frauen allerdings nicht genug, die Entschuldigung war "mit Einschränkungen" versehen, meinte ihr Anwalt bei Gericht. An diesem Freitag wiederholte Müller-Sönksen seine Entschuldigung vom April: "Ich möchte mich hier in aller Form für das Posting entschuldigen". Das wurde ins Protokoll aufgenommen und bleibt somit der Welt ewig erhalten. Außerdem verpflichtete sich Müller-Sönksen, den inkriminierten Post nicht erneut zu verbreiten.

Auf Empfehlung von Richterin Simone Käfer und nach einem Telefongespräch mit ihrem Anwalt reichte das der FDP-Frau – sie zog ihre Klage zurück. "Keine der Streitparteien hat mehr gewinnen können, als die FDP durch die Klage verloren hat", sagte die Müller-Sönksen-Anwältin; Parteifreundin Ulrike von Criegern zum Verfahrensausgang Iim Gerichtsflur.

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Prof. Dr. Chrisitian Schertz vs. TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz 324 O 621/13

Professor Dr. Chrsitian Schertz versucht in eigener Sache konsequent Rechtsordnung zu schaffen.

Einer seiner Trümpfe ist der s.g. „fliegende Gerichtsstand“ Heute ein eigenes Anliegen dieses Zensurgurus: In einem Verhandlungsbericht sah sich Prof. Dr. Christian Schertz mit “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” falsch zitiert. Er habe das keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” Das Landgericht Berlin erließ deswegen eine Einstweilige Verfügung 27 O 533/13. Diese wurde allerdings im Widerspruchsverfahren mit dem Urteil vom 29.10.2013 mit dem Berichtigungsbeschluss vom 26.11.2013 aufgehoben.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Lüssmann]