Streitwert

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BUSKEISMUS

Glossar

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[bearbeiten] Streitwert

Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise zur Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.

In Äußerungsverfahren gelten Besonderheiten. Der Streutwert liegt im Ermessen der Gericht und braucht nicht von Verlierer beglichen werden. Der Streitwert in Äußerungsverfahren dient ledioglich der Fedtslegung der zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten.

[bearbeiten] Im Internet

~Streitwert in Wikipedia

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