Kreditgefährdung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] zivilrechtliche Kreditgefährdung

§ 824 BGB gewährt einen Schadsensersatzanspruch bei Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen.

Über § 1004 BGB kann auch direkt Unterlassung begehrt werden.

[bearbeiten] strafrechtliche Kreditgefährdung

In § 187 StGB wird Kreditgefährdung unter Strafe gestellt (Unterfall der Verleumdung).

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