Kontrolle
Aus Buskeismus
Die Pflicht zur Kontrolle ist eine beliebte Forderung der Zensurrichter, um User Generated Content zu erschweren und damit etwa die lästigen Blogger aus dem Internet zu vertreiben.
So wird von den Blog-Betreibern die Kontrolle der Diskussionsbeiträge verlangt.
Von Web-Site-Betreibern wird verlangt, dass diese alle von anderen geschriebenen Beiträge kontrollieren. So zum Beispiel in diesem Lexikon oder auf den Seiten von Buskeismus, auf die mehrere Personen, Autoren und Redakteure online Zugriff haben.
Der Betreiber hat die Pflicht zur Kontrolle seiner Seiten, sowie Maßnahmen zu ergreifen, dass nichts ehrenrühriges und beleidigendes sowie keine falschen Tatsachenbehauptungen auf den Seiten erscheinen.
Der Betreiber von Internet-Sites haftet vollumfänglich für alle Inhalte, genauso wie die Verlage für jede Publikation in ihren Zeitungen und Zeitschriften.
Können die Betreiber aus Kosten-, Zeit- oder sonstigen Gründen ihre umfangreichen Sites nicht selbst zensieren, so dürfen diese eben keine Internet-Sites betreiben, die nach Meinung der Zensurkammern gefährliche Einrichtung darstellen.
[bearbeiten] Vorabkontrolle
Manche Blogbetreiber ziehen den Schluss daraus, zur Sicherheit fremde beiträge erst nach einer Vorabkontrolle freizuschalten. Hierin sehen Zensurrichter jedoch ein "zu-eigen-machen" des fremden Beitrags, der versteckte Fallstricke sie angebliche Eindrücke enthalten kann.
[bearbeiten] Kritik
Mit der übertriebenen Forderung zur Kontrolle aller Inhalte der von den Zugangsberechtigten auf eine Internet-Site gestellten Beiträge, werden von den Zensurrichtern Vorschriften zur Nutzung der modernen Technologie gemacht, ohne diese im Detail zu kennen.
Kreativität und Effektivität werden sabotiert.
Der Standort Deutschland wird gefährdet.