Formalbeleidigung
Aus Buskeismus
Formalbeleidigung ist eine Beleidigung, die auch bei Wahrnehmung berechtigter Interessen über das Ziel hinausschießt, vgl. § 193 StGB.
Formalbeleidigung ist eine Beleidigung, die auch bei Wahrnehmung berechtigter Interessen über das Ziel hinausschießt, vgl. § 193 StGB.