Auf die Fresse - erlaubt
Aus Buskeismus
Äußerung "... ihr kommt ja auch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse" und "Ja, dann bekommt ihr rihtig auf die Fresse a arme Sau" kann erlaubt sein.
Diese erste Äußerungen erfüllt weder den Tatbestandt der Beelidigung nach § 185 StGB noch den eines anderen Strafgesetzes.
[bearbeiten] Urteil 256 Cs 160/08 vom
Urteil des Amtsgerichts Hamburg Az. 256 Cs 160/08 vom 10.03.2009
Aus den Gründen
- Die Äueßrung "Dann bekommt ihr auf die Fresse!" erfüllt demnach für sich nicht den tatbestand einer Beleidigung.
- Die von dem Angeklagten getätigte Äußerung erfüllt auch nicht den Tatbestand eines anderen Strafgesetzes. Der objaktive Tatbestand einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB ist mangels Androhung eines verbrechens nicht erf+llt. Für eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 SfGB fehlt es an einer vom Angeklagten durch eine rechtswidrige, also verwerfliche, Drohung mit Gewalt zu veranlassende handlung, Duldung oder Unterlassung der Adressaten.