Kreditgefährdung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] zivilrechtliche Kreditgefährdung
§ 824 BGB gewährt einen Schadsensersatzanspruch bei Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen.
Über § 1004 BGB kann auch direkt Unterlassung begehrt werden.
[bearbeiten] strafrechtliche Kreditgefährdung
In § 187 StGB wird Kreditgefährdung unter Strafe gestellt (Unterfall der Verleumdung).