27 O 704/09 - 10.11.2009 - gefährliches Fernsehinterview
Aus Buskeismus
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Montag vs. Brauckmann
10.11.09: LG Berlin 27 O 704/09
Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um Behauptungen über einen Unternehmensberater zu dessen Vertragserfüllung bzw. -nichterfüllung in einem Fernsehinterview.
Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michaele Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei HERTIN Anwaltssozietät; RA Rommels und der Kläger Montag in Person
Beklagtenseite: Kanzlei Altenburger Rechtsanwälte; RA Steuer und der Beklagte Brauckmann in Person
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
10.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um ein TV-Interview, in dem gesagt wurde, das es Nachweise gebe über die Tätigkeit des Klägers … der Kläger hat aber auf der Gesellschafterversammlung Tätigkeiten entfaltet, so dass er doch etwas getan haben muss.
Beklagtenanwalt Steuer: Es ist nie gesagt worden, er hätte nichts gemacht [] Berichtet wurde über Vertragsverhältnisse und auch –inhalte [] Offenlegung der Vertragsverhältnisse … Besonderheit des Vertrags mit eine Laufzeit über zehn Jahre … AWO … ASB []Bezüge von € 5.000,- netto … Vertragsverhältnis und –inhalt ist Gegenstand des Interviews gewesen. Der Vertrag sah Unternehmensberatung vor, im Umfang von 50 Stunden pro Monat zu jeweils € 125,- Dann muss es auch die Möglichkeit zur [Leistungs-] Überprüfung geben.
Klägeranwalt Rommels: Herr Montag hat die Tätigkeit nicht beendet, bevor Herr Brauckmann Geschäftsführer wurde. [RA Rommels überreicht ein Kündigungsschreiben vom 25.07.2007, das Herr Brauckmann unterschrieben hat.]
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie sind Geschäftsführer geworden und haben [ihm] gekündigt?
Beklagtenanwalt Steuer: Es gab keine zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten. Es wird auch nicht vorgehalten, dass er in der Zeit danach nichts tat.
Klägeranwalt Rommels: Es war die Frage: was hat er für seinen Vertrag gemacht? Die Antwort darauf war „weiß ich nicht“ – und das ist falsch. Dann kam die Frage: warum nicht? Die Antwort hierauf: Es gibt keine Unterlagen darüber. Das ist doch falsch.
Beklagtenanwalt Steuer: Die Tätigkeit muss der Muttergesellschaft zugerechnet werden, nicht einer Schwestergesellschaft. Die Leistungsnachweise sind nicht nachvollziehbar. Es gibt keine vollständig erhaltenen Protokolle. Es geht hier konkret um den Vertrag seit 2002, nichts Früheres. [] 32 Jahre … bis 65 … ca. 100.000,- p.a., nur drei Tage die Woche … Es gibt einmal eine zeitliche und dann eine fachliche Komponente.
Klägeranwalt Rommels: Das sind nicht relevante Punkte.
Beklagtenanwalt Steuer: Herr Saborowski … Leitung des Altenpflegeheims …hat nichts Wichtiges gemacht …
Klägeranwalt Rommels: Natürlich war Herrn Brauckmann bekannt, das ein Beratungsvertrag bestand. Es Steht nicht da, dass er schlecht beraten hätte, sondern dass er gar nicht beraten hätte. Und das ist falsch.
Beklagtenanwalt Steuer: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Äußerung kommt so daher, dass der Zuschauer denken kann: in welchem Umfang … Das hat einen falschen Zungenschlag.
Richterin Frau Becker: Der rbb hat vorher nicht recherchiert.
Kläger Montag: Hinterher schon.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Vielleicht zur Güte: Sie wollten nicht behaupten, dass er nix getan hat.
Klägeranwalt Rommels: Wir wollen eine Unterlassungserklärung.
Beklagter Brauckmann: Ich wollte zum Ausdruck bringen [] Es ist mir noch nie vorgekommen, dass ein Unternehmensberater keine Leistungsnachweise erbringt – genau das habe ich zum Ausdruck gebracht. Ich arbeite im ehrenamtlichen Bereich auch woanders. Da gibt es nirgends so was.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Klage abgewiesen wurde, weil keine schriftlichen Nachweise vorlagen.
Kommentar
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.