Hamburg - kein Einzeilfall
Aus Buskeismus
Bei Buskeismus-unerfahrenen Anwälten verbreiteter Irrglaube bzw. Selbstbetrug, die willkürliche, von den Vorgaben des äußerungsfreundlichen BGH und Bundesverfassungsgerichts abweichende Spruchpraxis der Zensurkammern in Hambuerg und Berlin seien Ausreißer, Einzelfälle.