Mandate: Herr Helmuth Jipp vertrat in den 60er Jahren die Zeitschrift "Konkret".
Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" (324 O 699/03).
Vertritt den Ch. Links Verlag gegen Klage von Gregor Gysi und obsiegt (308 O 351/98)
Vertritt und berät Stern:
Gewann als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01);
Verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01);
Verliert gegen Frau Schröder-Köpf (324 O 556/05);
Verliert als Stern-Anwalt am 31.03.2006 im Widerspruchsverfahren gegen Diekmann (Springer)(324 O 165/05);
Verliert als Stern-Anwalt gegen Prof. Dr.h.c. Piëch (324 O 151/06).
Als Beklagtenvertreter von Rolf Schälike nur verloren: 2 Verfügungsverfahren, 1 Ordnungsmittelverfahren, 1 Hauptverfahren; leistete keine Unterstützung bei der Erarbeitung der Unterlagen für den BGH und die <a href="
http://www.buskeismus.de/BVerfG/1BvR2781_04.html" target="_blank">Verfassungsbeschwerden</a>. Wollte sich nicht lächerlich machen.