Frick - Zensurbegehren

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Zensurbegehren und -verfahren seitens Herrn Markus Frick

Bekannt sind drei Zensurverfahren:

  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 v. 06.08.2008 – Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • Die heutige Widerspruchsverhandlung 325 O 166/09 gegen das Verbot:

Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können.

  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 vom 07.05.09. Einstweilige Verfügung, mit der

untersagt,

wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.

Die Widerspruchsverhandlung findet am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt.

11.09.09: Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitenhs des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.

Markus Frick wird in allen drei Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

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