Persönlichkeitsrecht

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.

spezialgesetzliche Ausprägungen

allgemeines Persönlichkeitsrecht

Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.

Kritik

Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert, siehe auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Persönliche Werkzeuge