Trink- und Saufgelage - verboten
Aus Buskeismus
Trink- und Saufgelage
Einer örtlichen Zeitung wurde verboten, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass in der Gaststätte X "Trink- und Saufgelage, bei denen 10000 DM abgeflossen sein sollen, stattgefunden haben und Teilnehmer u.a. auch Mitarbeiter der Kurverwaltung waren".
Landgericht Frankfurt