27 O 51/09 -19.05.2009 - Geldentschädigungsantrag abgewiesen
Aus Buskeismus
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Dodurgali vs. Berliner Verlag GmbH
19.05.09: LG Berlin 27 O 51/09
Korpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres mal um möglichen entgangenen Gewinn wegen Berichterstattung über einen der Gammelfleischskandale.
Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht: Herr Maiazza
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Grzymala, RA Grzymala >
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann, RA Reich
Notizen der Pseudoöffentlichkeit
19.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es geht um möglichen entgangenen Gewinn wegen der Berichterstattung über den damaligen ersten (?) Gammelfleisch- / Geflügelskandal, über den damals umfänglich berichtet wurde. Auch vom Tagesspiegel, namentlich genannt, aber ohne Vorverurteilung. Es ist hier schwierig mit der Kausalität. Das ist nicht unser erstes Verfahren. Nach Vorberatung sind wir der Meinung, dass großes öffentliches Interesse bestand …
Beklagtenanwalt Reich: Evtl. ursächliche Verdachtsberichterstattung. Auch in andern Medien wurde der Kläger namentlich genannt. Allgemein war der Verbraucher zu dieser Zeit sehr zurückhaltend. Wir haben Probleme mit der Kausalität.
Vorsitzende Richterin Frau Becker: Der Gewinn in den Vormonaten [vor dem Skandal] war niedriger, als der, der für die fragliche Zeit als Ausfall geltend gemacht wird.
Klägeranwalt Grzymala: Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Beklagtenanwalt Reich: Es ist nicht das erste Verfahren in dieser Sache. Es stellt sich die Kausalitätsfrage. Es gibt keine Darlegung des Verlustes. Dafür gibt es aber große Gewinn- und Verlustschwankungen.
VVorsitzende Richterin Frau Becker: Wir werden beraten.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
Kommentar
Wenn es nicht traurig wäre, so könnte man schmunzeln, dass hier offenbar versucht wurde, für die Zeit der Skandalberichte über Gammelfleisch Gewinne in solcher Höhe zu reklamieren, wie sie noch nicht mal vor dem Skandal erwirtschaftet werden konnten. So kann man natürlich auch versuchen, aus einer Krise gestärkt hervorzugehen – aber ob das im Sinne unser aller Kanzlerin ist? Der Klägeranwalt hatte jedenfalls nicht viel Sinnhaftes zu dem beleuchteten Zahlenwerk beizutragen. Ob er sich einen besser aufgestellten Mandanten gewünscht hätte? Vielleicht standen aber bloß gerade keine anderen Mandanten vor seiner Kanzleitür. – Krise allüberall. Der Kommentator muss jetzt zum Taschentuch greifen, wird tränenblind und stellt das Schreiben ein – vorübergehend.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.