Journalist
Aus Buskeismus
Ausübender der Presse- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Die Pressekammer Hamburg hat keine legale Definition, sondern stellt die Eigenschaft typologisch fest. Der Besitz eines Presseausweises ist kein Kriterium. (Ri Dr. Weyhe, 11.04.2006)