Veröffentlichung von Urteilen

Aus Buskeismus

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BUSKEISMUS

Glossar

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Die Veröffentlichung von Urteilen öffentlicher Prozesse ist mit Schwärzung zu geschützenden Daten bedingt erlaubt.

Richter und Anwälte dürfen namentlich genannt werden.

Zensuranwälte und Zensurgerichte versuchen immer wieder, die Veröffentlichung von Urteilen zu verbieten.

Die Argumente sind mannigfaltig:

  • Die Täter dürfen mit ihrer Tat allein gelassen werden


Verbote

  • Namensnennung im Zusammenhang mit der Tat bei Mördern, früheren Agenten, Wirtschaftskriminellen, Kleinkriminellen, Pornodarstellern, u.a.
  • Namensnennung der Parteien an sich
  • Namensnennung Prominenter im Zusammehang mit detaillierter Beschreibung des Ereigenisses, z.B. des Krankheitsverlaufs, Unallgeschehens

Urteils-Datenbanken

Siehe Urteils-Datenbanken

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