16.12.2011 - Zwei Vorzensur-Verbotsverfahren
Aus Buskeismus
16.12.2011 – Heute war es die letzte Sitzung des Oberzensors Richter Andreas Buske beim Landgericht Hamburg
Als Regisseur des absurden Theaters übernimmt dieser Zensor stolz ab den 01.01.2012 den Vorsitz beim OLG Hamburg, 7. Senat.
Die Noch-Vorsitzende Richterin dieses Zensursenats, Frau Dr. Marion Raben geht als zufriedene Verletzerin der Persönlichkeitsrechte vieler Beklagter in ihr schwer verdienten Lebensabschnitt als Pensionärin.
Die heutige Theatervorstellung war an Absurdität Spitze richtungweisend sowie inhaltlich (siehe unten) als auch für das Zusammenspiel des zukünftigen Vorsitzenden der Hamburger Zensurkammer, des Herrn Dr. Asmus Maatsch mit dem neuen Vorsitzenden seiner Berufungskammer, dem Richter Andreas Buske.
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
[bearbeiten] AMARITA Bremerhaven vs. M.H. 324 O 323/11
Corpus Delicti M.H. war Pflegehelfer bei AMARITA Bremerhaven und kündigte. Ihm gefiel vieles nicht, was er so alles in dieser mit dem Namen Ulrich Marseille verbundenen Einrichtung erlebte, und schrieb das an Radio Bremen, andere Medien und die Heimaufsicht Bremen.
Die Klägerin erfuhr von diesem Schreiben, weil Radio Bremen die Pressesprecherin der Klägerin um eine Stellungnahme bat.
Die "Nordsee-Zeitung" berichtete wohl ohne mit der Klägerin vorab den Wahrheitsgehalt geprüft zu haben.
Dagegen wehrt sich nun das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven.
Es sind insgesamt 24 Punkte, deren Verbreitung verboten werden soll.
Da es sich um extrem rufschädigende Falschbehauptungen handelt, wurde pro angegriffene Äußerung 7.500 € angesetzt, so dass sich ein Streitwert von insgesamt 180.000 € ergab.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn&Krüger und die Klägerin samt Ulrich Marseille, der sich für die Klägerin einsetzt, meinen, dass die verleumderischen Bezichtigungen der Beklagte offensichtlich aus unlauteren Motiven aufgestellt hat.
Die heutigen Zensoren: Ri Andreas Buske, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri’in Barbara Mittler, RA Dr. Sven Krüger
[bearbeiten] Landau, M. vs. Radio Bremen 324 O 611/11
Die heutigen Zensoren: Ri Andreas Buske, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri’in Barbara Mittler, RA’in Dr. Patricia Cronemeyer (Kinzel), RA Dr. Renner
Corpus Delicti
Über den Kläger gibt es als Vermieter viele Beschwerden. Ein Journalist von Radio Bremen traf sich mit dem Kläger zusammen mit einem Kameramann zum Interview. Wie so häufig, kam es zum streitigen Disput. Der Journalist argumentierte damit, dass noch heute gesendet werden wird.
Prompt folgte eine einstweilige Verfügung.
Den Juristen von Radio Bremen halfen keine Argumente: Ohne weiteren Recherchen wäre nicht gesendet worden; journalistisches Material durchläuft noch die Redaktion und die Rechtsabteilung, ehe gesendet wird; für die Äußerungen eines Journalisten kann der Sender nicht verantwortlich gemacht werden.
An der zweifelhaften Glaubhaftmachungspflicht des Beklagten ist das Verbot auch nicht gescheitert.
Die einstweilige Verfügung wurde noch an diesem Freitag um 13:07 bestätigt.
[bearbeiten] Berufungsverhandlung 7 U 4/12 am 13.10.2015
13.10.2015: Die Berufungsverhandlung erfogte unter Vorsitz der Richters Claus Meyer. Die anderen Richter: Dr. Lothar Weyhe und Dr. Billhardt.
M. Landau (der Antragsteller) wurde vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Tobias Hermann.
Ohne zu begründen schlug Richter Claus Meyer vor, die Sache für erledigt zu erklären und die Kosten gegeneinander aufzuheben. Einer würde gewinnen, wer, sage er aber nicht.
Die Antragsgegnerseite (Radio Bremen) war nach Beratung im Gerichtsflur damit einverstanden, die Antragstellerseite nach Telefonat mit dem Mandanten allerdings nicht.
Daraufhin erklärte Richter Claus Meyer, dass der Senat keine Erstbegehungsgefahr sehe. Filmaufnahmen dürfen in privaten Räumlichkeiten u.U. gemacht werden. Ob ja, das hinge von der Sendung ab. Auch die Mitteilung, dass noch am gleichen Tage gesendet werde, bedeute nicht, dass Rechtswidriges ausgestrahlt wird. Damit entfalle die Erstbegehungsgefahr und die Einstweilige Verfügung würde aufgehoben werden.
Diese Entscheidung wurde auch am Schluss der Sitzung getroffen.
Der Kläger kann es ja mit der Hauptsache versuchen, meinte Richter Claus Meyer.
Ich (Rolf Schälike) denke, das wäre verjährt.
[bearbeiten] Löffler Kerstin / Löffler Dietmar. vs. Axel Springer AG / Bild digital 324 O 300/09 / 324 O 301?09
Die heutigen Zensoren: Ri Andreas Buske, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri’in Barbara Mittler, RA Jens Schippmann, RA Dr. Nieland
Corpus Delicti Die Klägerin, eine attraktive Düsseldorferin, ausgebildete Stuntfrau ist die Tochter des Wurstfabrikanten Hans Landsmann aus Dormagen. Ihr Ehemann ist Stuntman Dietmar Löffler. Es gibt Bilder von Kerstin Landsmann im Playboy
Anlass genug für Springer, etwas über die Ehe und die Nacktfotos der Klägerin zu berichten.
Die Zensoren müssen nun entscheiden, wie das zensur-juristisch zu handhaben ist und wie viel Springer an das Paar zu zahlen hat.
Da es zwei Prozesse sind, haben wir das Paar am 17.06.2011 als Zeugen in der jeweils anderen Sache gehört.
Der heutige Zeuge, Herr Slawinski erschien nicht. Der Prozess wird sich fortsetzen, falls es zu keinem Vergleich kommt.
[bearbeiten] Heute herausgehörten Leitsätze
- Richter Dr. Maatsch: Nun haben wir für die Erkennbarkeit eine niedrige Schwelle. Es reicht aus, wenn eine kleine Zahl von Personen erkennt. Wenn Mieter gezeigt werden ohne dem Vermieter, dann wissen auch andere Mieter, um wen es sich handelt. Das genügt für die Erkennbarkeit.
[bearbeiten] Richtersprüche Heute
- Richter Andreas Buske: Wir haben alles getan, was wir konnten.
- Richter Andreas Buske: Wir wollte vor Weihnachten Sie nochmal sehen.
- Richter Andreas Buske: Wir wollen diesen Prozess zu Ende bringen. Wird uns heute nicht gelingen. Wollen SDie sich doch noch vergleichen?
- Richter Dr. Maatsch: Wie haben damals vorläufig die Beweiswürdigung in den Raum gestellt. Haben Zeugen geladen. Man hätte auch zu der Überzeugung kommen können, ohne neuen Zeugen geht es auch.
[bearbeiten] Videos
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.