Streitwert
Aus Buskeismus
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Streitwert
Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit- vom Gegenstandswert, beziehungsweise zur Tätigkeit der Notare vom Geschäftswert, in Familiensachen vom Verfahrenswert.
gesetzliche Grundlagen
§ 48 Abs. 2 GKG
(2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.
Im Internet
~Streuitwert in Wikipedia