Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

Diese Hamburger Kanzlei vertritt Kläger und Beklagte, Einzelpersonen, Produzenten, Verlage, Medien. Organisationen auf sehr verschiedenen Rechtsgebieten.

Trifft Vergleiche oder obsiegt, verliert alledings genauso häufig wie alle anderen führenden Medienkanzleien.

Anwälte

Die Anwälte diese Kanzlei treten in den Verhandlungen ruhig und besonnen auf. Wenn sie sich aufregen, dann offensichtlich zu Betonung ihrer Überzeugungen. Deren Argumente und Auftretent erzeugt den Eindruck von Seriosität.

Als anwaltliche Vertreter von DIE ZEIT wird der Eindruck von Seriosität unterstrichen.

Insider dürften durchaus anderer Meinung sein, andere erfahrungen gamacht haben.

Insofern verwundert es mich als Buskeimus-Betreiber nicht, dass die Rechtsanwältin dieser Kanzlei, Franziska Oster. gegen mich im Auftrag eines strafrechtlich verurteilten Sex-Täters, der als Arzt an den Gechlechtteilen seiner Patientinnen rumfummelte.

Besonderheit

Bekannte und gefürchtete Medieanwälte haben in dieser Kanzklei gelernt, wie Zensur duchgesetzt werden kann:

Durch Verfahren des Stasi-Akteurs und Schlitzohrs Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier schrieb die Kanzlei Rechtsgeschichte und war aktiv an der Einschränkung der Meinungsfreiheit nach 1989 beteiligt.

Diese Kanzlei war auch beteiligt und finanziell interessiert an den Massenabmahnungen von Thomas Horn wg. Markenverletzungen. Klagte dabei erfolglos gg, Google, die Telekom und Freenet.

Mandanten

Die Kanzlei vertrat

  • 2006 *Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06)
  • 1993-94 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Schrieb damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein.

verklagte

  • 2004 im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL.

verlor

  • 2005 als Vertreterin eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden.


Prozesse gegen den Buskeimsus-Betreiber

Im Internet

  • Vom Buskeismus-Betreber beobachtete Prozesse dieser Kanzlei
Persönliche Werkzeuge