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Aus Buskeismus
Kanzlei CMS Hasche Sigle Anwalt Michael Fricke (CMS Hasche Sigle)
Als Vertreter von Abgemahnten:
- gewinnt als Vertreter von NDR vor dem Landgericht Fulda gegen die Unterlassungsforderung des osthessischen Politikers Martin Hohmann (Neuhof) (Info) - vergleicht sich als Vertreter der Morgenpost mit Jäger (324 O 284/05) - verliert als Vertreter von NDR gegen Küster in zwei Sachen (324 O 399/05; 324 O 398/05) - vergleicht sich als Vertreter der Verlagsgruppe NEWS u.a. mit Benczak (324 O 671/05) - vergleicht sich als Vertreter des NDR mit Springer (324 O 703/05) - gewinnt als Vertreter von NDR gegen die TAZ (324 O 745/05) - Bericht - verliert als Vertreter der Morgenpost Verlag GmbH gegen Osmani (324 O 906/05) - verliert als Vertreter der Morgenpost Verlag GmbH gegen Freie und Hansestadt Hamburg (324 O 125/06) - Bericht - verliert als Vertreter des NDR (Panorama) gegen Freie und Hansestadt Hamburg (324 O 153/06) - Bericht - verliert als Vertreter der Morgenpost Verlag GmbH gegen Schröder (324 O 163/06) - Bericht - verliert als Vertreter des NDR gegen die islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (324 O 188/06) - Bericht - vergleicht sich als Vertreter des NDR mit Springer in Sachen 324 O 703/05 - gewinnt als Vertreter des NDR gegen Dürrel (324 O 65/06) - verliert gegen die Hansestadt Hamburg in zwei Sachen (324 O 153/06; 324 O 125/06) - verliert als Vertreter von WDR gegen Robert Kozlowski (324 O 146/06) - erkennt als Vertreter des NDR die Klage an von Gerd von Paczensky (324 O 175/06) - Bericht - verliert als Vertreter von Morgenpost vs. Schröder (324 O 199/06); - verliert als Vertreter von WDR [plusminus] gegen die Pharmafirma G. Pohl-Boskamp & Co. KG (324 O 205/06 - Bericht), verloren ebenfalls im Berufungsverfahren - gewinnt als Vertreter der Morgenpost gegen Schill (324 O 211/06 - Bericht) - gewinnt als Vertreter des NDR und des Hessischen Rundfunks in mehreren Verfahren gegen neosino(324 O 227/06, 324 O 232/06, 324 O 258/06, 324 O 324/06) - Bericht - die Beklagte ZDF, vertreten vom Anwalt Fricke, zahlt im Wege der Anerkenntnis an die Klägerin 3 W Membership Marketing GmbH 510,28 EUR. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. (324 O 238/06) - verliert als Vertreter von WDR gegen Termann (324 O 452/06 - Bericht) - vergleicht sich als Vertreter der Morgenpost mit Sill (324 O 488/06) - gewinnt als Vertreter der Morgenpost gegen Becker (324 O 594/06)
Als Vertreter von Abmahnern:
- gewinnt als Vertreter der Hamburger Morgenpost gegen die Süddeutsche Klassenlotterie in einer Richtigstellungsklage - gewinnt mit Versäumnisurteil für Hoffmann-Menü GmbH gegen einen Entwickler von Geräten (324 O 846/05) - gewinnt im GEZ-Gebühren-Streit für den ARD gegen SAT (324 O 773/06) - Bericht Anwalt Dr. Sven Freiwald (Kanzlei CMS Hasche Sigle) betätigt sich als Massenabmahner für der Gesellschaft für unlauteren Wettbewerb - verliert als Abmahner für der Gesellschaft für unlauteren Wettbewerb gegen Ferienhausvermittlung (324 O 534/06) - gewinnt als Abmahner für die Gesellschaft für unlauteren Wettbewerb gegen eine hilfslose Einzelperson (324 O 907/05) - nimmt die Klage zurück als Vertreter der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen Inselfreunde - Norwegentours (324 O 676/06) u.a. Kommentar: Für die Qualität der Arbeit von Anwalt Michael Fricke sprechen seine Mandanten. Kanzlei Damm & Mann Anwalt Dr. Roger Mann Vertritt die Presse und Persönlichkeiten gegen Abmahnungen, tritt aber auch als Vertreter von Abmahnenden auf (seltener). Beispiele: Für Abmahner: Vertritt den Heise-Zeitschriften-Verlag vs. Verlag Nutzwerk. Vertritt Dr. Schumacher als Abmahner wegen angeblichen "Schlafstörungen" und nimmt einige Klageanträge zurück (324 O 61/06) . Vertritt Herrn Janssen als Abmahner in Sachen 324 O 21/06 und Frau Anky van Grunsven in fast gleicher Sache gegen die Zeitschrift von Jahr Top Special Verlag GmbH & Co.. (324 O 371/06) Als Vertreter von Abgemahnten: Vertritt Axel-Springer in der Klage von Ballack. Vertritt das Handelsblatt: gewinnt (324 O 2/06); verliert gegen Prof. Dr.h.c. Piëch (324 O 865/05). Vertritt Hubertus Knabe gegen "Stern" und verliert (324 O 222/01; 324 O 224/01) Vertritt Westerwelle im Streit mit Schröder und verliert (324 O 213/06 - Bericht). Jörg F. Smid Tritt hauptsächlich als Abmahnanwalt auf, auch gegen den ARD (324 O 772/06 - Urteil). Vertritt die FAZ als Abmahnanwalt gegen Google und gewinnt (324 O 220/06 - Bericht) Verliert gegen Abmahner als Vertreter von Heise in den bekannten, skandalösen Heise-Verfahren (7 U 50/06 [324 O 721/05] - Bericht). Olaf C. Sauer - vertritt Frau Ahlering-Menning als Abmahnanwalt gegen Berichterstattung (324 O 633/06 - Bericht) und gewinnt. Kanzlei Diestel Vertritt die PDS und alte DDR-Genossen, auch in Strafverfahren. In Hamburg Klägervertreter von Peter Porsch, welcher sich gegen Vorwürfe, er sei Informeller Mitarbeiter (IM) der Staatsicherheit der DDR gewesen, wehrt (324 O 512/04) Kanzlei Eisenberg König Videos CCC-Konferenz Johannes Eisenberg. Anwalt für Straf- und Medienrecht. Vertrat den ehemaligen Stasi-Chef Erich Mielke bei dessen Prozess. Vertritt Prominente, wir Harald Juhnke, auch Ausländer. Vertritt Abgemahnte und Abmahner. Veröffentlicht einen kleinen Ratgeber für Betroffene von Medienberichterstattungen Als Abmahnanwalt: Erwirkt Gegendarstellungen in vielen Zeitungen quer durch die Republik, so für Jürgen Trittin oder im Auftrag von Chefs und Managern privater Institutionen, den Präsidenten der Europäischen Kommission. Erwirkte als Anwalt des umstrittenen Betreuers im spektakulären Fall der alten Dame beim Landgericht Berlin, Zivilkammer 77 (Pressekammer) Berichtsverbote. Urteile gegen das Abendblatt wurden jedoch in der nächsten Instanz kassiert. Die alte Dame obsiegte inzwischen trotz Berichtsverbote. Als Vertreter von Abgemahnten: Vertrittt die TAZ; verlor im Prozess Diekmann (Springer) gegen TAZ (324 O 913/05); NDR gegen TAZ Beweisbeschluss (324 O 745/05) Obsiegte für TAZ gegen Vertreiber von Naziklamotten (324 O 976/05 Bericht) Verlor als Vertreter der Jungen Welt gegen Gerhard Lehmann (Bericht) vor dem Landgericht Berlin, Zivilkammer 27. Aufschlussreiche Entscheidungs-Datenbank zu den eigenen Verfahren. Inzwischen nur der letzten 100 Tage. Verlangt mit Erfolg für sich Geldentschädigung. Nebenher ist er Kolumnist für die Berliner "taz". Fällt auf durch provokatorisches, fast skandalöses Auftreten vor Gericht. Frau Dr. Stefanie Schork Verliert als Vetreterin der "taz" im Online-Archiv-Prozess im Fall Negerkalle (324 O 468/06 Bericht) Kanzlei Höch & Höch Rechtsanwalt Dominik Höch war bis Anfang 2008 für die Kanzlei Dr. Christian Schertz tätig. Mitte 2008 gründete er zusammen mit seiner Ehefrau Dorothee Höch eine eigene Kanzlei. Unangenehmer und oft jammernder - "Ich bin doch nicht ga, ga!" Abmahnanwalt. Buskeismus berichtet oft über seine Taten. Klagt auch gegen Rolf Schälike, den Betreiber von Buskeismus. Das Langericht und das Kammergericht Berlin haben seinen Versuch, die Buskeismus-Berichterstattung zu verbieten, abgewiesen: Beschluss des Landgerichts Berlin 27 O 273/07; Beschluss des Kammergerichts 9 W 75/07 Kanzlei RA Hogan & Hartson Raue RA Prof. Dr. Jan Hegemann Vertritt Axel Springer in der Klage von Nesselhauf (324 O 167/06 - Bericht) und in der Klage von Gabriel (324 O 168/06 - Bericht). In beiden Fällen (gleiche Sache) kommt es zu einem Vergleich. Vertritt Hubertus Knabe gegen Boßdorf und verliert (324 O 978/05 - Bericht). Vertritt Ullstein in der Klage van Almsick und es kommt zu einem Vergleich (324 O 917/05 - Bericht) RA Ulrich Amelung RA Mirek Nitsch verliert zunächst im Contergan-Prozess (Film "Nur eine einzige Tablette") als Vertreter des WDR und der Filmproduktionsfirma Zeitsprung am 28.07.06 gleich vier Prozesse. Siehe Verkündungen. Das OLG ließ in vier Berufungen den Film am 10.04.07 zu. Siehe Bericht. Prof. Dr. Jan Hegemann gewann die Prozesse. Anwalt Helmuth Jipp Meiner Meinung nach handelt Rechtsanwalt Jipp als Abmahner unverhältnismäßig, wie viele andere umstrittene Abzock-Anwälte. Reiht sich damit ein in die Reihe von Anwälten, welche am meinem Glauben von Recht und Ordnung stark rütteln. Anwalt Helmuth Jipp klagt bzw. klagte gegen seine frpheren Mandanten (Mandantinnen), und muss bzw. musste sich mit den Vorwürfen des Mandantenverrats auseinander setzen. Herr Helmuth Jipp vertrat früher die Zeitschrift "Konkret". Vertritt Günter Wallraff: obsiegt gegen den Vorwurf, Wallraff sei IM "Wagner" (324 O 699/03). Vertritt den Ch. Links Verlag gegen Klage von Gregor Gysi und obsiegt (308 O 351/98) - allerdings nicht vor der Pressekammer Vertritt und berät Stern: gewann als Stern-Abmahnanwalt gegen Hubertus Knabe am 02.05.2001 (324 O 264/01); verliert als Klägeranwalt des Stern am 11.01.2002 gegen Axel Springer Verlag und Hubertus Knabe (324 O 402/01); verliert gegen Frau Schröder-Köpf ( 324 O 556/05); verliert als Stern-Anwalt am 31.03.2006 im Widerspruchsverfahren Diekmann (Springer) gegen 'stern' (Az. 324 O 165/05); verliert im Prozess Prof. Dr.h.c. Piëch gegen 'stern' (324 O 151/06). Als Beklagtenvertreter von Rolf Schälike nur verloren: 2 Verfügungsverfahren, 1 Ordnungsmittelverfahren, 1 Hauptverfahren; keine Unterstützung bei der Erarbeitung der Unterlagen für den BGH und die Verfassungsbeschwerden. Wollte sich nicht lächerlich machen. 21.11.2005:Helmuth Jipp zum bundeseinheitlichen Presseausweis: "Das Monopol ist gefallen", der so genannte bundeseinheitliche Presseausweis soll nach einem Bericht des Medienmagazins "Berliner Journalisten" für die Pressearbeit unerheblich sein. Rechtsanwalt Helmuth Jipp kommentiert in der neuen Ausgabe ein Urteil zugunsten der Fotografen-Organisation Freelens: Die Behörden müssten auch den Presseausweis von Freelens anerkennen. Das Recht, Presseausweise auszustellen, sei nicht gesetzlich geregelt. Es gebe keine Vorschrift, die die Ausstellung von Presseausweisen bestimmten Berechtigten vorbehält. Kanzlei Graf von Kalckreuth Im Internet bekannt durch Rechtsstreit mit Anwalt Möbius über die Domain www.schaumburg-lippe.de Vertritt Fürst zu Fürstenberg (324 O 496/05) und findet mit der Bunten einen Vergleich mit einem Streitwert von 60.000,00 EUR statt des wesentlich höher gewünschten. Als Vertreter des Bundestag-Abgeordneten Joseph Sebastian eine Gegendarstellung in der Bild-Zeitung erreicht. Als Vertreter der Familie des ehemaligen Managers des Fürstenhaus, Rolf Levedag erreicht, dass Fürstin Gloria einige Passagen im Buch "Gloria. Die Fürstin" streichen musste. Das Landgericht Berlin entschied, dass Fürstin Gloria 50.000,00 EUR Entschädigung zahlen muss (27 O 915/05). Anwalt Dr. Ben M. Irle vertritt Dr. Pflüger gegen "stern" (324 O 523/06) Kanzlei Latham & Watkins Anwalt Christoph W.L. Engeler - vertritt Spiegel in Sachen 324 O 191/06 (Bericht); 324 O 465/07 (Bericht - Spiegel verliert) u. 324 O 657/07 Spiegel als Beklagte vs. Dr. Schäfer; in Sachen 7 U 12/06 vor dem HansOLG gegen Syndicus (Bericht) Anwalt Dr. Ulrich Börger vertritt Springer gegen Öger 7 U 116/06 (324 O 156/06) (Bericht) Kanzlei Lovells Eine der bedeutendsten weltweit tätigen Kanzleien. Anwalt Dr. Stefan Engels vertritt den Heinrich Bauer Verlag Anwalt Ralf Möbius Bekannt geworden durch das Verfahren "Flunkerfürst" (Az.:324 O 819/03) Wer kompromißlose Verfahrensführung liebt und die Pressekammer erleben möchte, dem kann ich Herrn Anwalt Ralf Möbius empfehlen. Erteilt auch telefonisch Rechtsauskunft zu 1,99 EUR / Minute. Kanzlei Moser Bezzenberger Vertritt Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Kunst, Sport und Unterhaltung sowie Unternehmen und Verbände, sowohl Personen oder Unternehmen, die meinen, von einer unzulässigen Berichterstattung betroffen worden zu ein, als auch Herausgeber von Publikationen, die wegen ihrer Berichterstattung angegriffen werden. Anwältin Julia Bezzenberger Vertritt Kronacher gegen Spiegel und obsiegt (324 O 191/06 - Bericht: "Wir duzen uns alle") Vertritt Oliver Juhnke gegen Springer und obsiegt (324 O 886/05 - Bericht) Anwalt Christian-Oliver Moser vertritt Prinzessin von Hohenzollern (324 O 319/06) und obsiegt Vertritt Windsor AG gegen Axel Springer Verlag AG (324 O 280/06) und obsiegt -> Bericht. Nicht selten wird verglichen. Kanzlei Prinz • Neidhard • Engelschall Promianwalt - Prinz von Hannover, Prinzessin von Hohenzollern, Prinzessin Caroline, Prof. Dr.h.c. Piëch (Lrawattenprozess), sich selbst (Prinz als Kläger), Bruno Eyron, Bohlen (seltener, s. Kanzlei Buse), Oliver Kahn Vertritt auch weniger Prominente Dr. Amann AG, Casiraghi, Silbereisen, Baader, Strohbach, Dr. Schmidt, Air Berlin GmbH & Co. Luftwerke, Hollerith, Harder Der Gründungspartner, Manfred Engelschall, war 40 Jahre lang Richter. 1967 wurde er Vorsitzender der ersten Landgerichtskammer mit Spezialzuständigkeit für Presserecht in Deutschland. In seinen elf Jahren als Vorsitzender dieser Kammer und seiner anschließenden Tätigkeit als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates hat er das Presserecht maßgeblich mitgestaltet. Als Anwälte haben wir dieses Rechtsgebiet seit 1985 mit weit über 6.000 Gerichtsverfahren im In- und Ausland geprägt. Berät Unternehmen, Prominente und ganz normale Bürger bei Auseinandersetzungen mit den Medien - am liebsten schon vor Auseinandersetzungen mit den Medien. Verliert auch manchmal, so als Vertreterin von Frau J. gegen Springer: Klage wird abgewiesen (324 O 75/06 - 22.12.06) Prof. Prinz erscheint persönlich, wird auch vertreten von: Anwalt Dr. Dirk Dünnwald Vertritt neosino und verlor drei Prozesse gegen NDR und Hessischen Rundfunk -> Bericht Anwältin Dr. Sonja Kohtes Anwältin Claudia Moffat Anwältin Dr. Nina Stahmer Anwalt Michael Philippi (01.10.2010 gewechselt zu Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner, München) Anwalt Redeker Sellner Dahs & Widmaier Vertritt Bund der Vertriebenen. In Hamburg selten. Bewertung im Juve-Handbuch Kanzlei Rosenberger & Koch Anwalt Jörg Thomas Bei Buske und Mauck nicht selten anzutreffen. RA Jörg Thomas ist hartnäckig und konsequent, unangenehme für den Gegenpart. Die Verfahren sind meist lustig.
Anwälte Jörg Thomas und Dr. Krüger plaudern mit dem Richter von der ZK 8 Kanzlei Schertz Bergmann Kanzlei Prof. Schweizer Vertritt erfolgreich Burda, SUPER ILLU, Focus und andere Boulevard-Zeitungen und Boulevard-Zeitschriften Erscheint nicht selbst in der Pressekammer Hamburg. Die Namen der Anwälte und Anwältinnen verstehe ich nicht und kann diese nicht im Internet finden. Kenne diese inzwischen fast alle. Gute Web-Site mit vielen Urteilen, Kommentaren und Analysen. Interessante Veröffentlichungen. Setzt sich für mehr Pressefreiheit und gegen die "lockere" Rechtsprechung in Fragen der Gegendarstellungen ein. Wird in Hamburg vertreten u.a. von: Anwalt Prof. Schumacher (324 O 319/06) Anwalt Marcus Herrmann und Anwalt Stefan Söder Verwickelt in sechs Prozesse "Familie Schröder - Ferien in Rom" (Bericht vom 12.05.2006; Bericht vom 30.06.2006) Am 28.07.06 gleich vier Prozesse als Vertreter von Burda - s. Terminrolle v. 28.07.06 sechs Prozesse VW-Piëch gegen Burda (324 O 485/05, 324 O 33/06, 324 O 287/06, 324 O 327/06, 324 342/06, 324 O 370/06) - Bericht Die verlorenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig, d.h. es kann noch Berufung eingelegt bzw. Hauptverfahren können angestrebt werden. Die verlorenen Urteile besagen wenig über die Arbeitsweise der Kanzlei Prof. Schweizer, da es nur Urteile der Pressekammer Hamburg sind, deren Prozessführung und Rechtssprechung sehr umstritten ist. Es gibt berechtigte Zweifel, ob diese Urteile Bestand vor dem Verfassungsgericht hätten bzw. haben werden. Kanzlei gewinn vor dem Verfassungsgericht bezüglich Publikationen mit Bildern absoluter Personen der Zeitgeschichte als auch ihrer Begleiter (1 BvR 2606/04; 1 BvR 2845/04; 1 BvR 2846/04; 1 BvR 2847/04). Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Meyer Trifft Vergleiche oder obsiegt. Anwalt Dr. Heinrich Senfft, Joachim Kersten - vertrat 1993 bzw. 1994 in den berühmt-berüchtigten Verfahren erfolgreich für Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und Freya Klier. Die Kanzlei schrieben damit Rechtsgeschichte und leiteten Vorgänge zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ein. Anwalt Schwenn gehörte damals noch zu dieser Kanzlei. Interessant die Rede von Anwalt Wo bleibt das Urheberrecht im Netz? auf dem 72. P.E.N.-Weltkongress 22.- 28. Mai 2006 in Berlin Anwalt Joachim Kersten vertritt Prof. Habermas gegen den Rowohlt-Verlag. Wir berichteten (324 O 815/06). Kanzlei verklagt im Auftrag von Jan Philipp Reemtsma den Studenten Lütfert, welcher zwei Adorno-Schriften auf seiner Site www.textz.org veröffentlicht hatte. Jan Philipp Reemtsma hatte Besitzrechte an den beiden Texten. Siehe taz vom 24.2.2004, S. 16, 173 Z. (Kommentar), NIKLAUS HABLÜTZEL. Verlor als Vertreter eines Deutschen Zeugen wegen seiner Namensnennung im Internet-Bericht beim Kammergericht Berlin (9 Z 126/05). Gerichtszeugen dürfen auch nach deutschem Recht in der Gerichts-Berichterstattung namentlich genannt werden. Kanzlei Steinhöfel Bekannt als Abmahnanwalt. Erwirkte das bekannte Urteil "Haftung für Links" (312 O 85/98) Verliert am 05.05.06 als Vertreter von Saturn Elektro-Handelsgesellschaft GmbH gegen den Verbraucherschutzverein in Sache 324 O 509/05 Über Joachim Steinhöfel Kritisches im Internet: Abmahnwelle - faz.net; Mein Parteibuch - Lesebestätigung von Joachim Steinhöfel Kanzlei Taylor Wessing Anwalt Jörg Wimmers: Berät Google und vertritt Google in Sachen 324 O 993/05 (siehe Bericht v. 28.04.2006) und 324 O 220/06 (siehe Bericht vom 19.05,.2006) - Google hat verloren. Gewinnt am 28.07.06 für Google in Sachen 324 O 347/06 (s. Bericht v. 28.07.2006). Anwalt Prof. Dr. Johannes Weberling vertritt die Märkische Ostseezeitung (MOZ) gegen Schröder vor dem Kammergericht Berlin Märkisches-Verlags-und-Druckhaus (Märkische Ostseezeitung [MOZ]) gegen Boßdorf (324 O 985/05) Deutschen Depeschendienst gegen Schröder (324 O 250/06) Bewertung im Juve-Handbuch Stellugnahme zum Stasi-Unterlagengesetz - 26.10.06
Anwalt Dr. Martin Bahr Promotionsarbeit (pdf) "Mißbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internet" Dr. Bahr erscheint persönlich. Verliert am 24.02.06 als Abmahner gegen H2 media factory GmbH (Az.: 324 O 944/05). Gewinnt in der Kammer 12 LG Hamburg (Az.: 312 O 652/05) für den Forum-Betreiber von Ironsport.de, Patrick Albers gegen eine Abmahnung wegen Nutzung eines Markennamens. Verliert als "Abmahnungs-Gegner" vor dem Amtsgericht Hamburg 36A C 181/05 - Fall Mario Alka aus Hassfurt Der gute Dr. Bahr vertritt als Betreiber von dialerundrecht.de übrigens auch ausgerechnet den Dialer-Anbieter Mainpean. Meinung zum Heise-Urteil Frage aus dem Internet: "Ist dies derselbe RA, der auch die Gebrüder C. vertritt? Antwort im Internet: Ja, das ist genau der. So ist das im Leben, heute hier und morgen dort... Hauptsache man bleibt im "Gespräch" und die "Mand...äh' Kunden" zahlen gut." [Der Inhalt dieser Meinungsäußerung: "Mand...äh' Kunden" zahlen gut." bezüglich der Haltung des Anwalts Dr. Bahr ist unsererseits nicht überprüft; können deswegen die Richtigkeit nicht bestätigen. Anwalt Dr. Martin Bahr könnte durchaus sehr wählerisch, was seine Mandanten betrifft, sein - RS] Anwältin Dorothee Bölke Vertritt Emma in der Sache 324 O 657/06 zusammen mit Anwalt Helmuth Jipp, welcher ebenfalls als Abmahnanwalt auftritt. Graf von Westphalen Bappert & Modest Prof. Dr. Elmar Schuhmacher - Vertritt RTL (324 O 980/05) Kanzlei Irion 324 O 486/05 Greift Google an und verliert. (324 O 347/06 - Bericht) Kanzlei Pötzl & Kirberg Gebiete: Medienrecht • Presserecht • Internetrecht • Urheberrecht • Verlagsrecht • Rundfunkrecht • Markenrecht • Werberecht • Lizenzrecht • Wettbewerbsrecht Vertreten Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, prüfen und gestalten Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und ziehen offene Forderungen ein. Kennen den Alltag der Medienbranche und können ihre Mandanten daher praxisgerecht beraten. Dazu gehören auch Kosten und Nutzen eines Rechtsstreits. In der Pressekammer Hamburg habe ich diese jedoch nicht erlebt. Wird im Internet als Abzock-Kanzlei diskutiert. Anwältin Karin Scheel_Pötzl Anwältin Silke Kilberg Bekannte Fälle: Amtsgericht Hamburg 36A C 181/05; 36A C 339/05 - Mario Alka aus Hassfurt Landgericht Hamburg 308 O 460/05 Links:
Kanzlei Stopp & Stopp Anwalt Unverzagt von Have In Sache 324 O 761/05 verliert der Kläger, weil für diesen niemand erscheint - Versäumnisurteil