Pressemitteilung 034 - Meinungsfreiheit unter Sperrfeuer

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


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Richter Paul Holtkamp eingebettetes Foto von: Dorothea Benedikt / HA


[bearbeiten] Wer ist Dzubilla?

Harald Dzubilla ist Hans Reimann-Erbe, Nachlassverwalter, könnte man sagen.

Wer ist Hans Reimann?

In Wikipedia finden wir: „Der Führer hat (…) entschieden, daß der Schriftsteller Hans Reimann in der Ausübung seines Berufes wie auch in der Verbreitung seiner in Ordnung gehenden Bücher in keiner Weise behindert werden dürfe.“

Harald Dzubilla ist die zentrale Person dieses Strafprozesses, in dem es u.a. auch um Vorwürfe geht, dass bestimmte Richter und Richterinnen sowie Rechtsanwälte in Ahrensburg wie Nazis rechtsstaatlich agieren. Dzubilla wurde vom Richter herauskatapultiert als Zeuge. Nicht genehm für den Strafrichter, an der Quelle zu forschen, nach den wahren Ursachen des Versagens der Ahrensburger Justiz in Sachen Klaus Schädel zu suchen. Wir berichten über diesen Prozess und was haben wir entdeckt? Harald Dzubilla pöbelt im Nazijargon:

Es dürfte Dzubilla bekannt sein, das Linke für Rechte Zecken sind.
  • Scheut die kritische Öffentlichkeit und verlangt von Staat, Rolf Schälike von der Verhandlung auszuschließen.

Dzubilla ist stolz auf seine "Satire" zur Berichterstattung über polizeiliche Gewalt in Hamburg

  • gegen Kritiker Monika Veeh wird angegangen wegen ihren Fotos zur Polizeigewalt während des G20-Gipfeltreffens in Hamburg.

Wir haben die Methode Dzubilla eines kranken Menschen im Laufe dieses Prozesses kennengelernt und fragen uns:

Welche Rolle spielt dieser rechte "Satiriker" - PR-Fachmann für Werbung für den Boulevard - bei der Konsolidierung rechter Kräfte in Schleswig-Holstein?

Weshalb wird dieser kranke Mensch als "Satiriker" getarnt von der Ahrensburger Justiz unterstützt?

Möchte Harald Dzubilla in Ostpreußen wieder das Sagen haben, welches seine Eltern mit ihm als Flüchtlinge 1945  verlassen mussten? Erklärt das seinen Russlandhass?

[bearbeiten] Klaus Schädel und Harald Dzubilla

Der angeklagte Klaus Schädel versuchte als Vierzigjähriger es seinerzeit mit der Politik. Er scheiterte schnell wg. seiner Anfrage bei Angela Merkel zum Einfluss von Scientologen bei der CDU in Schleswig-Holstein. Die CDU schmiss ihn raus.

Dann versuchte Klaus Schädel als unabhängiger Bürgermeister-Kandidat, Einfluss zu gewinnen. Klaus Schädel scheiterte an dem politischen Sumpf des deutschen Nordens. Eine zentrale Rolle in der Hetze gegen Klaus Schädel spielte und spielt der Pöbler Harald Dzubilla

Klaus Schädel wehrte sich, schrieb unzählige Briefe ans Gericht, stellte erfolglos viele Strafanträge, auch Klagen, schrieb an die Rechtanwälte und kommentierte in dem Blog des Pöblers Harald Dzubilla. Vergebens: Übersäht mit unzähligen Gerichtsverfahren, abgelehnten Strafanträgen, zivilen Fehlurteilen muss nun die deutsche Justiz, zunächst durch das Amtsgericht Ahrensburg entscheiden, wie mit Widerstand gegen Unrecht umzugehen ist, wenn die eigenen Leute aus dem Justizsystem mit harten und kritischen Worten konfrontiert werden.

[bearbeiten] Experiment, wie Harald Dzubilla die Justiz missbraucht

1. von Dzubilla misslungener Versuch

Harald Dzubilla zeigte mich am 04. Juni 2017 bei der Staatsanwaltschaft Lübeck an, weil ich ihn als "Pöbler, Beleidiger, Lügner, er gehöre dringend in psychiatrische Behandlung, dämlich, Deppen, greiser Lustbengel und Idioten" bezeichnet habe und verlangte, mich bei seiner weiteren Befragung als Öffentlichkeit von der Gerichtsverhandlung auszuschließen.

Am 26. Juni 2017 legte dieser Depp nach. Meine Ratschläge wollte er nicht hören, bat den Staat zur Befriedigung seiner niederen Instinkte um Hilfe.

Die Hamburger Polizei bat mich um schriftliche Stellungname zu den Vorwürfen der Beleidigung. Meine Stellungnahme hier:

"Eine solche Straftat habe ich nicht begangen, denn es ist meine feste Meinung mit einem absolut ausreichenden Tatsachenhintergrund, dass Herr Harald Dzubilla pöbelt, beleidigt, lügt, dämlich, ein Depp, ein Idiot, ein Lustbengel ist, psychiatrisch behandelt werde sollte, falls nicht schon geschehen.. Das kann ich in einem Strafverfahren genau darlegen und belegen. Es ist außerdem von der Meinungsfreiheit gedeckt."

Am 09.10.2017 teilte die Staatsanwaltschaft Lübeck mit: "... das gegen Sie geführte Ermittlungsvefahren (Az. 702 Js 25708/17 A) habe ich gemäß § 170 Abs 2 StPO eingestellt."

Harald Dzubilla erhielt offenbar dazu die folgende Mitteilung: „Im vorliegenden Fall hat die Rechtsverletzung noch kein solches Ausmaß erreicht, dass die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit wäre. Ich habe daher von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und stelle anheim, ggf. gegen den Beschuldigten auf dem dafür vorgesehenen Wege der Privatklage vorzugehen, falls Sie eine Bestrafung wegen des von Ihnen angezeigten Sachverhalts erreichen wollen.“ .... „Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

2. von Dzubilla misslungener Versuch

Am 01. August 2017 folgte die nächste Strafanzeige, bei dem das Ermittlungsverfahren 759 Js 36981/1/17 A ebenfalls nach § 170 Abs 2 StPO am 25.10.2017 eingestellt wurde.

Herrn Harald Dzubnilla gefiel nicht, dass ich das Folgende veröffentlichte:

"Dzubilla pöbelt im Nazijargon", wird vom "Russenhass" getrieben, "Der irre und hinterhältige Provokateur Harald Dzubilla kann weiterhin Öl ins Feuer gießen, Rechtsanwälte/innen und Richter/innen missbrauchen.", "Weshalb wird dieser kranke Mensch als 'Satiriker' getarnt von der Ahrensburger Jusrtiz unterstützt?"

Herrn Harald Dzubilla wurde freigestellt den Privatklageweg nach § 374 Abs. 1 StPO zu betreten.

Na, Herr Dzubilla, dann los!!

[bearbeiten] Kurzberichte

[bearbeiten] 3. Verhandlungstag, 24.05.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel
Verlesung der 16 Anklageschriften durch Staatsanwalt Dr. Jens Buscher
Ablehnung von sieben Anträgen des Angeklagten
Annahme von zwei Anträgen des Angeklagten:

- den auch immer noch im Internet pöbelnden Zeugen Harald Dzubilla heute nicht anzuhören
- Beiziehung aller in den Anklageschriften erwähnten Gerichtsverfahren.

Der Angeklagte hatte keine ausreichenden Vorbereitungsmöglichkeiten gewährt bekommen, sich auf die Zeugenbefragung des Pöblers vorzubereiten.
Zeugin Richterin Hannah Grawe - bei der Vernehmung durch Richter Paul Holtkamp bewusst geduzt: Wir duzen uns ja, weshalb soll ich jetzt Dich nicht duzen - bestätigte bei einer sehr eingeschränkten Aussagegenehmigung seitens des LG-Präsidenten Dr. Ole Krönert , dass Rechtsanwalt Tomas H.M. Roß recht dominant auftritt und in den Formulierungen provokativ ist.

Rolf Schälike, 24.05.2017

[bearbeiten] 4. Verhandlungstag, 02.06.17 (Bericht)

Schlecht vorbereiteter Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand, an der Vorbereitung von dem Gericht behinderter Angeklagter Klaus Schädel

Übergabe von 9 Anträgen
Ablehnung eines Antrages, die anderen werden bearbeitet.
Vernehmung des Zeugen Harald Dzubilla, der auch als Zeuge das Pöbeln nicht lassen konnte.

Die Vernehmung des Zeugen Garald Dzubilla durch den Angebklagten Klaus Schädel war an diesem Tag aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich.

Richter Holtkamp und Staatsanwalt Dr. Buscher entschieden und teilten das am nächsten Verhandlngstag mit, dass der Zeuge Harald Dubilla nicht mehr befragt werden braucht. Alle Tatvorwürfe, welche auf seine Anzeigen basierten, wurden vorläufig fallengelassen (§ 154 StPO).

[bearbeiten] 5. Verhandlungstag, 14.06.17 (Bericht)

Der absolut schlecht vorbereitete Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand hatte in den Tagen vor der Verhandlung sogar versucht, den Angeklagten in seinen Rechten einzuschränken.

Dieser Strafverteidiger versuchte den Angeklagten im Unklaren zu lassen, ob dieser bei seinen Fragen an den Zeugen nur Dokumnete aus dem „Selbstleseordner“ ohne Genehmigung des Richtes vorlegen darf oder doch alle Dokumente aus den über XX Bänden an Gerichtsakten. Die Antworten in den Mails des Pflichtverteidigers ließen den Angeklagten im Ungewissen.

Richter Paul Holtkamp konnte sich nicht vorstellen, dass der Pflichtverteidiger so seinen Mandanten "beriet". Der Angeklagte Klaus Schädel hatte den Mailverkehr mit dem ihm aufgedrängten Pflichtverteidiger bei der Verhandlung nicht dabei. Die Entscheidung über den Antrag über die Entpflichtung des Pflichtverteidigers wurde verschoben.

Der Angeklagte hatte eine Einlassung zur Befragung des Zeugen Dzubilla vorbereitet und beabsichtigte, diese vor der Befragung des Zeugen Dzubilla vorzutragen. Der Staatsanwalt und der Richter bemühten sich, den Zeugen Harald Dzubilla vor dem Verlesung der Einlassung des Angeklagten zu befragen. Der Angeklagte begründete seine Absicht mit der Einseitigkeit der Arbeit der Staatsanwaltschaft, welche überhaupt nicht recherchierte, nichts Entlastendes vorlegte. Ein Ausgleich sei notwendig, zumal die Presse berichtet hat, er sei ein "Hetzer, Dzubilla lediglich Zeuge. Das Anhören der Einlassung habe auch Bedeutung für die gewünschte weitere Befragung des Zeugen Dzubilla durch den Richter und den Staatsanwalt.

Die Einlassung des Angeklagten durfte dann doch vor der Zeugenbefragung verlesen werden. Vorab wurden die am 23.05.17 gestellten Beweisanträge erörtert und einige von den am 02.06.17 abgegebenen Anträge.

Der Vortrag der Einlassung des Angeklagten zur Zeugenbefragung von Harald Dzubilla dauerte 1,5 Stunden. Da die Verhandlung so und so nicht um 13:00, sondern erst um 15:00 wegen Verhinderung des Pflichtverteidigers begann, die Zeugen RA Tomas Roß und RAin Kirsten Ellerbrock-Roß schon vor Verlesung der Einlassung für den heutigen Tag entlassen waren, wurde gegen 18:00 auch der Zeuge Harald Dzubilla entlassen, ohne befragt worden zu sein.

Nach der Verlesung der Einlassung durch den Angeklagten stellten der Richter und der Staatsanwalt Fragen an den Angeklagten, auf die dieser nur schriftlich antworten wird. "Sein" Pflichtverteidiger stellte auch Fragen an seinen Mandanten, wissend, dass dieser nur schriftlich zu antworten bereit ist. Muss in der nächsten  Verhandlung der Angeklagte damit rechnen, dass der Pflichtverteidiger ihm öffentlich in der Gerichtsverhandlung ins Wort fällt und behauptet "Mir haben Sie das anders erzählt!"?

Die Befragung des Zeugen Dzubilla - zunächst wieder durch Richter und Staatsanwalt - erfolgt in der 6. Verhandlung am 23.06.2017, nach 9:00

Rolf Schälike, 14.06.2017

[bearbeiten] 6. Verhandlungstag, 23.06.17 (Bericht)

Die Verhandlung fing um 9:00 an. Richter Holtkamp musste vier andere Sachen verkünden. Tat das aber nicht. Das war ein Vertsoß gegen § 278StPO.“Das Urteil wird durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe verkündet.“ Nichts wurde verlesen, nichts wurde verk+ndet, nicht einmal die Aktenzeichen, geschweige denn der Tenor der Entscheidungen, die Namen der Angeklagten oder Parteien.

Der schlecht vorbereitete Lübecker Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand blieb schlecht vorbereitet. Kein Gespräch mit den Angeklagten seit dem 14.06.17 vor der Verhandlung. Die Verteidigung überlässt er allein dem Angeklagten.

Im Gerichtsflur wartete der dämlich, grimmig wirkende Ahrensburger Satiriker Dzubilla. Auch heute vergebens, denn seine Pöbeleien wollte das Gericht nicht mehr hören. Richter Holtkamp entschied nach Zustimmung durch den Staatsanwalt Dr.Jens Buscher, dass diese Lachnummer nichts mehr dazu beitragen kann, Herrn Schädel zu verurteilen. Mitleidend und entschuldigend beruhigte Richter Holtkamp den Deppen, und klärte ihn auf, wo er seinen Anspruch auf Aufwandentschädigung für das lange sinnlose Warten einreichen kann.

Das Angebot des Strafrichters, des „Beisitzers des Geschehens“, wie Dzubilla diesen Richter bezeichnet, im Saal zu bleiben - denn nun war dieser Idiot nicht mehr Zeuge - lehnte dieser Kleinstädter Wut ausstrahlend ab, faselte etwas von Zeugenbeeinflussung, Morddrohungen und anderes wirres Zeug. Offenbar wollte der greise Satiriker- blind und zu seinem Nachteil - mit dem Hetzer, Pöbler und Beleidiger, einem „ganz armen kleinen Würstchen“, wie er den hiesigen Gerichtsbeobachter sieht, nicht die gleiche Luft einatmen müssen. Zu Hause angekommen mailte der Greis dem kleinen Würstchen zu: „Ich gucke schon wieder sehr intelligent“.

Mit dem Ausscheiden von Harald Dzubilla aus dem real satirischen Event in den Gerichtssälen des AG Ahrensburg verringerte sich die Zahl der Anklagepunkte von inzwischen nur noch 32 um mindestens vier auf 28. Um wieviel Punkte tatsächlich, war bei dem juristischen von der Staatsanwaltschaft erzeugten Durcheinander nicht ganz klar. Was in das Protokoll in der Hektik diktiert wurde, blieb de facto dem Angeklagten und der Öffentlichkeit verschlossen. Nachfragen werden bestimmt nicht beantwortet. Dafür sprechen zumindest die Erfahrungen mit diesem Amtsgericht und dem Pflichtverteidiger.

Der Angeklagte wollte seine Einlassung zur „Methode Dzubilla“, verkoppelt mit der „Methode Roß“ und den missbrauchten, sich widerstandslos missbrauchen lassenden Richtern verlesen. Wurde ihm vom Strafrichter nicht gewährt. Der Strafrichter wollte/musste die vielen Punkte der Anklageschriften abarbeiten, solche wie Trickbetrügerin, Vergleich mit Nazirichtern und Nazianwälten, Staub im Richterzimmer etc . Nach 4 Stunden, um 13:00 war Schluß mit der Realssatire und dem vorangegangenen kurzen, lächerlichen Auftritt des Ahrensburger Komikers.

Die nächste Verhandlung findet statt am Freitag, den 07.07.2017, 09:00.

Danach gibt es nur noch zwei Verhandlungen: 14.07.17, 13:00 und 28.07.17, 13:00

Danach geht der Strafrichter Holtkamp zum Landgericht. Wir gratulieren.

Rolf Schälike, 23.06.2017

Nachtrag, 25.06.2017: Wie pöbelt der Verrückte aus Ahrensburg?

Macht sich lustig über meine Tippfehler, schreibt aber selbst mit Tippfehlern, wie "Angeklater" anstelle "Angeklagter", verbessert diese auf meinen Hinweis hin. Gibt sich als der große Sprachkenner aus, andere eigene Fehler belassend, wie, z.B., "zur Zeit" oder "Großhansdorter" anstelle "Großhansdorfer".

Nachtrag, 06.07.2017 Diese Depp pöbelt munter weiter, nennt es Satire. Dzubilla weiß offenbar nicht, dass Satire nicht alles darf. Bei mir bitte schön, weiter so, weil Dzubilla offenbar unheilbar krank ist. Kranke können, müssen nicht behandelt werden, wenn diese nicht allgemeingefährlich und nicht ansteckend sind. Dzubilla ist zu dumm, damit nicht allgemeingefährlich. Dzubilla ist auch nicht ansteckend, allerdings eklig. Das ist zu dulden. Dem Klaus Schädel hat Dzubilla enorm geschadet, leider nicht ganz ohne eigener Schuld von Herrn Schädel. Das AG Ahrensburg wird es hoffentlich richten.

[bearbeiten] 7. Verhandlungstag, 07.07.17 (Bericht)

Die Verhandlung fing um 9:00 an. Im Gerichtssaal saß auf der Zuschauerbank der Ahrensburger "Satiriker" Harald Dzubilla. Er fand es dumm, gekommen zu sein. Es war aber nicht dumm. Die Show fand statt mit diesem nicht geladenen stalkenden Satiriker als Mittelpunkt. Er brauchte nur anwesend zu sein. Richter Paul Holtkamp musste blättern und entscheiden, denn Klaus Schädel verlangte lautstark und entschlossen, dass Harald Dzubilla, Hauptakteur in Causa Schädel - Ahrensburger Justiz, den Saal verlässt. Erfolglos. Richter Holtkamp war nicht in der Lage, die nun über 8 Jahre eskalierenden Auseinandersetzungen zwischen Dzubilla mit der Befriedigung seiner niederen Instinkte als Satiriker und Schädel mit seinen naiv-primitiven groben verbalen Gegenreaktionen, deeskalieren zu lassen. Der Ahrensburger Oberpöbler hatte "obsiegt", seine niederen Instinkte wurden befriedigt, Dzubilla darf nach seiner heute von Schädel öffentlich dargelegten "Methode Dzubilla" - rechtsstaatlich unterstützt - weiter pöbeln, schmähen, sich über Schädel lustig machen, provozieren, demütigen und versuchen, gänzlich zu obsiegen, bis Klaus Schädel als "Müll" entsorgt ist.

Richter Holtkamp hatte die Macht gehabt, zu deeskalieren, indem er Dzubilla als Zeugen wieder ins Verfahren eingeführt hätte. Tat es aber nicht. Weshalb  eigentlich?

Möchte Richter Holtkamp unbedingt verurteilen? Wir wissen es nicht. Klaus Schädel legte dar, dass Richter Holtkamp in einer Zivilsache 2014 Klaus Schädel "Treuwidrigkeit" richterlich bescheinigte, und stellte Strafrichter Holtkamp anheim, sich als befangen zu erklären. "Zu spät. Das Verfahren laufe ja schon seit Anfang 2015,"  (kein wörtliches Zitat)  war das Einzige, was Richter Holtkamp heute einfiel, genauer, was Richter Holtkamp heute dazu gesagt hat. Der schlecht vorbereitete Lübecker Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand war heute etwas aktiv, musste wohl, äußerte sich manchmal, wirkte müde und überfordert, Wir sahen ihn auch gähnen.

Über zwei Stunden las Klaus Schädel seine Einlassung zu dem "unerträglichen Anwaltsgeschäft"  von Rechtsanwalt Tomas Roß und Rechtsanwältin Kirsten Ellerbrock-Roß vor. Im Prinzip sinnlos. Ob das einfließen wird in das Urteil, entscheidet der Strafrichter, indem er Beweis erhebt oder eben nicht über das Vorgetragene. Wozu denn? Bei den 34 Straftaten aus den 16 Klageschriften wird sich schon eine Straftat finden, mit der Richter Holtkamp, rechtsstaatlich abgesichert, Herrn Schädel zum Kriminellen im Auftrag des Volkes stempeln darf. Den Strafrichter Holtkamp interessierten nur die vielen Mails und Schreiben, welche Klaus Schädel überführen sollen, dass er ein Krimineller sei. Diese müssen formal juristisch im mündlichen Verfahren verlesen werden. Es genügt aber auch, dass diese allen Beteigten gerichtsfest in einer der Verhandlungen bekannt gemacht worden sind. Da wurden heute viele Nummern, Seiten aufgezählt und alles als bekannt, StPO-gerecht beschlossen.

Gegenwärtig haben weder der Strafrichter, erst recht nicht der Staatsanwalt die Absicht, den Kontext zu erkennen, geschweige denn, diesen zu behandeln. Sie fühlen sich wohl in den Schranken der StPO, wie fünf Jahre studiert, mit zwei Staatsexamina bestätigt, das Referendariat blendend hinter sich gebracht, und nun lebenslang als Beamte mit Macht ausgestattet, zu leben. Was möchte man Schöneres? Manch einer von den vielen Richtern würde lieber tot sein. Manche Richter werden gerade wegen solchen Fällen Alkoholiker oder süchtig. Keine Spur davon bei Richter Holtkamp und Staatsanwalt Dr. Buscher.

Wer ist Schädel, sehen ihn andere als "biologischen Müll", so ist das nicht unser Problem als Jurist, als Richter. Steht ja nicht im StGB das Wot "biologischer" Müll", hat auch keiner der Anzeigenden öffentlich in den Mund genommen. Die StPO gibt den elitären Juristen die Freiheit, sich wohl zu fühlen, mitanzuschauen, wie andere zu Grunde gepöbelt, gestalkt werden nach der "Methode Dzubilla". "Satire" erlaubt in Ahrensburg eben alles, man darf sich hinter ihr verstecken. Gegenwehr wird verboten trotz Grundgesetz und Meinungsfreiheit. Richter Holtkamp versteckt sich hinter dem StGB und der StPO. Kontext? Was ist das? So wie es Schädel sieht, geklärt haben möchte, sieht es die StPO nicht vor, meint offenbar Richter Holtkamp, Staatsanwalt Dr. Buscher muss es so sehen, er ist weisungsgebunden.

Wir erfuhren auch, dass Richter Boris Freise* und Harald Dzubilla am 26. und 27.06.2017, faktisch zeitgleich, einen neuen, offenbar gemeinsamen Strafantrag gegen Klaus Schädel stellten. Auch gegen mich gibt es bei der Staatsanwaltschaft Lübeck inzwischen ein Aktenzeichen, verkündet stolz der Oberpöbler dieser Kleinstadt im Norden von Hamburg. Initiert ist dieser unsinnige Strafantrag von Harald Dzubilla offenbar wegen meiner "Beeinflussung" auf ihn als Zeugen. Dieser "Satiriker" fühlt sich im Recht durch die vielen Fehlurteile, Fehlbewertungen und -einschätzungen der Ahrensburger Richter, was Klaus Schädel betrifft. Verstehe das, wer wolle, weshalb die Ahrensburger Justiz so vehement die Eskalation zwischen  Dzubilla und Schädel vorantreibt. Provinzgehabe?

Das zu der heutigen Verhandlung, wie es sich mir darstellte.

Im Prinzip nichts Neues im Staate Deutschland.

07.07.2017

  • Klarstellung: Der Strafantrag ist, wie Richter Freise schreibt, nicht von ihn gestellt, sondern von seiner Ehefrau, Silke Freise, ebenfalls Richterin am Amtsgericht Ahrensburg.

[bearbeiten] 8. Verhandlungstag, 14.07.17 (Bericht)

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AG Ahrensburg (li), Kanzlei Roß&Partner (mi)

Die Verhandlung fing pünktlich um 13:00 an. Im Gerichtssaal saß auf der Zuschauerbank vergrämt der Ahrensburger "Satiriker" Harald Dzubilla, der Menschen, wie mich, als menschliche Zecken betrachtet. Nur ein Mal gab dieser in den vier Stunden dauernden Prozesstag etwas von sich: "Lüge". Ansonsten war dieser - mit seinen jahrelangen Pöbeleien der Hauptverantwortliche für den nun in den achten Prozesstag geglittenen "Schauprozess" in der Provinzstadt Ahrensburg - mäusestill. Berichtet hat er auch noch nicht.

Postet nur, sich als Ahrensburger richtungsweisender Rechter offenbarend. Hoffentlich ist ihm endlich sein dummes Maul, verkauft als Satire gegen Zecken, gestopft. Wir werden es sehen und erleben. Lernfähig scheint dieser alternde Dummkopf allerdings nicht zu sein.

Zu Beginn wollte der Strafrichter den von Schädel zum Lesen angekündigten Schriftsatz sehen. Richter  Holtkamp liest, verkündet eine Pause und erklärt nach  Wiedereintritt um 13:25: "Herr Schädel, lesen Sie vor." Herr Schädel liest seinen in dieser Verhandlung ersten Befangenheitsantrag vor.

Nach § 29, Abs. 2 StPO wird die Verhandlung fortgesetzt. Bis Mittwoch, den 19.07.2017 dürfen der Staatsanwalt und der Pflichtverteidiger zum Befangenheitsantrag Stellung nehmen. Richter Holtkamp deutete an, dass er den Antrag wahrscheinlich als unzulässig abweisen werde. Kann er auch nicht anders. Ansonsten müsste die ganze "Show" wiederholt werden. Teures Vergnügen für den Staat zur Befriedigung lüsterner Anliegen eines Dzubilla, des Rechtsanwalts Roß, seiner Ehefrau, zweier Hamburger Rechtsanwälte und des Landgerichtspräsidenten Dr. Ole Krönert samt einiger Richter und Richterinnen des Amtsgerichts Ahrensburg. Machtmissbrauch dürfte das richtig Wort dafür sein.

Zweistündige Vernehmung des Zeugen Rechtsanwalt Tomas Roß

Anschließend kam es zu einer zweistündigen Vernehmung des Zeugen, des Rechtsanwalts Tomas Roß, welcher seine Kanzlei großmäulig als "Roß & Partner" bezeichnet. Diese Kanzlei,  direkt neben dem Eingang zum AG Ahrensburg, betreibt er zusammen mit seiner Frau als Rechtsanwalt/In und Notar/In. Er und seine Frau können alles, wie wir aus dem Internet erfahren:

Aufgrund unserer breit gefächerten Interessengebiete und Schwerpunkte decken wir alle Bereiche, in denen Sie rechtliche Probleme haben können, ab. Darüber hinaus werden natürlich auch alle Bereiche aus dem Gebiet des Notariats von uns angeboten.".

Ein Superman, eine Superfrau, sozusagen. Wir erlebten diesen Kleinstadt-Rechtsanwalt als Großmaul. Er kam in Turnschuhen, setzte sich flegelhaft in den Zeugenstuhl und gab nicht wenige Wahrheiten als auch Unwahrheiten von sich. Wir erfuhren vom Zeugen, dass er dreißig bis vierzig Strafanzeigen, "können auch fünfzig gewesen sein" gegen Klaus Schädel stellte. Fast alle nach § 154 StPO eingestellt. Welche in dieses Strafverfahren aufgenommen sind, konnte er nicht sagen. Zeuge Roß antwortete allerdings so, als ob er alle ins Hauptverfahren eingeflossenen Straftaten doch vorab zu Kenntnis erhalten hatte.

Kurz vor 17:00 war Schluss mit heute. Am 28.07.2017, ab 13:00 wird dieser Zeuge von Herrn Schädel weiter befragt werden, falls Strafrichter Holtkamp auch diesen nicht herauskatapultiert wie den Deppen Harald Dzubilla.

[bearbeiten] 9. Verhandlungstag, 28.07.17 (Bericht)

Bericht "Lügenkartell in Ahrensburg" - von Rolf Schälike

Vernehmung des Zeugen Rechtsanwalt Tomas Roß

Vernehmung der Zeugin Rechtsanwältin Kirsten Ellerbrock-Roß

[bearbeiten] 10. Verhandlungstag, 08.08.17 (Bericht)

Es war eine nur für eine halbe Stunde geplante Verhandlung. Als Staatsanwalt erschien Herr Piel, denn Dr. Buscher war im Urlaub.

Richter Holtkamp kam extra aus seinem Urlaubsort angereist, diktierte vor der Verhandlung noch schnell den Beschluss zum Ablehnungsgesuch vom 14.07.2017. Dieser Beschluss wurde nach der Eröffnung der Verhandlung verlesen. Alle Positionen wurden wegen Verspätung zurückgewiesen, damit wäre das Ablehnungsgesuch vom 14.07.2017 unzulässig.

Den am 07.08.2017 abgegebenen neuen Befangenheitsantrag wollte Richter Holtkamp nicht verlesen lassen. Verlesen wurde, wie geplant, das Schreiben des Psychiaters vom 01.08.2016.

Danach gab Herr Schädel 2 Anträge ab. Fragen - Akteneinsicht, Übersicht der Strafvorwürfe, Bearbeitungsstand der Anträge u.a. - wurden kurz diskutiert.

Herr Schädel schlug vor, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Er würde auch die vorgeworfenen Äußerungen nicht mehr tätigen. Seinetwegen auch strafbewehrt.

Richter Holtkamp kam das gelegen. Am nächsten Verhandlungstag sei ein Rechtsgespräch geplant. Da könne man auch darüber diskutieren.

[bearbeiten] 11. Verhandlungstag, 29.08.17 (Bericht)

Bericht

[bearbeiten] 12. Verhandlungstag, 18.09.17

Verhandlungsprotokoll

[bearbeiten] 13. Verhandlungstag, 16.10.17

Bericht Verhandlungsprotokoll

[bearbeiten] 14. Verhandlungstag, 25.10.2017

Bericht,Verhandlungsprotokoll

[bearbeiten] 15. Verhandlungstag 16.11.2017

06.11.2017 - Verhandlung fiel aus

13.11.2017 - Verhandlung fiel aus

An der heutigen Verhandlung (16.11.2017) nahm Klaus Schädel nicht teil.

Es wurde u.a. das Schreiben von Herrn Schädel v. 15.11.17 an AG-Direktor Burmeister vorgelesen und erörtert.

Es ging um "Beleidigungen" gegen Herr Schädel und die Frage, wie kann Herr Schädel für "Beleidigung" verurteilt werden, wenn die "Beleidigungen" anderer nicht verfolgt oder angeklagt werden?

Für das AG Ahrensburg offenbar kein Problem.

Es fehlte der Bezug zur der heute abgeschlossenen Beweisaufnahme, meinte Richter Holtkamp. Auch Staatsanwalt Dr. Buscher verneinte den Bezug und den direkten Einfluss auf das aktuelle Verfahren.

Herr H.J.Lange diskutiert dazu im Blog von Harald Dtzubilla

Hallo Herr Dzubilla,
Sie erwähnen in Ihrem Artikel einen „Psychiater“. Wahrscheinlich meinen Sie damit den Arzt und sog. sachverständigen Psychiater Dr. Tophinke, Hamburg, der auch schon in diesem Blog zurück liegend mit Namen erwähnt wurde.
Seit Jahren beobachte ich in ausgesuchten Gerichtsverfahren Dr. Tophinke, der vom Gericht „gerne“ als offiziell so genannter „Gehilfe“ der jeweiligen RichterIn als „sachverständiger Psychiater“ bestellt wird.
Ich erkläre: In dem von Ihnen kaum verhüllt vorgestellten Strafverfahren hat Dr. Tophinke dem Richter H. zwei dünne Papiere vorgelegt, die als „Gutachten“ bezeichnet werden – aber tatsächlich keiner einschlägigen Regel für derartige Gutachten folgen. So hat Dr. Tohinke den Angeklagten vor schon über einem Jahr (das Verfahren läuft bis heute) zwar kurz gesehen, aber nicht gesprochen. Darin liegen schwere sog. handwerkliche Kernfehler. Dr. Tophinke hat nachweislich weitere entscheidende Kriterien einer regelgerechten Prüfung nicht durchgeführt usw.
Die vom Richter H. an Dr. Tophinke aufgegebene Frage nach Anwendungsmöglichkeit des § 20 StGB wurde von Dr. Tophinke selektiv dahin gehend bearbeitet, das in § 20 StGB quasi ruhende Recht des Angeklagten auf „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ quasi abzusprechen, nämlich im Ergebnis zugunsten des unstrittigen Eigeninteresses der Justiz nach Bestrafung.
Diese Gesetzesvorgabe in § 20 StGB kann beispielsweise auch durch ein von außen zugefügtes „Trauma“ erfüllt werden. Diesen Aspekt hat Dr. Tophinke nicht untersucht.
Ergebnis: Dr. Tophinke manipuliert als Arzt vom Gericht bestellte Gutachten und zwar zugunsten der nachgewiesenen Eigeninteressen der Justiz und damit zum Schaden der Probanden.
HJL

Harld Dzubuilla antwortet, 15. November 2017 um 12:09

Um herauszufinden, ob die betreffende Person gestört ist, benötigt man überhaupt keinen Psychiater. Das kann der Gerichtsdiener schon als Gutachter mit Hilfe einer Taschenlampe diagnostizieren. 😉


Herr H.J. Lange erwidert, 16. November 2017 um 11:57

Ich halte dagegen: Manipuliert der von einem „Gericht bestellte Arzt und sachverständige Psychiater“ Dr. Tophinke, Hamburg, wie von mir nachgewiesen in zwei Gerichtsverfahren, manipuliert er „systematisch“.
Als Arzt verstößt er zugleich zweimal gegen die „Medizinethik“.
Damit hat sich Dr. Tophinke selbst für jede weitere i.R.s. Art von Bestellung durch ein Gericht disqualifiziert.
Dr. Tophinke hat selbst seine „Unglaubwürdigkeit“ als Arzt bewiesen – und in Gerichtsakten dokumentiert.
HJL

Harald Dzubilla erwidert, 16. November 2017 um 11:59

Was sagt die Ärztekammer dazu?

H.J. Lange antwortet, 16. November 2017 um 12:14

Dazu muss die „Ärztekammer“ diesen Blog erst mal lesen. Wird sie das tun ?
Gerade SIE haben doch jahrelange Erfahrung mit Nichtreaktionen und Ignoranz der von Ihnen mit Vorhaltungen versorgten Politikerinnen und Politkern, sog. Gleichstellungsbeauftragten, CCA-Geschäftsführern, Bürgermeistern, der AWO usw. usw. machen müssen.
Haben DIE dazu etwas gesagt oder gar schriftlich geantwortet ?
HJL

Harald Dzubilla antwortert, 16. November 2017 um 13:38:

Hallo Herr Lange – ich bin davon ausgegangen, dass Sie als offenbar Betroffener sich an die Kammer gewandt haben. Gruß! HDZ

Herr H.J. Lange antwortet, 16. November 2017 um 17:00:

Hallo Herr Dzubilla, gemach, gemach, denn einerseits habe ich seit 2010 unter anderen auch Dr. Tophinke unter investigativer Beobachtung.
Andererseits sind die Recherchen in der aktuellen 2. Sache mit Dr. Tophinke noch nicht beendet. Gerade heute (16.11.2017) wurden im Amtsgericht weitere Hintergrund-Informationen verlesen, die das Tun und Lassen von Dr. Tophinke in weiter negativ erhellendem Licht zeigen und damit auch das ihn beauftragende Gericht.
HJL

[bearbeiten] 16. Verhandlungstag, 24.11.2017

Freitag, den 24.11.2017, 09:00 Uhr, Saal 2

An der heutigen Verhandlung (24.11.2017) nahm der Angeklagte Klaus Schädel nicht teil. Der Versuch einer poilizeilichen Vorführung scheiterte.

Staatsanwalt Dr. Jens Buscher hielt seinen Schlussvortrag und beantragte: 1000,- € Strafe, zu zahlen an eine gemeinnützige Institution, 10 Monate Haft auf Bewährung für drei Jahre.

Bericht - "Staatsanwalt outet sich als Nazi"

[bearbeiten] 17. Verhandlungstag, 08.12.2017

Der Ahrensburger Richtersumpf schert sich nicht um BGH-Beschlüsse.

Der Lübecker Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand hielt sein Witz-Plädoyer.

Bericht

[bearbeiten] 18. Verhandlungstag, 18.12.2017

Der Angeklagte Klaus Schädel hielt den ersten Teil seines Schlussvortrages.

Nach kurzer Einleitung las Herr Schädel den Film "Die Zwölf Geschworenen" vor. Bei Vorlesen der einzelnen Gedanken und Argumente der Geschworenen zwecks Findung einer einstimmigen Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten nahm Herr Schädel direkten Bezug zu dem laufenden Verfahren. Von den Akteuren des laufenden Strafverfahrens sind Richter Holtkamp, Staatsanwalt Dr. Buscher, Pflichtveteidiger Brand überzeugt, Klaus Schädel ist zu bestrafen. Nur Klaus Schädel hat als Einziger eine andere Meinung, wie der Geschworene Nr. 8 im Spielfilm. Zum Schluss kamen alle 12 Geschworenen zur Überzeugung, der Angeklagte sei unschuldig.

Anschließend begründete Klaus Schädel die Unzulässigkeit des Strafverfahrens u.a. folgendermaßen:

Für das Strafverfahren 58 Ds 6/15 ist vorrangig entscheidend: Ein Gerichtsverfahren ist prinzipiell unzulässig, sofern es justizintern initiiert wird, justizinterne Interessen verfolgt und justizintern entschieden wird. Das ist hier der Fall
Die Vorgabe des Art. 97 Abs. 1 GG (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen, können in diesem Strafverfahren nicht eingehalten werden.
Die Anwendung des § 194 Abs. 3 StGB durch den Dienstvorgesetzten Dr. Krönert ist prinzipiell unzulässig und somit auch sein Strafantrag. Zugleich fehlte die den Strafantrag begründete Voraussetzung:
Die i.R.s. Richter hätten sich "nicht beleidigt gefühlt".
Die i.R.s. Richter haben selbst keinen Strafantrag gestellt.
Ein Richter kann/darf sich grundsätzlich nicht in der Ehre verletzt fühlen. Wäre es so oder wäre es möglich, wären sie "parteiisch" und nicht mehr "unabhängig", (Art. 79 Abs. 1 GG). sondern müssten ihre Befangenheit selbst erklären. (Vergleiche BGH v. 11.07.2017 / AZ: 3 StR 90/17)
Unter diesen Voraussetzungen kann § 149 Abs. 3 StGB nicht die Antragsberechtigung eines "Beleidigten" durch einen Dienstvorgesetzten ersetzen. § 149 Abs. 3 StGB ist damit ausgeschlossen. Die tatsächlich erfolgte Antragstellung ohne Rechtsgrundlage. Deshalb hätte auch die Staatsanwaltschaft die Bearbeitung des Strafantrages ablehnen müssen.
Spätestens die Filter zwischen Staatsanwaltschaft und Landgericht, (bzw. den dann in Personaleinheit den Strafantrag stellenden Landgerichts-Präsidenten Dr. Krönert) hätte die prinzipielle Unzulässigkeit des Strafverfahrens erkennen müssen und das Verfahren nicht zulassen dürfen.
Zugleich stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit eines Strafprozesses, in dem Strafanträge von Rechtsanwälten zur Anklage geführt haben und aufgrund eines Strafantrages (von Seiten des Dienstvorgesetzten Dr. Krönert) dessen Begründung (Verstoß gegenüber Richtern gemäß § 185 StGB) rechtstheoretisch, auch rechtsdogmatisch ausgeschlossen ist.
Dr. Krönert hat als dienstvorgesetzter Präsident des Landgerichts Lübeck wegen "Falscher Verdächtigung" gegen § 164 StGB verstoßen. Denn bereits der i.R.s. Strafantrag beweist, spätestens jedoch der begonnene Strafprozess 58 Ds 6/15, dass die behaupteten Rechtsverstöße der angeklagten Privatperson aus prinzipiellen Gründen unzulässig und damit falsch sind. Das bewiesen schon die obigen Punkte.
Eine Beleidigung der Privatperson des/der i.R.s. Richter kann nicht zu einem ersatzweisen Stellen eines Strafantrages nach § 149 Abs. 3 StGB führen. Dazu wäre weder die Privatperson Dr. Krönert, noch Dr. Krönert als Dienstvorgesetzter befugt. Auch dieses Wissen muss Dr. Krönert unterstellt werden.
Folge:
Dr. Krönert hat wegen falscher Verdächtigung gegen § 164 Abs. 1 und auch Abs. 2 StGB verstoßen, da er "wider besseren Wissens" den später tatsächlich angeklagten Angeklagten (Verfahren 58 Ds 6/15) falsch verdächtigt hat, ein Verdacht, den
a) die angeblich ehrverletzten Richter nicht bestätigt haben, die
b) selbst keinen Strafantrag gestellt haben und
c) aufgrund eines Versuchs von "Beleidigung" nach Art. 97 Abs. 1 GG keine entsprechende Regung zeigen dürfen. Sie haben von Amts wegen gegen "Beleidigungen" immun zu sein.
ES muss unterstellt werden, dass die i.R.s. Richter ihrem Vorgesetzten Dr. Krönert auch keine Vollmacht erteilt haben.
Das ersatzweise Recht auf Stellen eines Strafantrages wegen "Beleidigung" nach § 194 Abs. 3 StGB kann nicht die Tatsache positiv ersetzen, dass die direkt Betroffenen sich gar nicht im Sinne des § 185 StGB verletzt fühlen.

Anschließend trug der Angeklagte Klaus Schädel seine Sicht zur "Ehre" dar. Eine "Ehre " kann nicht verletzt werden anders verhält es sich mit der Würde. Die "Ehre" kann nicht erzwungen werden, erst recht nicht gerichtlich. Die Ehre gebührt dem, der diese von anderen erhält, aber nicht dem, der auf Ehre besteht. Die Ehre kann genommen, keinesfalls verlangt werden. Der Ehrbegriff stammt aus dem Mittelalter und wird missbraucht.

Vom Hamburger Abendblatt war auch diesmal niemand mehr anwesend.

[bearbeiten] Nächste Verhandlungstage

Freitag, den 05.01.2018, 09:00 Uhr, Saal 1 - Verhandlung fiel aus.

Freitag, den 12.01.2018, 09:00 Uhr, Saal 1

Mittwoch, den 17.01.2018, 09:00 Uhr, Saal 3

[bearbeiten] Urteil

Strafurteil 58 Ds 6-15 vom 17.01.2018.

Tenor:

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten tragen der Angeklagte zu drei Vierteln und die Staatskasse zu einem Viertel.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 53, 56 StGB, 465, 467 StPO


Das LG Lübeck hat in der Berufungsverhandklung das Urteil bestätigt.

[bearbeiten] Hamburger Abendblatt, Stormarn-Beilage

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Siehe -> Pressemitteilung 034 - Hamburger Abendblatt

[bearbeiten] Fragen an interessierte Strafverteidiger

Siehe -> Pressemitteilung 034 - Fragen an interessierte Strafverteidiger

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