Veröffentlichung historischer Dokumente

Aus Buskeismus

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Die Veröffentlichung histotscher Dokumente im Internet kann erlaubt aber auch verboten sein.


Veröffentlichung erlaubt

Veröffentlchung verboten

Veröffentlichung nur gegen Entgeld erlaubt

Urteil Amtsgericht Hanover 527C 1 1619/05 v. 27.01.2006
Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist zulässig. Der Zivilrechtsweg ist eröffnet. Das klagende Land macht einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch geltend. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Staatsarchiv, die hierfür maßgeblich ist, ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein „Entgelt" für verschiedene Leistungen verlangt. Entsprechend ist eine Rechnung gestellt worden.

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