Verbotener Ausdruck
Aus Buskeismus
Beleidigung bezeichnet die Straftatbestände 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.
Schmähung, its eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.
Hie werden konkrete Begriff und Äßerungn mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.
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