08.02.2019 - Pressekammer Hamburg für brutale Globalisierung
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Schwindeln ist eine Tatsachenbehauptung, Betrügen eine Meinungsäußerung, meint und irrt VorsRi’in Simone Käfer
| Reportaje] Las sospechas tras la muerte de Macarena Valdés |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | WiWo Lunchtalk, 6. Mai, Cornelia Stolze über dubiose Geschäfte in der Alzheimer-Diagnostik |
Was war heute los?
OffizielleTerminrolle | Nicht viel war heute los, aber interessant war das absurde Theater trotzdem.
Nur eine Verkündung, die es allerdings in sich hatte: Harald Hampel vs. Cornelia Stolze. Wir berichteten über das Verfahren 324 O 158/18. „Schwindel“, entschied die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, ist bewusste Verbreitung der Unwahrheit, muss deswegen verboten werden, wenn der Betroffene überzeugt ist, die Wahrheit zu sagen. Damit liegt diese Vorsitzende Richterin im Einklang mit der Rechtsprechung. Das jemand schwindelt, ist als Meinung unzulässig, verstehe das wer wolle. Anders mit dem Begriff Betrug. Auch der Verlust des Professorentitels darf nicht mit Verfehlungen des ehemaligen Professors in Zusammenhang gebracht werden, wenn der Verlust des Titels aus formalen Gründen erfolgte. Nebenbeibemerkt: Immer noch fehlen die Namen der Kanzleien bzw. Rechtsanwälte auf den Terminaushämgen. Da ist nur bei den Zivlgerichten in Hamburg so. Die Kriminellen sind bestimnmt froh, nicht genannnt zu werden. Auch die Richter der Pressekammer Hamburg fehlen auf dem Aushang. Das ist allerdings nuit bei der Zivilkammer 24 so. Offenbar haben die Richterinnen und Richter dieser Kammer irgendetwas zu verbergen.
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RP GLOBAL Auzstria GmbH vs. Deutsche Welle, AöR 324 O 373/18
Corpus Delicti
Richter
Die Vorsitzende Richterin spielte: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richterin: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Nabert von der Kanzlei Senfft Kersten Nabert van eendenburg
ts
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Robak
Notizen aus der Verhandlung RP GLOBAL Auzstria GmbH vs. Deutsche Welle, AöR
Den Vorsitz spielende Richterin Gabriele Ellerbrock
Beschlossen und verkündet:
- 1.
- 2. Termin zur Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.03.19, 09:45, Saal B334.
Kommentar RS
Norbert Seitz vs. Axel Springer SE 324 O 464/18
Corpus Delicti
Richter
Die Vorsitzende Richterin spielte: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richterin: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Hele Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann
Beklagtenseite: Dr. Gerald Neben von der Kamnzlei KNZP
Notizen aus der Verhandlung Norbert Seitz vs. Axel Springer SE
Den Vorsitz spielende Richterin Gabriele Ellerbrock
Beschlossen und verkündet:
- 1.
- 2. Termin zur Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.03.19, 09:45, Saal B334.
Kommentar RS
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