08.02.2019 - Pressekammer Hamburg für brutale Globalisierung
Aus Buskeismus
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Schwindeln ist eine Tatsachenbehauptung, Betrügen eine Meinungsäußerung, meint und irrt VorsRi’in Simone Käfer
| Reportaje] Las sospechas tras la muerte de Macarena Valdés |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | WiWo Lunchtalk, 6. Mai, Cornelia Stolze über dubiose Geschäfte in der Alzheimer-Diagnostik |
Was war heute los?
OffizielleTerminrolle | Nicht viel war heute los, aber interessant war das absurde Theater trotzdem.
Nur eine Verkündung, die es allerdings in sich hatte: Harald Hampel vs. Cornelia Stolze. Wir berichteten über das Verfahren 324 O 158/18. „Schwindel“, entschied die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, ist bewusste Verbreitung der Unwahrheit, muss deswegen verboten werden, wenn der Betroffene überzeugt ist, die Wahrheit zu sagen. Damit liegt diese Vorsitzende Richterin im Einklang mit der Rechtsprechung. Das jemand schwindelt, ist als Meinung unzulässig, verstehe das wer wolle. Anders mit dem Begriff Betrug. Auch der Verlust des Professorentitels darf nicht mit Verfehlungen des ehemaligen Professors in Zusammenhang gebracht werden, wenn der Verlust des Titels aus formalen Gründen erfolgte. Nebenbeibemerkt: Immer noch fehlen die Namen der Kanzleien bzw. Rechtsanwälte auf den Terminaushämgen. Da ist nur bei den Zivlgerichten in Hamburg so. Die Kriminellen sind bestimnmt froh, nicht genannnt zu werden. Auch die Richter der Pressekammer Hamburg fehlen auf dem Aushang. Das ist allerdings nuit bei der Zivilkammer 24 so. Offenbar haben die Richterinnen und Richter dieser Kammer irgendetwas zu verbergen.
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Elena Lysko vs. Demotext GmbH 324 O 356/18
Corpus Delicti
Wie die Pseudoöffentlichkeit es versranden hat, hatte Elena Lysko bei Demotex GmbH Möbel bestellt. Die Bestellung war nicht privat, sondern als Firma. Damit war eine Rückgabe nicht möglich. Mit der Lieferung und Rechnungstellung war Elena Lysko nicht zufrieden. Darüber wurde gepostet, gegenseitig mit allerhand Vorwürfen, Beschimpfungen. Es kam zum Strafantrag seitens der Beklagten.
Richter
Die Vorsitzende Richterin spielte: Gabriele Ellerbrock
Richterin: Henrike Stallmann
Richterin: Dr. Thomas Linke
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Bennecke (?)
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Lehmann (?)
Notizen aus der Verhandlung Elena Lysko vs. Demotex GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer bemüht sich um einen Vergleich … In der Sache selber. Es gab eine negative Feststellungsklage. .. Spiegel … nicht geliefert …. Versandkosten sind berechnet, aber nicht näher bestimmt. Die Widerklage umfasst nicht alle Äußerungen, die in der negativen Feststellungsklage enthalten sind. Wenn man abgemahnt wird, kann man nicht eine negative Feststellungsklage stellen. … Erste Äußerung,. In 24 Stunden lieferbar. Steht so nicht auf der web-Site der Beklagten. Dort heißt es „versandfertig“. Das ist was anderes Der Vorwurf ist unwahr. Würden der Widerklage stattgeben. Zweite Äußerung, … eine Woche nach Zahlung … . Was heißt Zahlung? Zahlungseingang oder Veranlassung der Zahlung? Wir würden der Widerklage stattgeben. Drittens. …. Betrug … .Betrug ist eine Meinungsäußerung, stell dar, weshalb aus ihrer Sicht Betrug erfolgte. Betrug wird als Äußerung verboten, nur wenn es keine Grundlage gibt. … Konnte davon ausgehen, dass die Möbel unterschiedlich versandt werden. Der Betrugsvorwurf hat hinreichende Anknüpfungspunkte. Wir würden der Widerklage nicht stattgeben. Der vierte Punkt. Sternbewertung ist eine Meinungsäußerung. Kann die Firma nicht empfehlen, versteckt sich hinter dem Telefon, Vorsicht, rate ab. Das ist eine Meinungsäußerung.
….
Anträge werden gestellt. Widerklage vom 30.10.18. Die negative Feststellungsklage wird übereinstimmend für erledigt erklärt. Kostenantrag.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Klägerin-Vertreter kann zu dem Schreiben vom 23.01.10 bis zum 15.02.19 Stellung beziehen.
- 2. Termin zur Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.03.19, 09:45, Saal B334.
==Kommentar RS==