Pressemitteilung 034 - Hamburger Abendblatt

Aus Buskeismus

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


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Richter Paul Holtkamp eingebettetes Foto von: Dorothea Benedikt / HA

Hamburger Abendblatt, Stormarn-Beilage

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26.05.2017: Hamburger Abendblatt

Mann wegen Pöbeleien gegen Richter und Anwälte angeklagtvon Dorothea Benedikt
Der Artikel enthält erhebliche Fehler:

- So stimmt schon die Überschrift nicht. Angeklagt wurde auch wegen Mails - genauer Postings - etc. an Harald Dzubilla , der weder Richter noch Anwalt ist.
- Abgelehnt wurden nicht alle neun, sondern nur sieben Anträge

Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen der ausgeglichenen Berichterstattung.

Die Ursache für diese Fehler könnte die kriminell anmutende Justiz in Ahrensburg sein.

Rolf Schälike, 02.06.2017

03.06.2017: Hamburger Abendblatt

Großhansdorfer wegen Hetzerei vor Gericht in Ahrensburgvon Christian Thiesen
Auch diesmal ist der Bericht mit Fehlern behaftet, ohne Recherchen erstellt, nicht ausgeglichen.

So heißt es z.B. falsch "Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Punkte."
Richtig müßte es heißen: "Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfaßt 16 Anklageschriften mit insgesamt 34 Punkten"
Es wird verschwiegen, dass in der heutigen Verhandlung (02.06.2015) von den 34 Punkten schon 2 Punkte fallen gelassen wurden.
Es wird verschwiegen, dass 9 Anträge vom Angeklagten eingereicht wurden, welche beweisen sollen, dass der Zeuge ein notorischer Pöbler, Beleidiger, Lügner etc. ist und aus meiner Sicht beweisen werden, dass Harald Dzubilla dringend psychiatrisch behandelt werden sollte.

Rolf Schälike, 02.06.2017

15.06.2017, Hamburger Abendblatt

Ein Angeklagter und das "Recht auf Gegenschlag von Dorothea Benedikt.

Diesmal ein relativ ausgeglichener Artikel, natürlich mit Fehlern. Es fehlen die Tatsachen, dass

- Harald Dzubilla in der ersten Phase nur beim AG Ahrensburg gewonnen, jedoch beim LG Lübeck verloren hat,
- Harald Dzubilla im Mammutprozess in der dritten Phase beim LG Hamburg äußerungsrechtlich in allen Sachen verloren, mehrere Unterlassungsverpflichtungen abgegeben, und einige einstweilige Verfügungen anerkannt hat,
- dem Gericht unklar ist, wer mit dem Pöbeln, Beleidigen, Schmähen anfing,
- dass Gericht die Frage stellte aber offen ließ, ob es von sich aus nicht nach § 199 StGBdie Anklage in den Punkten Harald Dzubilla fallen lässt.

Man kann von den Journalisten nicht zu viel verlangen.

Falsch ist auch, dass der Begriff „Mammutprozess“ von Klaus Schädel stammt. Diesen Begriff führte Harald Dzubilla in der ersten Vernehmung als Zeuge in das Verfahren ein.

24.06.2017, Hamburger Abendblatt

Wenn zwei sich streiten ... stellt das Gericht einvon Dorothea Benedikt
Diesmal ein recht ausgeglichener Artikel, was die Tatsachen der Gerichtsverhandlung betrifft.

Etwas unausgeglichen, was die gegenseitigen Beleidigungen, Schmähungen betrifft. Da war Dzubilla wesentlich stärker und vor allem, Dzubilla hat immer angefangen. Die Richter des LG Hamburg wollten und konnten und nur der Ahrensburger Strafrichter  Paul Holtkomp will es nicht aufklären. Harald Dzubilla pöbelt, beleidigt nun weiter weltweit in seinem Blog, wird sich steigern, klagen, auf Verknastung seines Gegners plädieren nach seiner "Methode Dzubilla"

08.07.2017, Hamburger Abendblatt

Pöbler redet sich vor Ahrensburger Gericht in Rage  von Dorothea Benedikt

Angepöbelt wurde sogar die Ehefrau von Dzubilla. Das wird im Abendblatt verschwiegen.

Wird es Strafrichter Holtkamp packen? Diese Frage stellt sich die Presse nicht. Oder wird der Strafrichter möglicherweise den Falschen verurteilen?
Diese Frage fehlt im Bericht.

Nebenbeibemerkt:
"
Die Anwälte, die L. vertraten, und die Richter, die offenbar gegen den Großhansdorfer entschieden, wurden laut Anklage ebenfalls immer wieder beschimpft " stimmt so nicht ganz. Richterin Anne Katrin Stange u.a. haben nicht immer gegen Herrn Schädel entschieden. Beschimpft wurde aber auch diese Richterin.

15.07.2017, Hamburger Abendblatt

"Prozess in Ahrensburg: Zeugenbefragung  nimmt keine Ende"  von Marc R. Hofmann

Wieder mal allerhand Ungenauigkeiten im Zeitungsbericht: Stinkender Nazi“, „Frauenschänder“, „Internetnazipöbler“ – wegen solcher und anderer Äußerungen muss sich ein Großhansdorfer derzeit vor dem Ahrensburger Amtsgericht verantworten" stimmt so nicht. Dagegen klagte der weltbekannte Ahrensburger Oberpöbler Harald Dzubilla und verlor, weil er selber bis zum geht nicht mehr gegen Schädel pöbelt, diesen beleidigt und schmäht. Eine Zivilklage wäre angebracht, dürfte allerdings ebenso wenig Erfolg versprechen. Das ist das Ergebnis der "Satire" dieses Internet-Schmutzfinks.

Immerhin werden wir vielleicht auch aus dieser Zeitung mal erfahren, dass "Nazi" und "Betrüger" keine strafbaren Meinungsäußerungen sind, was manche Rechtsanwälte und Richter betrifft.

Vielleicht werden dann Rechtsanwalt Roß, Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Dzubilla und einige Richter und Richterinnen des AG Ahrensburg noch Dissidenten, weil sie die Welt eines demokratischen Staates westlicher Prägung nicht verstehen können und  dazu offenbar nicht bereit sind. Wie sich der Landgerichtspräsident entwickeln wird, wissen wir nicht. Rolf Schälike, 15.07.2017

29.07.2017, Hamburger Abendblatt

Wir haben den Berichtdes Hamburger Abendblattes vom 29.07.2015 von Dorothea Benedikt „Erneut bepöbelt Angeklagter Zeugen im Amtsgericht

Es wird falsch berichtet: “Doch bevor der Angeklagte eine Frage stellt, sagt er über den Zeugen: "Ich halte ihn für einen sehr gefährlichen Nazi-Anwalt."

Wir haben die Verhandlung protokolliert und meinen, nun ein gutes Beispiel zu besitzen, wie das Hamburger Abendblatt lügt. Die Nazivorwürfe kamen erst nach gut drei Dutzend Fragen.

Der Nazivorwurf erfolgte nach der provokativen Falschbehauptung des Rechtsanwalts Tomas Roß, dass Schädel zur Gewalt aufrufen würde, und der idiotischen Antwort dieses Ahrensburger Rechtsanwalts und Notars auf die entsprechende Nachfrage von Klaus Schädel.

09.08.2017, Hamburger Abendblatt

In Internet haben wir den Berichtdes Hamburger Abendblattes vom 09.08.2015 von Dorothea Benedikt „Psychiater hält Großhansdorfer Pöbler für voll schuldfähig

Es stimmt wieder nicht, wenn geschrieben steht: “"Wir könnten das Verfahren einfach einstellen. Das wäre sinnvoll und würde uns allen den Sommer retten", sagte der wegen Beleidigung angeklagte Erwin T. (Name geändert) am Dienstag vor Gericht. Der Ahrensburger Richter Paul Holtkamp zog die Augenbrauen hoch, als er diese Worte hörte, war zunächst sprachlos.

Klaus Schädel sagte: Herr Holtkamp gleich zum ersten Verhandlungstag (am 25.05.17) stellte ich den Antrag, das gesamte Verfahren (bezüglich der Richter und Rechtsanwälte) einzustellen. (Ein öffentliches Interesse an meiner Strafverfolgung wegen Beleidigung und übler Nachrede besteht nicht.) Wir könnten das Verfahren einfach einstellen. Das wäre sinnvoll und würde uns allen den Sommer retten. Zur Erleichterung der Einstellung des Verfahrens und zur Vermeidung von zivilrechtlichen Prozessen, bin ich bereit, mich zu verpflichten, die streitgegenständlichen Äußerungen gegenüber den Richter/innen und Anwälten/innen in Zukunft nicht mehr zu äußern.

Richter Holtkamp war nicht sprachlos. Er kannte diesen Antrag und sagte dazu: Das kann Gegenstand des Rechtsgespräches am 29.08.2017 sein.

Falsch ist auch die Bewertung des Schreibens an Richterin Grawe als "verstörte Phantasie". Wenn schon, so ist es eine Satire im Stil eines Harald Dzubilla. Der Richterin Grawe war es nämlich offenbar egal, dass Klaus Schädel mit einer Baggerschaufel - schlimmer als mit einem Hammer - lebensgefährlich bedroht wurde, und er an einer mit vom Zeugen Tomas Roß als Rechtsanwalt begleitenden Lagerräumung durch enorme Staub- und Lärmentwicklung einer Zerkleinerungsmühle - zeitweilig aufgestellt neben dem Lager - durch den mandanten des Zeigene Tomas Roß gehindert wurde. Dagegen hatte Klaus Schädel eine einstweilige Verfügung bei Richterin Grawe erreichen wollen. Richterin Grawe sah allerdings keine Störung durch Lärm und Staub. Diese "verstörte Phantasie" (HA, Dorothea Benedikt) sollte Richterin Grawe vor Augen führen, welches kriminell anmutendes Handeln eine Richterin mit ihrer formalen Herangehensweise de facto unterstützt.

27.11.2017, Hamburger Abendblatt

"Amtsgericht Ahrensburg: Zehn Monate für Pöbler?" - Bericht über den 16. Verhandlungstag von Dorothea Benedikt.

Wieder hat die Jounalistin Doriothea Benedikt schlecht oder gar nicht recherchiert. Den Angeklagten hat sie überhaupt nicht befgart.


Frau Benedikt schreibt:

  • "wirkt wie ein Versuch, zum Ende des Gerichtsverfahrens einem Urteil zu entkommen."

Das ist falsch. Für das Ausbleiben gibt wes ganz andere Gründen. Eine Nachfrage beim Angeklagten hätte einiges gejklärt.

  • "der sich seit Mai wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht in Ahrensburg verantworten muss"

Das ist falsch. Das Ganze läuft schon seit Jahren.

  • "Unter anderem wurde ein Anwalt, der T.s Erzfeind"

Das ist falsch. Der Angeklagte hat keine Feinde, erst recht keine "Erzfeinde". Herr Ross ist auch kein Erzfeind vom Angeklagten. Eher Gegner. Feinde wollen sich gegenseitig vernichten. Das wird dem Angeklagten unterstellt. Tatsächlich ist das gegenteil eher der Fall.

  • "Es wurde deutlich, wie schnell Menschen ins Visier von Erwin T. geraten können. So sind insbesondere Anwälte, die T.s Gegner in diversen Zivilverfahren vertreten haben, zu Zielen des Pöblers geworden."

Das ist falsch. Der Angeklagte wird massiv angepöbelt. Das ist dem Amtsgericht bekannt. Das geht hin bis zu Morddrohungen gegen den Angeklagten.

  • "T. war 2014 bereits wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden."

Das ist falsch. Der Angeklagte ist 2014 wegen Beleidigung nicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dwer Angeklagte ist zu keiner Zeit wegen einer Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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